
Sozialbudget steigt trotz Budgetkonsolidierung
Zusätzliche Mittel für Pflege und Armutsbekämpfung, auch Ausgaben für Pensionen nehmen weiter zu
Die Budgetmittel für den Sozialbereich werden 2027 und 2028 trotz Budgetkonsolidierung steigen. Grund für das Plus von 7 % im Jahr 2027 und 2,4 % 2028 sind höhere Ausgaben für den Pflegebereich, außerdem sollen zusätzliche Mittel für Armutsbekämpfung bereitgestellt werden. Das ist den Unterlagen zur Budgetuntergliederung Soziales und Konsumentenschutz zu entnehmen, über die der Budgetausschuss des Nationalrats heute Nachmittag gemeinsam mit der Budgetuntergliederung Pensionen diskutiert hat. Demnach stehen Sozialministerin Korinna Schumann 2027 insgesamt 180 Mio. Ꞓ und 2028 185 Mio. Ꞓ für „Offensivmaßnahmen“ zur Verfügung. Sie sollen unter anderem in die mobile Pflege und Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut – mit Fokus auf Sachleistungen – fließen.
Geplant ist außerdem ein Schwerpunkt „Analoges Leben“, für den das Sozialministerium in den kommenden Jahren jeweils 20 Mio. Ꞓ budgetiert hat. Auch die Verlängerung des Wohnschirms und der Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte, der neue Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, die Bereitstellung von Bundesmitteln für den 2025 eingerichteten Fonds zur Armutsbekämpfung sowie die im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen höhere Inflation schlagen sich in den Ausgaben nieder.
Sozialministerin Schumann betonte im Ausschuss, dass das Pflegegeld, anders als andere Sozialleistungen, auch im kommenden Jahr valorisiert wird. Außerdem steigt die Dotierung des Pflegefonds 2027 um 52 Mio. Ꞓ und 2028 um 54 Mio. Ꞓ an. Auch die vorgesehenen 100 Mio. Ꞓ zur Stärkung der mobilen Pflege könnten Schumann zufolge über den Pflegefonds verteilt werden. Details dazu müssten allerdings noch mit den Ländern ausverhandelt werden. Um Pflege- und Betreuungskräfte zu entlasten, will die Ministerin überdies die Digitalisierung im Bereich der mobilen Pflege forcieren: Nach einigen Verzögerungen soll der dafür eingerichtete Innovationsfonds demnach 2027 endgültig starten. Es sei wichtig, die Pflege an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) anzubinden, um den wechselseitigen Übergang zwischen Pflege und Spital zu verbessern, sagte Schumann.
Noch nicht viel Zulauf gibt es Schumann zufolge zur neuen Teilpension. Im ersten Quartal 2026 wurden ihr zufolge im ASVG-Bereich erst 76 Anträge genehmigt. Die Ministerin rechnet aber damit, dass das Interesse zunehmen wird. Diskutiert wurde im Ausschuss auch über das drohende Verfehlen des Zielpfads des zur Sicherung des Pensionssystems eingeführten Nachhaltigkeitsmechanismus, wobei Schumann betonte, dass man erst im ersten Jahr des Beobachtungszeitraums sei.
Einsparungen plant das Sozialressort unter anderem bei Förderungen und in der Verwaltung: So sollen erstere 2027 laut einer Aufstellung des parlamentarischen Budgetdienstes um 11 Mio. Ꞓ, 2028 um 21 Mio. Ꞓ und ab 2029 um 30 Mio. Ꞓ gegenüber dem Jetztstand sinken. Außerdem sind beim Detailbudget für Menschen mit Behinderungen geringere Auszahlungen verbucht (2027: -15,7 Mio. Ꞓ, 2028: -17,5 Mio. Ꞓ), da die 2026 erfolgte Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds schrittweise reduziert wird. Mit 170,3 Mio. Ꞓ 2027 und 152,8 Mio. Ꞓ 2028 stehen aber immer noch deutlich mehr Mittel für diesen Bereich zur Verfügung wie 2025 (117,6 Mio. Ꞓ). Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen seien nach wie vor gezielte Maßnahmen zur beruflichen Integration nötig, hält das Sozialministerium in diesem Zusammenhang fest.
