Justizausschuss: Dreierkoalition schickt Neuerungen zu Gebäude-Energieausweisen ins Plenum

Oppositionsanträge zu SLAPP-Klagen und Gewaltschutz vertagt

Eine Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen für Gebäude zielt auf bessere Information zur Energieeffizienz ab. Der Justizausschuss hat die Vorlage aus dem Justizressort heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ins Plenum geschickt. Mit einem Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Ausschuss das Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.

Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. So fordern die Grünen einen Schutz vor Einschüchterungsklagen, sogenannten SLAPP-Klagen, und wollen die dreijährige Verbraucher-Entschuldungsmöglichkeit dauerhaft verlängern. Die FPÖ pocht wiederholt auf eine Entlastung der Justizanstalten und spricht sich für einen besseren strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Unmündigen sowie für ein „Gewaltschutzpaket III“ aus.

REGIERUNGSVORLAGE ZU ENERGIEAUSWEISEN

Mit den Änderungen des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (476 d.B.) sollen EU-Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden. So soll künftig auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass immer die aktuelle Information zur Verfügung steht, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Bei online sowie offline geschalteten Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll laut Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf – die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors soll dafür entfallen, so die Erläuterungen. Zu Letzterem gehe der Entwurf davon aus, dass die Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik („OIB-Richtlinie 6“) betreffend die Inhalte der Energieausweise wie in der Vergangenheit von den Ländern übernommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Bestimmung erforderlichenfalls zu modifizieren sein, so die Erläuterungen. Insgesamt gehe es darum, die Transparenz in den Anzeigen weiter zu verbessern, so die Justizministerin.

Die EU-Richtlinie gehe vom Regelfall eines digitalen Energieausweises aus, so Sporrer. Wenn die Käuferin oder der Käufer oder die Mieterin oder der Mieter dies verlangt, soll der Energieausweis aber auf Papier, etwa als Ausdruck, vorzulegen und auszuhändigen sein.

Energieausweise behalten zehn Jahre ab Erstellung ihre Gültigkeit, wird in den Erläuterungen ausgeführt. Ausdrücklich angeordnet werde daher, dass bestehende Energieausweise für ihre Gesamtdauer von zehn Jahren weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für jene, die die neuen Angaben noch nicht enthalten, soll in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen wie bisher der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden können. Durch die Übergangsbestimmungen werde für Rechtssicherheit gesorgt, so die Justizministerin.

Als „skurril“ erachtet es Nikolaus Scherak (NEOS), dass bei Vertragsverlängerung der Energieausweis neuerlich vorgelegt werden soll. Die EU-Vorgaben würden hier aber keinen Spielraum bieten. Lukas Brandweiner (ÖVP) zufolge werde bei der Umsetzung der EU-Vorgaben darauf geachtet, dass es nicht zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand komme. Aus Sicht von Manfred Sams (SPÖ) geht es um mehr Transparenz und darum, Gebäude klimafreundlicher zu machen.

Alma Zadić (Grüne) kritisierte allerdings eine lückenhafte „Minimalumsetzung“ und fehlende Kontrolle. Das Paket bleibe ohne Durchsetzungskraft, die Strafhöhen trotz Inflation unverändert. Harald Stefan (FPÖ) bezweifelt demgegenüber die Sinnhaftigkeit der Energieausweise und meinte, die FPÖ habe schon 2012 gegen diese gestimmt. Er halte den bürokratischen Aufwand nach wie vor für überschießend, zumal kein Gebäude dadurch besser würde.

GRÜNE GEGEN EINSCHÜCHTERUNGSKLAGEN

Beschäftigt haben sich die Abgeordneten auch mit dem Thema Einschüchterungsklagen, sogenannten SLAPP-Klagen („Strategic lawsuits against public participation“). Diese seien ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen, führen die Grünen aus. Das sei „brandgefährlich“, denn die Demokratie brauche kritische Medien, engagierte Aktivistinnen und Aktivisten sowie Whistleblower, die Missstände aufzeigen. Sie fordern daher zum Schutz vor solchen Klagen mit einem Antrag (815/A(E)), unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Begutachtung zu schicken. Enthalten müsse dieser Entwurf aus Sicht der Grünen einen Schutz vor Einschüchterungsklagen auch bei rein nationalen Fällen sowie in allen Rechtsgebieten wie etwa auch bei missbräuchlichen Privatanklagen. Außerdem brauche es wirksame verfahrensrechtliche Garantien und Maßnahmen wie einen vollumfänglichen Kostenersatz und unkomplizierten Zugang zu ausreichender finanzieller Unterstützung für die beklagte Partei und eine Beistandsmöglichkeit für Organisationen mit berechtigtem Interesse im gerichtlichen Verfahren. Demokratie lebe vom offenen Wort, betonte Alma Zadić (Grüne). Sie bemängelte, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie bereits verstrichen sei.

