Kleinwasserkraft Österreich zum EABG: endlich Beschleunigung, aber noch Luft nach oben

_Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das heute beschlossen wird, soll das Tempo der Energiewende vorantreiben. Während Kleinwasserkraft Österreich das überragende öffentliche Interesse und die Verfahrenskonzentration grundsätzlich begrüßt, bleibt insgesamt Luft nach oben._

ÜBERRAGENDES ÖFFENTLICHES INTERESSE MIT EINSCHRÄNKUNGEN

Das Überragende Öffentliche Interesse wurde zwar festgeschrieben, allerdings mit Einschränkungen. Kleinwasserkraft Österreich lehnt diese Einschränkungen entschieden ab: „Die im EABG enthaltenen Ausschlussstrecken für die Wasserkraft lehnen wir grundsätzlich ab. Zusätzlich wird hier anstatt auf bereits etablierte und im Europäischen Recht verankerten Oberflächengewässerkörper zurückzugreifen – wie schon im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – mit unsauberen Definitionen gearbeitet, die erneute Rechtsunsicherheit schaffen.“, kritisiert Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich. Dadurch können Potenziale vielfach nicht bzw. deutlich schwerer gehoben werden und es werden sogar ökologisch eher nachteilige Situationen geschaffen. Dabei ist gerade in der heutigen krisenbehafteten Zeit jede Kilowattstunde wichtig.

FEHLENDE BESCHLEUNIGUNGSGEBIETE

Im letzten Moment wurden die Ausbauziele um 3 TWh erhöht, bis 2035 sollen über alle Technologien hinweg 40 TWh zugebaut werden. Mittelfristig liegt das Potenzial allein die Kleinwasserkraft laut Analyse von Kleinwasserkraft Österreich bei 5,6 TWh. Durch die Erhöhung der Gesamtziele müssen damit auch die Ziele für die Wasserkraft den Potenzialen entsprechend angepasst werden.

Kleinwasserkraft Österreich
Dr. Paul Ablinger
Telefon: 0664/88253348
E-Mail: p.ablinger@kleinwasserkraft.at
Website: https://www.kleinwasserkraft.at

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