MEHR ALS 6 MRD. Ꞓ FÜR DEN BEREICH SOZIALES
Insgesamt sehen die beiden Budgetentwürfe (494 d.B. und 495 d.B.) für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) im Jahr 2027 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 6,36 Mrd. Ꞓ und 2028 von 6,51 Mrd. Ꞓ vor. Das bedeutet ein Plus von 418,4 Mio. Ꞓ gegenüber dem Voranschlag 2026 (+7 %) bzw. 150,5 Mio. Ꞓ zwischen 2027 und 2028 (+2,4 %). Dem stehen Einnahmen (Einzahlungen) von 1,47 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 1,52 Mrd. Ꞓ (2028) gegenüber. Die Zahl der Planstellen bleibt zunächst stabil und wird 2028 im Sinne des vereinbarten Einsparungspfads um 27 auf 1.597 reduziert. Der Istwert von 1.541 (Stand 1. März 2026) wird damit aber immer noch leicht übertroffen. 18 Planstellen sollen in der Zentralleitung und neun im Bereich des Sozialministeriumsservice eingespart werden. Bemessen am BIP sind die Sozialausgaben mittelfristig leicht rückläufig: Laut neuem Bundesfinanzrahmen (464 d.B.) werden sie im kommenden Jahr zwar leicht steigen (von 1,12 % auf 1,16 % des BIP), danach bis 2031 aber sukzessive wieder auf 1,09 % sinken.
Nach wie vor der größte Brocken im Sozialbudget ist der Bereich Pflege, für den die Regierung Ausgaben in der Höhe von 5,6 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und von 5,76 Mrd. Ꞓ im Jahr 2028 veranschlagt hat. Die Mittel werden insbesondere für das Pflegegeld – inklusive Pflegekarenz und Angehörigenbonus – (3,65 Mrd. Ꞓ bzw. 3,76 Mrd. Ꞓ), die Dotierung des Pflegefonds (1,26 Mrd. Ꞓ bzw. 1,31 Mio. Ꞓ), Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (jeweils 300 Mio. Ꞓ), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (119,6 Mio. Ꞓ bzw. 116,7 Mio. Ꞓ), die Unterstützung pflegender Angehöriger (132,9 Mio. Ꞓ bzw. 135,4 Mio. Ꞓ) sowie die Hospiz- und Palliativversorgung (59,5 Mio. Ꞓ bzw. 61,7 Mio. Ꞓ) verwendet. Dabei ist für alle Bereiche, mit Ausnahme der 24-Stunden-Betreuung, ein Plus in Aussicht genommen. Die 100 Mio. Ꞓ, die für Offensivmaßnahmen im Pflegebereich zur Verfügung stehen, sollen insbesondere in die Stärkung der mobilen Dienste fließen.
Laut Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand März 2026 – 505.999 Personen Anspruch auf Pflegegeld. 60 % davon sind laut Schumann Frauen, 40 % Männer. 16.486 pflegende Angehörige haben außerdem einen Angehörigenbonus bezogen. Pflegekarenzgeld wurde im vergangenen Jahr an 5.540 Personen ausgezahlt.
Für den im vergangenen Jahr beim Sozialministerium eingerichteten Fonds zur Armutsbekämpfung will Sozialministerin Schumann in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils 10 Mio. Ꞓ bereitstellen. Außerdem werden für Heimopferrenten aufgrund der steigenden Zahl von Bezieherinnen und Bezieher mehr Budgetmittel benötigt. Die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung, die Opferfürsorge sowie für Impfschäden sind hingegen rückläufig. Im Bereich der Seniorinnen und Senioren ist geplant, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung analoger Zugänge zu staatlichen Unterstützungen und Dienstleistungen zu richten.
FPÖ KRITISIERT KÜRZUNGEN BEIM AUSGLEICHSTAXFONDS
Von Seiten der Abgeordneten kritisierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ), dass die Mittel für den Ausgleichtaxfonds gekürzt würden. Das sei eine massive Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen, sagte sie. Belakowitsch befürchtet, dass das unter anderem zu Lasten der beruflichen Integration von jungen Menschen mit Behinderungen gehen wird. „Wie soll sich das ausgehen?“, fragte sie. Ihr Fraktionskollege Peter Wurm wies darauf hin, dass Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer indirekte Profiteure der außertourlichen Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage seien.
