
AK zum Doppelbudget: Schmerzgrenze bei Konsolidierung erreicht!
Schonung für Vermögende und Frächter – Beschäftigte und Frauen zahlen drauf
MIT DEM NEUEN DOPPELBUDGET GEHT DAS AUFRÄUMEN NACH DEM BUDGETDESASTER DER VORGÄNGERREGIERUNG WEITER. DAS IST VOLKSWIRTSCHAFTLICH NOTWENDIG. DIE AK BEGRÜSST, DASS DIESER PROZESS NICHT ÜBERSTÜRZT, SONDERN MITTELFRISTIG UND MASSVOLL ERFOLGT UND ZUDEM OFFENSIVMASSNAHMEN FÜR PFLEGE UND KINDERGÄRTEN ENTHÄLT. „ABER DIE HÄRTEN SIND UNGLEICH VERTEILT. EINIGE MÜSSEN EINEN ZU HOHEN BEITRAG LEISTEN, WEIL TEILE DER BUNDESREGIERUNG NICHT BEI JENEN ANSETZEN WOLLEN, DENEN MILLIONEN ZUFALLEN. ODER DORT, WO ES ALS MAUTPOTENZIAL PRAKTISCH AUF DER STRASSE LIEGT. DIESER KURS MUSS SPÄTESTENS 2029 KORRIGIERT WERDEN“, ANALYSIERT AK WIEN BUDGETEXPERTE GEORG FEIGL.
Nach der Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer stellt die AK in einer Ersteinschätzung fest, dass der Bundesregierung die Quadratur des Kreises – also die Konsolidierung angesichts der Herausforderung – relativ gut gelungen ist. „Die Neuverschuldung kann reduziert werden – und dass, obwohl die Hoffnung auf einen stärkeren Aufschwung durch den Angriff der USA auf den Iran im wahrsten Sinne des Wortes weggebombt wurde“, so Feigl. Dagegen sieht der AK Experte im vorgelegten Budget „Strukturreformen erst am Anfang“. Dafür bekommen „einige Unternehmen weitere Abgabensenkungen“. Dazu Feigl: „Möglich ist das, weil vielen ein zusätzlicher Beitrag abverlangt wird.“
Entsprechend kritisiert der AK Budgetexperte die wesentlichste Offensivmaßnahme, nämlich die Senkung des FLAF-Beitrags für Unternehmen. „Die Erfahrung mit der Kürzung von Lohnnebenkosten in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass diese kaum positive Effekte bringen. Denn sie gehen pauschal an alle Arbeitgeber:innen und nicht dorthin, wo es besonders wirksam wäre. Zudem wird das effektive Nettokonsolidierungsvolumen markant verringert, obwohl dieses mittelfristig gebraucht wird, um ab 2029 die Budgetziele zu erreichen. Und die Verteilung ist schief, weil bei den Beschäftigten ein entsprechendes Pendant fehlt.“
Überhaupt ist die Verteilungswirkung ein Wermutstropfen des vorgestellten Budgets. „Es leisten zwar alle einen Beitrag, aber nicht bei allen wird das Potenzial ausgeschöpft“, sagt Feigl. Positiv sein, dass die Rekordgewinne der Banken weiterhin höher besteuert werden. Dazu Feigl: „Wir fordern, dass diese höhere Besteuerung auch nach 2028 aufrecht bleiben muss.“ Auf der Plus-Seite steht für die AK auch die konsequenter erfolgte Betrugsbekämpfung und dass Unternehmen mit Millionengewinnen „zumindest die Hälfte des nicht gedeckten Körperschaftsteuer-Geschenks der Vorgängerregierung zurückgeben müssen“.
Auf der Minus-Seite steht für den AK Budgetexperten, das Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen bis zu 2.630 Euro nun wieder einen höheren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen: „Das trifft vor allem Frauen.“ Auch das Fehlen einer Erbschaftssteuer ist für Feigl neuerlich eine vertane Chance: „Wenige Menschen können in Österreich weiterhin steuerfrei Millionen lukrieren, obwohl diese Einnahmen dringend für die Pflege, die Gesundheit oder auch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs gebraucht würden.“ Und apropos Verkehr: Ein weiterer Minuspunkt ist für den AK Budgetexperten, dass Frächter:innen weiterhin nicht für alle von ihnen verursachten Folgekosten aufkommen. Feigl: „Allein durch die Anhebung der Transitentschädigung könnten bis zu 650 Millionen Euro jährlich erzielt werden. Zwei Drittel davon würden ausländische Frachtunternehmen bezahlen.“
Insgesamt hält Feigl das Regierungsziel, die Neuverschuldung bis 2028 unter drei Prozent des BIP zu drücken und damit das Maastricht-Kriterium zu erreichen, für sehr ambitioniert. „Das liegt aber weniger an der Budgetpolitik als an der konjunkturellen und weltwirtschaftlichen Lage. Wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung weiter eintrübt, sollte die Bundesregierung mehr für die Konjunktur tun und nicht durch den Entzug von Nachfrage weiter schwächen.“ Denn sonst droht ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit. Feigl: „Und dieser würde das Budget dann erst recht wieder belasten.“ Der AK Budgetexperte pocht daher auf die Möglichkeit, die die EU-Kommission erst kürzlich geschaffen hat – nämlich die Einräumung eines Spielraums von 0,6 Prozent des BIP für grüne Investitionen. „Die Bundesregierung ist gut beraten, den Kommissionsvorschlag aufzugreifen und das Doppelbudget um ein grünes, mit den besonders unter Druck stehenden Städten und Gemeinden koordiniertes, Konjunkturpaket von drei Milliarden Euro zu ergänzen“, schließt Feigl.
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