
Koza/Grüne zu Recht auf Stundenaufstockung: „Worauf noch warten, Frau Ministerin? Einfach umsetzen!“
Erfreut zeigt sich Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, dass nun auch seitens der Regierung endlich Bewegung in Sachen Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit kommt. „Es ist zu begrüßen, dass sich nun auch die Sozialministerin für ein Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit erwärmen kann. Bislang sind das allerdings nur Ankündigungen, wir warten auf Taten.“ Zuletzt wurde nämlich einmal mehr ein Antrag der Grünen, der genau dieses Recht auf Stundenerhöhung vorsieht, wenn regelmäßig Mehrstunden geleistet werden müssen vertagt und auf die lange Bank geschoben. „Wenn es der Ministerin und der Bundesregierung mit der Umsetzung dieser wichtigen frauen- und arbeitsmarktpolitischen Forderung tatsächlich ernst ist, müssten die Regierungsparteien einfach unseren Antrag annehmen. Wir werden jedenfalls nicht locker lassen.“
Dass durchaus Bedarf nach einer derartigen gesetzlichen Regelung besteht, zeigen Studien aus dem Jahr 2024, wonach 198.000 Teilzeitbeschäftigte gerne ihre Arbeitszeit erhöhen würden. Zugleich haben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 rund 23 Mio. Mehrstunden geleistet. „Mit dem Recht auf Stundenaufstockung bei regelmäßig geleisteten Mehrstunden wäre den betroffenen, vorwiegend weiblichen Arbeitnehmer:innen, endlich ein wirksamer Hebel in die Hand gegeben, mit dem sie eine planbare, höhere Arbeitszeit durchsetzen könnten, statt ständig nur den einseitigen Flexibilitätswünschen der Arbeitgeber ausgesetzt zu sein.“ Mit einer höheren Arbeitszeit ginge gleichzeitig eine bessere soziale Absicherung, ein höheres Einkommen und auch ein höhere Steuer- und Abgabenleistung einher, so Koza weiter.
Wenn sich Schuman im Rahmen der Budgetverhandlungen – wie angekündigt – tatsächlich für ein Recht auf Stundenaufstockung einsetzt, dann solle sie auch gleich die steuerliche Gleichbehandlung von Überstunden- und Mehrstundenzuschlägen in die Verhandlungen mit aufnehmen. „Denn auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es muss damit vorbei sein, das Zuschläge auf Mehrarbeit bei Teilzeit steuerlich schlechter gestellt sind, als Zuschläge auf Überstunden bei Vollzeit. Das ist nicht nur eine Frage der Steuer- sondern auch der Geschlechtergerechtigkeit. Und gerade die kommenden Budgetverhandlungen bieten sich an, diese Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit gegenüber Frauen zu beenden,“ so Koza abschließend.
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