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) bemängelte, dass Nostrifizierungen im Pflegebereich immer noch zu lange dauern würden und zu kompliziert seien. Zudem erkundigte sie sich nach dem Innovationsfonds zur Digitalisierung der Pflege. Ihre Fraktionskollegin Heike Eder wollte wissen, wann die Evaluierung des Pilotprojekts „Lohn statt Taschengeld“ vorliegen werde.
Auf Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen drängten auch Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ). Es gebe immer noch keine echte Barrierefreiheit bei vielen Gebäuden und in anderen Bereichen, monierte Nussbaum. Fiedler sieht es außerdem als Problem, dass Schlichtungsverfahren oft nicht dazu führen, dass vorhandene Barrieren abgebaut würden. Im Pflegebereich hielte es Fiedler für wichtig, den Anteil der Männer bei der Care-Arbeit von Angehörigen zu erhöhen. Pflegekarenzgeld werde vor allem von Frauen in Anspruch genommen, gab sie zu bedenken.
Was den Wohnschirm betrifft, begrüßte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza zwar die Verlängerung, seiner Meinung nach wäre es aber notwendig, diesen auch nach 2028 fortzuführen. Sein Fraktionskollege Ralph Schallmeiner mahnte klare Vereinbarungen mit den Ländern zur Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel für mobile Pflege ein. Auch der Hilfsfonds für Opfer des Amoklaufs in Graz und der Personalplan des Ressorts waren Gegenstand von Fragen der Abgeordneten.
AUSGLEICHSTAXFONDS: SCHUMANN WILL VOR REFORM RECHNUNGSHOFBERICHT ABWARTEN
In Beantwortung der Fragen gestand Sozialministerin Schumann zu, dass bei der Nostrifizierung von Pflegeausbildungen noch nicht alles rund laufe. „Wir müssen an Geschwindigkeit zulegen“, meinte sie. Gut aufgestellt ist man ihr zufolge hingegen bei der Dauer von Pflegegeldverfahren: Der Zielwert von 60 Tagen sei auch in den Jahren 2024 (58,1 Tage) und 2025 (53,6 Tage) erreicht worden. Als „großen Wurf“ bezeichnete Schumann den Umstand, dass es gelungen sei, Pflegekräfte in die Schwerarbeitsregelung zu bringen. Noch dauern könnte demgegenüber das Vorhaben, die Kriterien für Schwerarbeit zu vereinfachen: Das bezeichnete Schumann als „schwieriges Unterfangen“.
Die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds bezifferte die Sozialministerin mit 420 Mio. Ꞓ im Jahr 2024, 432 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 433 Mio. Ꞓ im Jahr 2026. Sie habe den Fonds mit einem Minus von 100 Mio. Ꞓ übernommen, durch zusätzliche Mittel sei es aber gelungen, ihn zu stabilisieren, skizzierte sie. Diese zusätzlichen Mittel würden jetzt aber „abschmelzen“. Man müsse sich gemeinsam mit den Behindertenorganisationen überlegen, wie man künftig ausreichende Mittel für den Fonds aufbringen könne, betonte Schumann, wobei sie vor einer Reform zunächst den Rechnungshofbericht dazu abwarten will. Laut Schumann geht es etwa um eine stärkere Beteiligung von Unternehmen, was aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage aber nicht einfach sei. Die berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderungen sei ein Förderschwerpunkt, versicherte sie.
Am Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld“ beteiligen sich Schumann zufolge acht Bundesländer, wobei vier Projekte bereits genehmigt seien. Die anderen seien erst Ende des Jahres 2025 eingelangt und würden derzeit geprüft. Die Evaluierung sei ausgeschrieben und soll im nächsten Quartal beauftragt werden. Gegen Ende 2028 könnte dann ein Ergebnis vorliegen. Fortgesetzt wird laut Schumann auch das Pilotprojekt „Persönliche Assistenz“, wobei noch genügend Mittel zur Verfügung stünden.
