
ARBÖ: Bei Hitze keine Kinder und Tiere im Auto zurücklassen
Im Notfall zählt jede Sekunde – Rettung von Mensch oder Tieren aus überhitzten Autos hat Vorrang vor Sachschäden.
Österreich steht die erste Hitzewelle des Jahres bevor. Temperaturen jenseits der 30 Grad verwandeln unsere Autos wieder in regelrechte Backöfen. Diese können speziell für vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere und chronisch kranke Menschen sowie Tiere schnell lebensgefährlich werden.
Schon bei Temperaturen rund um die 25 Grad Celsius Außentemperatur erhitzt sich der Innenraum eines Autos binnen weniger Minuten auf 35 Grad Celsius. Bei Außentemperaturen von 30 Grad sind bereits 50 Grad Celsius und mehr möglich. Auch eine vorübergehende Wolkendecke oder ein geöffnetes Fenster helfen kaum und bieten keinen ausreichenden Schutz vor Überhitzung. Zudem wird oft vergessen, dass die Sonneneinstrahlung wandert: ein Parkplatz im Schatten kann sich in kurzer Zeit komplett in der Sonne befinden. Wie schnell diese Temperaturen lebensgefährlich werden können, wird leider jedes Jahr aufs Neue unterschätzt.
Der ARBÖ warnt daher eindringlich davor Kinder und Tiere im Auto zurückzulassen, auch nicht für kurze Zeit. Gerade bei Tieren wird die Gefahr häufig verharmlost. Dabei können Autos für Tiere bereits bei deutlich niedrigeren Außentemperaturen zur tödlichen Falle werden. Selbst wenn ein Hund lebend aus einem überhitzten Fahrzeug geborgen werden kann, heißt das nicht, dass er außer Gefahr ist. Ein Hitzschlag kann noch bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall zum Tod führen. Allein in Wien wurden im vergangenen Jahr 13 Anzeigen wegen im Auto zurückgelassener Hunde verzeichnet, wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.
Oft ist es dem schnellen Einschreiten von Passantinnen und Passanten zu verdanken, dass Betroffene rechtzeitig aus überhitzten Fahrzeugen gerettet werden können. Laut Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ist man unter Umständen sogar dazu verpflichtet in lebensbedrohlichen Situationen zu handeln, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen kann „Wenn offensichtlich Lebensgefahr für Menschen oder Tiere besteht, hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter den Voraussetzungen des entschuldigenden Notstandes erfolgt“, so Kopinits.
Wer Kinder oder Tiere in einem überhitzten Auto zurücklässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei Kindern können je nach Einzelfall strafrechtliche Tatbestände wie fahrlässige Körperverletzung, oder die Vernachlässigung von Schutzbefohlenen nach sich ziehen. Die Strafrahmen reichen dabei von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Bei Tieren drohen laut Tierschutzgesetz Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro. Zusätzlich kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erfolgen. Auch Kosten für die Rettungs- oder Befreiungsmaßnahmen können den Verantwortlichen auferlegt werden.
EMPFEHLUNGEN DES ARBÖ IM NOTFALL:
SITUATION RICHTIG EINSCHÄTZEN: Zunächst sollte geprüft werden, ob noch genügend Zeit bleibt, um die Lenkerin oder den Lenker des Fahrzeugs ausfindig zu machen. In Supermärkten, Einkaufszentren oder Freizeiteinrichtungen kann beispielsweise ausgerufen werden.
ZUSTAND BEOBACHTEN: Bei Kindern, gefährdeten Personen oder Tieren sollte besonders auf Anzeichen von Überhitzung geachtet werden. Bei Hunden sind starkes Hecheln, Apathie oder fehlende Reaktion auf Klopfen und Bewegungen an der Scheibe klare Warnsignale.
IM ERNSTFALL SOFORT EINGREIFEN: Besteht der Eindruck, dass sich ein Mensch oder Tier im Fahrzeug in unmittelbarer Lebensgefahr befindet oder sich der Zustand drastisch verschlechtert, muss rasch gehandelt werden. In solchen Fällen kann auch das Einschlagen einer Fensterscheibe gerechtfertigt sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, so wenig Schaden wie möglich zu verursachen.
NACH DER BEFREIUNG RICHTIG VERSORGEN: Betroffene Personen sollten umgehend in den Schatten gebracht und medizinisch versorgt werden. Bei Kindern älteren oder chronisch kranken Menschen sollte spätestens nach der Befreiung die Rettung verständigt werden. Tiere sollten ebenfalls in den Schatten gebracht und rasch tierärztlich versorgt werden.
ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
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