ÖAMTC zu längeren §57a-Intervallen: Nur „Digitales Pickerl“ wäre echte Entlastung für Konsument:innen

Club: Millionenkosten für Ersatzplaketten wären vermeidbar

Noch vor der Sommerpause wird im Nationalrat eine Änderung bei den Intervallen für die §57a-Überprüfung beschlossen: Vom 3-2-1-System soll auf 4-2-2-2-1 umgestellt werden. Damit sollen laut Regierung das „Pickerl“ entbürokratisiert und Kfz-Halter:innen finanziell entlastet werden – ein Gedanke, der in Zeiten hoher Mobilitätskosten durchaus zu begrüßen ist. Allerdings, so Bernhard Wiesinger, Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC, sind die Pläne zur Umsetzung nicht zu Ende gedacht: „Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass zwei Millionen Fahrzeughalter:innen extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen müssen, um sich eine Plakette abzuholen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen. Das ist nicht nur mühsam für die Konsument:innen, sondern wird auch Verwaltungskosten in Höhe von etwa 23 Millionen Euro verursachen. Dieser Mehraufwand müsste nicht sein, wenn man mit neuen Intervallen gleichzeitig auch das angekündigte digitale Pickerl einführen würde. Das wäre echte Entlastung – auch wenn die Umsetzungsphase dann etwas länger dauern würde.“

NEUREGELUNG SCHAFFT GEWINNER:INNEN IM FLACHLAND UND VERLIERER:INNEN IN DEN ALPINREGIONEN

Zudem weist der Club auf signifikante regionale Unterschiede hin: So zeigt eine Analyse der österreichweit in der „Pickerldatenbank“ erfassten Zahlen, dass in alpinen Regionen deutlich häufiger schwere Mängel auftreten als im Flachland. Der Unterschied wird umso deutlicher, je älter das Fahrzeug ist. ÖAMTC-Daten weisen große regionale Unterschiede bei den beanstandeten Mängeln an korrosionsanfälligen Bauteilen wie Bremsen, Auspuff und Achsen aus – und das schon nach fünf Jahren. Ein Beispiel: So wird bei der §57a-Überprüfung im Flachland nach fünf Jahren bei rund 25% der Pkw mindestens ein schwerer Mangel festgestellt, im größten alpinen Bezirk Liezen trifft das auf rund 38% der Autos zu. Nach 10 Jahren verschiebt sich das Ungleichgewicht auf 35% (im Flachland) zu 56% im Bezirk Liezen.

Der Grund für die höheren §57a-Mängelzahlen in Alpinregionen liegt laut Club an intensiveren Wintern und der verstärkten Nutzung von Streusalz. Bernhard Wiesinger: „Längere Prüfintervalle werden dazu führen, dass in Zukunft solche Schäden später erkannt werden, was wiederum die Reparaturkosten massiv erhöhen kann. Eine finanzielle Entlastung für die Fahrzeughalter:innen ist in den Alpinregionen – im Gegensatz zum Flachland – daher vielfach nicht zu erwarten. Wenn man will, dass alle profitieren, sollte man über ein 2-Jahres-Prüfintervall etwa ab einem Fahrzeugalter von sieben Jahren noch einmal nachdenken.“

Der ÖAMTC verweist außerdem auf den Aspekt der Verkehrssicherheit: Während die offizielle Unfallstatistik technische Defekte als untergeordnete Unfallursache führt, belegen internationale Studien, dass eine deutliche Reduktion der Begutachtungsdichte korrelierende Effekte auf das Unfallgeschehen haben kann. Wiesinger: „Obwohl es in Österreich keine verlässlichen Untersuchungen gibt, wird behauptet, die Reform habe keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Wir sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht, genau zu beobachten und valide Daten zu erheben, um notfalls rasch gegensteuern zu können.“

_ÖAMTC-TIPPS FÜR AUTOFAHRER:INNEN_

Die neuen Intervalle sorgen bei Konsument:innen bereits für Unsicherheit und Rückfragen: Der ÖAMTC hat zwei zentrale Empfehlungen:

* Der Club rät, in den „Zwischenjahren“ eine Sicherheits-Überprüfung stark belasteter Baugruppen durchführen zu lassen. Das gilt insbesondere für Vielfahrer:innen, aber auch für Bewohner:innen schneereicher Regionen.
* Der ÖAMTC informiert laufend, worauf beim Austausch von Begutachtungsplaketten zu achten ist. Erwartet wird hoher Andrang bei allen Prüfstellen, d. h. bestenfalls sollte man tatsächlich im Monat der Fälligkeit der alten Plakette zum Austausch kommen. Infos unter www.oeamtc.at

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