Als „Meilenstein“ zur Förderung von Barrierefreiheit bezeichnete Schumann das im Jahr 2023 beschlossene Barrierefreiheitsgesetz, das Unternehmen seit rund einem Jahr dazu verpflichtet, Produkte wie Computer oder Smartphones barrierefrei auf den Markt zu bringen. Auch Geräte wie Bankomaten und Dienstleistungen wie E-Banking müssten barrierefrei sein. Bisher hat es laut Schumann in diesem Zusammenhang 84 Verfahren gegeben, davon sind neun abgeschlossen. Aktuell gibt es Schumann zufolge Überlegungen, die Rechte der Behindertenanwaltschaft weiter auszubauen.
Der mit bis zu 15 Mio. Ꞓ dotierte Hilfsfonds für den Amoklauf in Graz habe im vergangenen Jahr 5 Mio. Ꞓ an den „Weißen Ring“ überwiesen, informierte Schumann SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Dieselbe Summe soll heuer ausgezahlt werden.
Was die Personalkürzungen im Sozialressort betrifft, meinte Schumann, sie werde alles daran setzen, um Kürzungen im Bereich der Arbeitsinspektion zu vermeiden. Durch Umschichtungen sei es bereits gelungen, die Kürzungen zu halbieren.
AUSGABEN FÜR PENSIONEN STEIGEN TROTZ GEGENMASSNAHMEN WEITER
Deutlich steigen werden 2027 und 2028 nicht nur die Ausgaben für Pflege, sondern auch die Pensionsausgaben des Bundes. Die Zahl der Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher nimmt weiter zu, zudem schlagen „Pensionszuckerln“ aus früheren Jahren und die jährlichen Pensionsanpassungen zu Buche, auch wenn es in den kommenden beiden Jahren zu keiner vollständigen Inflationsabgeltung kommen soll. Das Sozialministerium erwartet außerdem steigende Durchschnittspensionen und eine steigende durchschnittliche Ausgleichszulage. Für die Einbeziehung von Pflegekräften in die Schwerarbeitspension werden Kosten von rund 40 Mio. Ꞓ pro Jahr veranschlagt.
Kostendämpfend wirken demgegenüber das steigende Frauenpensionsalter, der bereits 2025 beschlossene erschwerte Zugang zur Korridorpension und die geplante außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Außerdem bringt das Budgetbegleitgesetz höhere Pensionsversicherungsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte und die Abschaffung von Kompensationszahlungen für bestimmte bäuerliche Betriebe. Auch geringere Ausgaben für Kuren, die Abschaffung des Telearbeitspauschales und das Einfrieren des Reha-Geldes bis Ende 2025 entlasten das Pensionssystem.
Konkret sind im Budgetentwurf für den Bereich der Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2027 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 21,29 Mrd. Ꞓ budgetiert. Das sind um rund 994,3 Mio. Ꞓ bzw. 4,9 % mehr als für 2026 veranschlagt. 2028 werden die Ausgaben dann um weitere 983,2 Mio. Ꞓ auf 22,27 Mrd. Ꞓ ansteigen (+4,6 %). 1,34 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 1,36 Mrd. Ꞓ (2028) davon werden für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem in staatliche Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse Pensionsbeiträge. So schießt der Staat bereits mehr als 900 Mio. Ꞓ zu den Pensionsbeiträgen von Selbstständigen und bäuerlich Versicherten zu, wobei in den Jahren 2027 und 2028 jeweils mit einem Plus von 3,9 % gerechnet wird. Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit 88,5 Mio. Ꞓ bzw. 88,7 Mio. Ꞓ vergleichsweise niedrig angesetzt und resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen, wobei es 2027 erstmals seit Jahren zu einer Erhöhung des vom Arbeitgeber zu leistenden Beitragssatzes – von 3,8 % auf 4,9 % – kommen soll.
Bei ihren Berechnungen geht die Regierung von rund 2,63 Millionen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern im Jahr 2027 und 2,65 Millionen im Jahr 2028 aus, bei gleichzeitig rund 4,5 Millionen Pflichtversicherten. Sie werden 2027 im Schnitt voraussichtlich eine monatliche Pension von rund 1.776 Ꞓ (14 mal jährlich) und im Jahr 2028 von 1.827 Ꞓ erhalten. Die Zahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher geht weiter etwas zurück – auf 199.340 im Jahr 2027 und 198.090 im Jahr 2028 -, dafür wird die durchschnittliche monatliche Unterstützung auf 481,80 Ꞓ bzw. 490,89 Ꞓ steigen. Im Bereich der Nachtschwerarbeit rechnet die Regierung mit einem durchschnittlichen Sonderruhegeld von 3.374,34 Ꞓ 2028.
