Grünes Licht für ESAP-Gesetz und Vereinheitlichung von Anwaltspensionen im Bundesrat

Unternehmensdaten werden zentral über ein EU-Portal abrufbar

Der Bundesrat gab heute grünes Licht für das ESAP-Justizgesetz sowie eine Reform des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft. Vorgesehen sind dabei ein zentraler EU-weiter Zugang zu Unternehmensdaten bzw. die Vereinheitlichung der anwaltlichen Pensionseinrichtungen.

UNIONSWEITER ABRUF VON UNTERNEHMENSUNTERLAGEN

ÖVP, SPÖ und Grüne sprachen sich für die nationale Umsetzung des zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“ – ESAP) aus, damit Unternehmensunterlagen in einem einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar werden. Das soll etwa die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen.

Durch die Bündelung von Informationen werde es einfacher, sich ein Bild über ein Unternehmen zu machen, erklärte Justizministerin Anna Sporrer die Regierungsvorlage. Die Transparenz werde gestärkt und es gebe keine neuen Veröffentlichungspflichten, unterstrich sie. Bestehende Informationen würden in strukturierter Form an das europäische Portal weitergeleitet. Die Regelung bedeute zusätzliche Software, Verwaltung, Beratung und Kosten, kritisierte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Neue Strafen würden für jene drohen, die Fehler machen, erklärte er die Ablehnung der Freiheitlichen.

Europäisches Recht werde in nationales Recht umgesetzt, so Karl Weber (ÖVP/N). In Zeiten des globalen Wettbewerbs hielt er gemeinsame Standards in der EU für besonders wichtig. Bewährte Systeme würden sinnvoll weiterentwickelt, war Weber überzeugt. Informationen, die heute bereits veröffentlicht werden müssen, würden einfacher verfügbar, informierte Verena Schweiger (SPÖ/W). Es werde ein einheitlicher europäischer Zugang zu Informationen geschaffen und damit auch der österreichische Wirtschaftsstandort gestärkt, war sie überzeugt.

Mit nur einem Klick würden die Unternehmensinformationen zugänglich, führte Elisabeth Kittl (Grüne/W) aus. Der FPÖ hielt sie vor, dass ihr der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten weniger wichtig sei, als der Aufwand für Konzerne.

EINSTIMMIGKEIT ZUR VEREINHEITLICHUNG DES PENSIONSSYSTEMS FÜR RECHTSANWÄLTE

Einigkeit herrschte im Bundesrat dazu, das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufzustellen. So soll eine gemeinsame Einrichtung die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern ablösen. Dazu müssen zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Die Organisation werde modernisiert, Abläufe würden vereinfacht und Kosten gesenkt, unterstrich Justizministerin Anna Sporrer. Verbesserungen gebe es zusätzlich für Frauen rund um die Geburt, ging sie auf mögliche Befreiungen von der Kammerumlage ein.

Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht das Gesetz vor, die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen, erklärte Barbara Prügl (ÖVP/O). Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen haben Einigkeit über die Bundesländergrenzen hinweg geschaffen, unterstrich sie. Nur 25,6 % der Rechtsanwälte seien Frauen, zeigte Prügl auf und blickte dabei auch in Richtung Deutschland und Griechenland, die einen höheren Frauenanteil aufweisen.

Die Novelle sei von den betroffenen Berufsgruppen selbst angestoßen worden, hob Werner Gradwohl (FPÖ/St) hervor. Nun gelte es, den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen und die gesetzliche Grundlage bereitzustellen. Auch Gradwohl erkannte Verbesserungen für junge Familien. Manfred Mertel (SPÖ/K) ging auf das rechtsstaatliche Prinzip ein. Das Berufsrecht müsse erweitert werden, verwies er auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Rechtsanwältinnen. (Schluss Bundesrat) gla

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