
Hantavirus: Gesundheitsministerium erweitert Meldepflicht auf Verdachtsfälle
Risiko für Allgemeinbevölkerung laut ECDC weiterhin sehr gering – Keine bestätigten Fälle in Österreich – Eine Niedrigrisiko-Kontaktperson ermittelt und über Maßnahmen informiert
Angesichts des aktuellen Ausbruchs von Mensch zu Mensch übertragener Hantavirus-Infektionen auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantik hat das Gesundheitsministerium die bestehende Meldepflicht vorsorglich erweitert. Seit dem 9. Mai 2026 müssen neben Hantavirus-Erkrankungen und Todesfällen auch Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden. Diese Maßnahme dient zur Vorbereitung auf ein in Zukunft möglicherweise verstärktes Auftreten dieser übertragbaren Hantaviren.
Seit Beginn des Ausbruchs auf dem betroffenen Kreuzfahrtschiff wurden international bis zum 12.05.2026 elf Fälle gemeldet – neun bestätigte und zwei Verdachtsfälle. Davon sind drei Personen verstorben. Alle bislang bekannten Fälle betreffen Personen, die sich an Bord des betroffenen Kreuzfahrtschiffes aufgehalten haben. Es befanden sich keine Österreicher:innen an Bord des Schiffes, derzeit gibt es keinen Hantavirus-Fall in Österreich.
Außerhalb des Schiffes wurden zwar Kontaktpersonen identifiziert, die teilweise Symptome entwickelten, aber bisher negativ getestet wurden. Es wurde auch eine Person in Österreich ermittelt, die sich räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs gemeinsam mit einem bestätigen Fall befand. Diese Person wurde entsprechend den nationalen und internationalen Empfehlungen als Niedrigrisiko-Kontaktperson eingestuft und über die entsprechenden österreichischen Empfehlungen durch die Gesundheitsbehörde informiert. Entsprechend dem aktuellen Wissensstand ist eine tatsächliche Ansteckung der Kontaktperson äußerst unwahrscheinlich, die Person zeigt bislang auch keine Symptomatik.
LAUFENDER AUSTAUSCH MIT INTERNATIONALEN BEHÖRDEN UND EXPERT:INNEN
Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa wird durch die europäische Seuchenagentur ECDC als „sehr gering“ eingeschätzt. Folgefälle können jedoch durch geplante, bzw. bereits erfolgte Evakuierungen, reguläre Abreisen sowie durch den starken, internationalen Reiseverkehr nicht ausgeschlossen werden.
Daher steht das Gesundheitsministerium im laufenden Austausch mit nationalen und internationalen Behörden, Fachstellen sowie Expert:innen, um die Lage kontinuierlich zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzustimmen.
SYMPTOME REICHEN VON FIEBER BIS ATEMNOT
Hantaviren werden überwiegend durch das Einatmen von kontaminierten Ausscheidungen von Nagetieren, insbesondere Urin, Kot oder Speichel übertragen. Eine Infektion kann durch einen PCR-Test nachgewiesen werden. Zusätzlich werden Antikörpertests durchgeführt, um eine Immunreaktion gegen das Virus festzustellen. In der Praxis werden oft beide Methoden kombiniert.
Die Symptome einer Infektion mit der Hantavirus-Spezies, der diesen Ausbruch verursacht hat (Andes-Virus), können zu Beginn von Fieber, Muskelschmerzen über Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu plötzlichem Auftreten von Atemnot und Hypotonie reichen. Die Erkrankung (Hantavirus-induziertes (kardio-) pulmonales-Syndrom) kann rasch zu schwerem Atemversagen und Schock führen. Die Fallsterblichkeitsrate liegt bei solch schweren Verläufen zwischen 35 und 50 Prozent. Überlebende erholen sich in der Regel rasch, die vollständige Genesung kann aber Wochen bis Monate dauern. Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist derzeit unter Expert:innen noch nicht eindeutig geklärt – nach aktuellem Wissensstand liegt sie zwischen wenigen Tagen und sechs Wochen.
Eine spezifische, antivirale Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung – die Behandlung basiert daher auf frühzeitiger Erkennung sowie unterstützenden Maßnahmen. Bei schweren Verläufen wird die Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität und erhöhten Isolationsmaßnahmen empfohlen.
VERHALTENSREGELN UND SCHUTZMASSNAHMEN BEI HANTAVIRUS-VERDACHT
Grundsätzlich gilt: Verdachts- und Erkrankungsfälle an von Mensch zu Mensch übertragenem Hantavirus sind unverzüglich an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Nur dadurch kann die rasche Erfassung von Kontaktpersonen und die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen gewährleistet werden, sodass die Krankheit und eine Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden können.
FÜR KONTAKTPERSONEN OHNE ENGEN UND LÄNGEREN KONTAKT (NIEDRIGRISIKO-KONTAKTPERSONEN) GILT:
* Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde bei Symptomen.
* Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen (nur im Bedarfsfall), Alten- und Pflegeheim und ähnliche Settings meiden und nach Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen- eine FFP2-Maske tragen.
* Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren.
FÜR KONTAKTPERSONEN MIT ENGEM UND LÄNGEREM KONTAKT (HOCHRISIKO-KONTAKTPERSONEN) GILT:
* Eine häusliche Absonderung,
* und eine aktive Überwachung des Gesundheitszustands durch die Gesundheitsbehörde für sechs Wochen nach dem Letztkontakt.
* Der Kontakt zu diesen Personen sollte jedenfalls mit mindestens 2 Metern Abstand, ohne Hautkontakt und mit FFP2-Maske erfolgen.
* Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsortes zu informieren.
FÜR VERDACHTS- UND ERKRANKUNGSFÄLLE GILT:
* Absonderung bis zum Ausschluss der Infektion bzw. für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit
* Eine Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität und erhöhten Isolationsmaßnahmen ist empfohlen, um eine entsprechende und rasche medizinischer Versorgung von Patient:innen gewährleisten zu können.
Ärzt:innen und Gesundheitspersonal sollten im Umgang mit Patient:innen persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzkittel, Augenschutz und Atemschutzmasken tragen, sowie konsequent auf Händehygiene achten.
MEHR INFORMATIONEN UNTER:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at
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