URSPRÜNGLICHE ZIELE NICHT ERREICHT
Dass die Zielwerte des letzten Bundesfinanzrahmens nicht eingehalten werden können, begründet die Regierung unter anderem mit der prognostizierten Inflationsentwicklung, die die Ausgaben für die Pensionen zusätzlich steigen lässt. Außerdem waren höhere Beitragseinnahmen erwartet worden. Auch mittelfristig rechnet die Regierung mit steigenden Pensionsausgaben: 2031 sollen laut Bundesfinanzrahmen bereits 27,11 Mrd. Ꞓ in diesen Bereich fließen.
Damit verfehlt die Regierung laut einer Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes auch den Zielpfad des Nachhaltigkeitsmechanismus. Kommt es zu keiner Trendwende, wäre die Regierung damit spätestens 2031 zu kostendämpfenden Maßnahmen verpflichtet.
Erneut bekräftigt wird in den Budgetunterlagen das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen, um das Pensionssystem zu entlasten. 2025 lag es im Schnitt bei 61,8 Jahren, wobei Männer durchschnittlich mit 62,5 Jahren und Frauen mit 60,9 Jahren in Pension gingen. Als Zielzustand für 2030 werden 62,6 Jahre angegeben.
DISKUSSION ÜBER NACHHALTIGKEITSMECHANISMUS
In der Debatte sprachen sowohl Grünen-Sozialsprecher Markus Koza als auch NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser den Nachhaltigkeitsmechanismus an. Der Abweichungswert wäre noch deutlich höher, würde man die Kosten von 230 Mio. Ꞓ für die Förderung von „Arbeiten im Alter“ nicht aus dem Arbeitsmarktbudget bezahlen, hob Koza hervor. Zudem wollte er wissen, ob die Kürzung der Pensionsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe durch das AMS mit einem Gesamtvolumen von 60 Mio. Ꞓ bereits in der Budgetuntergliederung Pensionen abgebildet ist.
Erfreut äußerte sich Gasser darüber, dass der Pensions-Gap zwischen Männern und Frauen zuletzt zurückgegangen sei. Ein Grund dafür ist seiner Meinung nach die Erhöhung des Frauenpensionsalters.
Andrea Michaela Schartel (FPÖ) hinterfragte unter anderem die geplanten Einschränkungen bei Kuren. Auf der einen Seite wolle man, dass Menschen bis zum Pensionsalter arbeiten, auf der anderen Seite spare man bei der Gesundheitsprävention, kritisierte sie. Auch Grünen-Abgeordneter Schallmeiner schnitt dieses Thema an und gab zu bedenken, dass die Gesundheitsvorsorge in die Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger und damit in die Selbstverwaltung falle.
Sozialministerin Schumann wies darauf hin, dass es für den Nachhaltigkeitsmechanismus einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum gebe und man sich erst im ersten Beobachtungsjahr befinde. Dieser sei ein fragiles Konstrukt mit vielen Komponenten, meinte sie. Bis zum Ausbruch des Iran-Kriegs wurde der Zielpfad Schumann zufolge eingehalten, dann hätten sich die Wirtschaftsprognosen aber verschlechtert. Dadurch würden die Einnahmen der Pensionsversicherung geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert, auch die Inflation wirke sich aus. Ihr Ziel sei es aber nach wie vor, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben und nicht das gesetzliche Pensionsalter, versicherte sie gegenüber FPÖ-Abgeordneter Schartel.
Abgeordneten Koza informierte Schumann, dass die geringeren Pensionsbeiträge für Notstandshilfebezieherinnen und -bezieher im Budget mit 30 Mio. Ꞓ berücksichtigt seien. Die vorgesehenen Kompensationszahlungen des AMS für die Förderung von „Arbeiten im Alter“ an die Pensionsversicherung begründete Schumann mit den positiven Auswirkungen des Vorhabens auf den Arbeitsmarkt.