Ausschussvorsitzender Klaus Fürlinger (ÖVP) meinte demgegenüber, in der Praxis gebe es solche Klagen in Österreich nicht. Für missbräuchliche Klagen gebe es außerdem ausreichend Schutz im österreichischen Recht. Anglo-amerikanische Rechtsordnungen zu importieren, würde nur für Verwirrung sorgen. Zadić entgegnete, die Richtlinie sei eine EU-Vorgabe, also sehr wohl für den europäischen Raum gedacht. Auch Justizministerin Sporrer meinte, man wisse von nationalen Fällen, wo es zu SLAPP-Klagen gekommen sei. Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie befinde sich in Abstimmung in der Koalition. Sie habe die EU-Kommission informiert, dass die Umsetzungsfrist nicht eingehalten würde und sei zuversichtlich, dass man am Ende des Tages zu einer verfassungskonformen Lösung gelangen werde.

GRÜNE: DREIJÄHRIGE VERBRAUCHER-ENTSCHULDUNGSMÖGLICHKEIT DAUERHAFT VERLÄNGERN

Ein funktionierendes Insolvenzsystem müsse sich an Gerechtigkeit, Effektivität und ökonomischer Vernunft orientieren, zeigen sich die Grünen außerdem überzeugt. Die dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für alle Schuldnerinnen und Schuldner sei ein wichtiger Bestandteil davon. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei diese 2021 eingeführt, aber nur bis 16. Juli 2026 befristet worden. Im Lichte fortgesetzter multipler Krisen und positiver Erfahrungen mit dem dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der Regelung und somit eine erneute Verschärfung für betroffene Privatpersonen nicht zu rechtfertigen, so die Grünen. Sie sprechen sich in einem Antrag (794/A(E)) dafür aus, dass diese Möglichkeit der Entschuldung im Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan innerhalb von drei Jahren auch für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft und ohne Lücke erhalten bleiben und die derzeitige Befristung aufgehoben werden soll. Dieses System habe sehr wohl Früchte getragen, zeigte sich Alma Zadić (Grüne) überzeugt. Zudem sei aus ihrer Sicht bei Auslaufen der dreijährigen Frist für Private die Regelung auch für Unternehmer gefährdet.

Henrike Brandstötter (NEOS) gab unter anderem zu bedenken, dass es auch Fairness und Verantwortung gegenüber jenen brauche, die offene Forderungen haben. Es gebe aber zu dem Thema eine Debatte in der Koalition, weshalb sie sich für eine Vertagung aussprach.

FPÖ POCHT WIEDERHOLT AUF ENTLASTUNG DER JUSTIZANSTALTEN

Zur Debatte standen außerdem Forderungen der FPÖ. Die Bediensteten der österreichischen Justizverwaltung, insbesondere die Justizwache, arbeiteten vielerorts am Rande oder bereits jenseits ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenzen, kritisiert Nicole Sunitsch (FPÖ). Die Freiheitlichen fordern daher von der Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug (573/A(E)). Unter anderem sollte demnach die Zahl der Planstellen in der Justizwache um zumindest 200 erhöht und der Personalstand in Psychologie, Sozialarbeit, medizinischem Dienst und Verwaltung dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Es sei seit Jahren keine Zunahme bei den Planstellen erkennbar, bemängelte Sunitsch.

Selma Yildirim (SPÖ) bezeichnete das Ansinnen als wichtig. Es seien Maßnahmen in Vorbereitung. Zudem seien die kommenden Budgetverhandlungen abzuwarten, für die sie zuversichtlich sei, dass sich die Ministerin für das Thema stark machen werde.

