Kraus-Winkler und Imlauer zu Mitarbeiterprämie und Preisauszeichnungsgesetz

Tourismus begrüßt Signale, fordert aber mehr Praxisnähe und Entbürokratisierung

Die im Ministerrat beschlossene Mitarbeiterprämie für 2026 ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für Beschäftigte. Gleichzeitig bleibt die neue Regelung jedoch deutlich hinter den Erwartungen vieler Betriebe zurück. „Gerade in unserer Branche sind engagierte Mitarbeiter:innen ein zentraler Erfolgsfaktor. Daher ist es gut, dass die Mitarbeiterprämie auch 2026 fortgeführt wird“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Kritisch sieht die oberste Branchensprecherin jedoch, dass die Prämie künftig nur mehr bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter:in beträgt und wieder an lohngestaltende Maßnahmen geknüpft ist. Zudem ist sie zwar steuer-, aber nicht abgabenfrei.

Kraus-Winkler führt dazu aus: „Es ist für uns unverständlich, warum die Prämie nur mehr halb so hoch ausfällt und erneut ausschließlich pauschal an alle Mitarbeiter:innen vergeben werden kann. Damit fehlt Betrieben weiterhin die Möglichkeit, besondere Leistungen gezielt als Anreiz oder Dank für engagierte Mitarbeiter:innen zu honorieren. Das wäre ein Anreiz für die Mitarbeiter:innen und auch ein Bonus für unsere Betriebe, die dieses Instrument zur Mitarbeiterbindung und Leistungsanerkennung stärker einsetzen könnten.“

Gerade in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels braucht es flexible Instrumente, mit denen Unternehmen Leistung anerkennen und Motivation fördern können. Wichtig ist daher, dass man eine praxistaugliche Ausgestaltung für die Betriebe vorsieht, die einfach und unkompliziert umsetzbar ist.

Ein positives Signal sieht die Hotellerie bei den ebenfalls heute im Ministerrat beschlossenen Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz. „Die heute beschlossenen Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz sind ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in Richtung Praxisnähe und Entbürokratisierung“, betont der Obmann der österreichischen Hotellerie, Georg Imlauer. Die Streichung verpflichtender Zimmerpreislisten im Eingangsbereich entspreche in Zeiten der Digitalisierung endlich der Realität und die Möglichkeit der gesonderten Auszeichnung von Orts- und Nächtigungstaxen ist nun nicht der Auslegung überlassen, sondern explizit im Gesetz verankert.

„Dass die Preisgestaltung heute überwiegend online und dynamisch erfolgt, wurde nun auch gesetzlich anerkannt. Allerdings braucht es viele weitere konsequente Schritte zum Bürokratieabbau. Was unsere Betriebe heute brauchen, ist weniger Pflichtprogramm am Schreibtisch und mehr Freiraum für Gastgeberqualität und Unternehmertum. Denn jede Stunde, die unsere Gastgeber:innen mit unnötigen Verwaltungs- und Nachweispflichten verbringen, fehlt dort, wo Hotellerie wirklich stattfindet: bei den Gästen, den Mitarbeiter:innen und der Qualität, für die Österreichs Hotellerie steht“, so Imlauer abschließend. (PWK234/ES)

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