Von NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser danach gefragt, ob sich der Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz auf die Erreichung des Zielpfads auswirke, hielt die Leiterin des parlamentarischen Budgetdienstes Kristina Fuchs fest, dass dieser „keinen großen Effekt“ habe. Auf Basis der aktuellen Planwerte werde es zu einem Abweichen von rund 1,1 Mrd. Ꞓ oder 1,2 % kommen. Ein gewisses Problem sieht Fuchs in der Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmechanismus: Da die Ausgabengrenzen nominell festgelegt worden seien, würden Effekte wie eine höhere Inflation durchschlagen, gab sie zu bedenken. Es wäre eine Variante gewesen, den Nachhaltigkeitsmechanismus am BIP zu orientieren.
DECKUNGSGRAD BEI ASVG-PENSIONEN LIEGT BEI RUND 80 %
Der Deckungsgrad bei den Pensionen belief sich laut Schumann im Jahr 2025 bei knapp 81 % im ASVG-Bereich, rund 48 % im GSVG-Bereich und 22 % im BSVG-Bereich, die Partnerbeiträge des Bundes nicht berücksichtigt. Laut NEOS-Abgeordnetem Gasser sind diese Zahlen allerdings wenig aussagekräftig, da Menschen oft ihre Jobs wechselten und vielfach erst später selbstständig würden. Zudem nehme die Zahl der aktiven Selbstständigen und der Landwirtinnen und Landwirte ab, während es in beiden Bereichen viele Pensionistinnen und Pensionisten gebe. Laut Sozialministerin Schumann gibt es keine aktuellen Daten dazu, wie sich diese Effekte auswirken.
Auch wie sich der verschärfte Zugang zur Korridorpension budgetär ausgewirkt hat, lässt sich Schumann zufolge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Streichung der Bestimmung, dass bei Anspruch auf eine Korridorpension noch bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld bezogen werden kann, werde die Pensionsversicherung mit 7,5 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 und 8,5 Mio. Ꞓ im Jahr 2028 belasten, dem stünden Einsparungen beim AMS gegenüber.
Zum Pensions-Gap zwischen Männern und Frauen merkte Schumann an, hier müsse man beim Einkommen und bei der hohen Teilzeitquote von Frauen ansetzen. Sie hält die Lohntransparenzrichtlinie in diesem Zusammenhang für einen wesentlichen Schritt.
KUREN SOLLEN EFFIZIENTER WERDEN
Bei den geplanten Änderungen bei Kuren gehe es nicht so sehr um Einsparungen, sondern darum, das System wirkungsvoller zu machen, sagte Schumann. So sei eine wesentliche Frage, wie man Kuren so gestalten könne, dass der Kurerfolg länger erhalten bleibe. Zudem soll das Angebot an ambulanten Kuren ausgebaut werden. Die geringeren Ausgaben in diesem Bereich seien mit der Sozialversicherung vereinbart, in die Selbstverwaltung greife man nicht ein.
Auch der Frage, wie man gesundheitlich beeinträchtigte Menschen wieder in den Arbeitsprozess bringen könne, will die Sozialministerin wieder ein verstärktes Augenmerk widmen. Das Thema sei aufgrund der Budgetverhandlungen etwas zurückgestellt worden, soll jetzt aber wieder in den Vordergrund rücken.
Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch in diesem Bereich erwartet die Regierung mit 14,13 Mrd. Ꞓ (2027) und 14,48 Mrd. Ꞓ (2028) steigende Ausgaben, auch wenn das Plus von 1,8 % bzw. 2,5 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr deutlich geringer ausfällt als in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Gleichzeitig sinken die Einnahmen, und zwar auf 1,96 Mrd. Ꞓ 2027 bzw. 1,87 Mrd. Ꞓ 2028. Bis 2031 wird ein Anstieg der Ausgaben auf 15,49 Mrd. Ꞓ und ein Rückgang der Einnahmen auf 1,67 Mrd. Ꞓ prognostiziert, wobei das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Beamtinnen und Beamten mit zuletzt 62,8 Jahren nach wie vor höher ist als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.
Details zu den Budgets 2027 und 2028, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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