FPÖ FÜR BESSEREN STRAFRECHTLICHEN SCHUTZ GEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCH VON UNMÜNDIGEN

Als Konsequenzen aus dem Fall „Anna“ pocht die FPÖ außerdem auf einen verbesserten strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Unmündigen (503/A(E)). Medial kolportierte Reformvorschläge zum Sexualstrafrecht wie etwa „Nur ja heißt ja“ würden aber oftmals nicht ganz den entscheidenden Punkt treffen, so die Freiheitlichen. Denn beim strafrechtlichen Schutz unmündiger Personen stehe nicht die Frage der Einwilligung in sexuelle Tathandlungen und deren Beweisbarkeit im Vordergrund. Unmündige sollten vielmehr bereits aufgrund ihrer Unmündigkeit geschützt sein, also angesichts ihres geringen Alters von unter 14 Jahren. Dieser Schutz sei bereits jetzt gesetzlich verankert. Eine zentrale Gesetzeslücke bestehe jedoch darin, dass sich Täter mitunter mit der Annahme verantworten, dass das Opfer bereits älter gewesen sei. Im Fall „Anna“ habe dies dazu geführt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die betreffenden Strafrechtspunkte gar nicht erst in die Anklage aufgenommen habe. Die FPÖ pocht daher auf eine Regierungsvorlage, die einen verbesserten Opferschutz bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen bewirken soll. Geht es nach den Freiheitlichen, soll ein Tatvorsatz in Bezug auf das Alter der Unmündigen, der mitunter schwer erweislich sei, künftig nicht mehr erforderlich sein. Er teile das Unverständnis in der Bevölkerung, dass beim Unmündigenschutz nicht nachgezogen werde, betonte Michael Schilchegger (FPÖ).

Sie könne diesen Überlegungen viel abgewinnen, meinte dazu Gudrun Kugler (ÖVP). Für eine solche tiefgreifende Reform brauche es aber keine „Schnellschüsse“, man müsse das breiter angehen. Anschauen könne man sich aus ihrer Sicht unter anderem die Strafmündigkeit oder ab welcher Straftat man das Aufenthaltsrecht verliere.

FPÖ LEGT „GEWALTSCHUTZPAKET III“ VOR

Darüber hinaus weist die FPÖ mit einem „Gewaltschutzpaket III“ neuerlich darauf hin, dass Fälle von Gewalt an Frauen und Kindern kontinuierlich ansteigen würden (855/A(E)). Die von der FPÖ bereits vorliegenden Gewaltschutzpakete I und II könnten den Freiheitlichen zufolge wichtige Schritte einleiten, wenn diese umgesetzt werden würden. Zudem würden aktuelle Entwicklungen zeigen, dass weitere Maßnahmen notwendig seien. Besonders besorgniserregend sei der hohe Anteil von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft bei Gewaltverbrechen, so die FPÖ. Sie fordert insgesamt höhere Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, einen Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei bekannt gewordenen Drohungen oder Gewalttaten. Außerdem brauche es eine umfassende Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in Schulen und Bildungseinrichtungen, eine zentrale Anlaufstelle rund um die Uhr für Opfer von Gewalt sowie mehr finanzielle Mittel für psychosoziale Betreuung. Neben verbesserten Angeboten im Bereich Schulungen für Justiz- und Polizeibedienstete im Umgang mit Opfern von Gewalt fordert die FPÖ auch eine konsequente Abschiebung straffällig gewordener ausländischer Täter. Es sei an der Zeit, dass man den Worten Taten folgen lasse, so Markus Tschank (FPÖ).

Jede Maßnahme, um besonders verletzliche Gruppen vor Gewalt zu schützen, sei immens wichtig, so Selma Yildirim (SPÖ). Unter anderem seien bereits Verschärfungen im Sexualstrafrecht geplant. Man würde das Thema sehr ernst nehmen und zügig Maßnahmen vorantreiben, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Eine Anhebung der Höchststrafen sei nicht immer das „allerbeste Mittel“ um Gewalt zu verhindern, sagte Justizministerin Sporrer. Es gebe ein umfassendes Gewaltschutz-Netzwerk, aber Statistiken würden zeigen, dass Opfer von Gewalt nicht ihren Weg dorthin finden würden. Zur Gefährderbeurteilung sei man mit dem Innenministerium in Gesprächen, zudem gebe es bereits eine klare Gewaltschutzstrategie mit einem großen Maßnahmenbündel. Präventionsarbeit an Schulen und Bildungseinrichtungen sei ebenfalls Teil dieses Plans, so die Ministerin. Forcieren wolle man Haft in der Heimat und Entlassung in das Herkunftsland. Zudem seien Mittel für die psychosoziale Betreuung von Opfern sichergestellt, zentrale Anlaufstellen gebe es durch Gewaltschutzzentren. Schulungen seien im Bereich der Justiz ebenso vorhanden, führte Sporrer aus. (Schluss Justizausschuss) mbu

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