Menschenrechtsausschuss einstimmig für verstärkte Friedensbemühungen im Nahen Osten

Österreich soll sich für Waffenstillstand in Gaza, Zweistaatenlösung und regionale Stabilität einsetzen

Der Menschenrechtsausschuss sprach sich heute einstimmig für einen aktiven österreichischen Beitrag zu einem nachhaltigen Friedensprozess im Nahen Osten aus. Auf Basis einer Initiative der Grünen brachten die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag ein, in dem die Außenministerin aufgefordert wird, sich im internationalen Rahmen unter anderem für einen dauerhaften Waffenstillstand, eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza sowie eine Zweistaatenlösung auf Basis des Völkerrechts einzusetzen.

Zudem wurden mehrere Oppositionsinitiativen von den Koalitionsparteien vertagt. So etwa jene der FPÖ zur Forcierung des Modells „Haft in der Heimat“ und zur Erhöhung des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Auch die Verhandlungen zu mehreren Anträgen der Grünen sollen zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Diese betreffen den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher, ein Verbot von Konversionsmaßnahmen, die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen sogenannte Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen) sowie Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Eingetragenen Partnerschaften in Ehen und umgekehrt.

EINHELLIGE ZUSTIMMUNG FÜR AKTIVEN BEITRAG ÖSTERREICHS ZUM FRIEDENSPROZESS IN NAHOST

Im Entschließungsantrag der Koalitionsparteien wird insbesondere die Außenministerin aufgefordert, sich im Rahmen der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2027/28 sowie in anderen Foren der Vereinten Nationen für einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten einzusetzen. Unterstützt werden sollen zudem Initiativen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Stärkung der Stabilität und Resilienz Syriens, des Libanons und der gesamten Region sowie zur Förderung politischer Reformen und einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beider Länder. Darüber hinaus soll sich Österreich auf europäischer und internationaler Ebene für die Umsetzung des Gaza-Friedensplans einsetzen. Weitere Forderungen betreffen die Unterstützung diplomatischer Bemühungen um einen dauerhaften Waffenstillstand in Gaza, die Verbesserung der humanitären Lage vor Ort und das Eintreten für eine Zweistaatenlösung auf Grundlage des Völkerrechts und der einschlägigen UN-Resolutionen. Österreich soll sich außerdem gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau im Westjordanland einschließlich Ostjerusalems aussprechen, Gewalt und Verstöße gegen das Völkerrecht auf allen Seiten verurteilen sowie die dauerhafte Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen unterstützen. Zudem wird ein verstärkter Einsatz für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten im Nahen Osten gefordert.

Im zugrundeliegenden Entschließungsantrag der Grünen plädieren sie für einen stärkeren Einsatz Österreichs für einen nachhaltigen Friedensprozess in Nahost (542/A(E)). Konkret fordern sie Engagement für ausreichende humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in Gaza, für Sanktionen wegen des fortgesetzten „illegalen Siedlungsbaus“ im Westjordanland sowie gegen die „ultrarechten“ israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben Gvir. Zudem treten die Grünen für die unabhängige Aufklärung von Völkerrechtsverletzungen im Gazastreifen, den Wiederaufbau Gazas unter international legitimierter Verwaltung ohne Beteiligung der Hamas als Vorbereitung auf eine Zweistaatenlösung sowie die Unterstützung entsprechender EU-Initiativen und -Missionen ein.

Der Antrag der Koalitionsparteien habe dieselbe Zielsetzung, wie jener der Grünen, unterscheide sich jedoch in wichtigen Details, erklärte Wolfgang Gerstl (ÖVP) im Ausschuss. So hätten die Regierungsfraktionen auch die Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sowie die Verurteilung von Gewaltaufrufen aller Seiten hervorgehoben. Eine friedliche Lösung im Nahen Osten sei auch aus Sicht der Grünen nur möglich, wenn die Hamas keine Rolle mehr spiele, erklärte Markus Koza (Grüne) seine Unterstützung für die Initiative der Koalitionsparteien.

FPÖ WILL JUSTIZANSTALTEN DURCH „HAFT IN DER HEIMAT“ ENTLASTEN

Angesichts des Überbelags in österreichischen Justizanstalten und des hohen Anteils nichtösterreichischer Insassen, fordern die Freiheitlichen, die Strafvollstreckung ausländischer Straftäter verstärkt in deren Herkunftsstaaten zu verlagern (949/A(E)). Überstellungen ausländischer Strafgefangener sollten konsequent geprüft, bestehende Verfahren beschleunigt und notwendige bilaterale sowie multilaterale Abkommen ausgebaut werden, heißt es in einem Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Elisabeth Heiß und Christian Lausch. Außerdem fordern sie Maßnahmen, um die Sicherheit und Arbeitsbedingungen der Justizwache zu verbessern und die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten strukturellen Missstände im Straf- und Maßnahmenvollzug zu beheben.

Trotz des massiven Überbelags der heimischen Justizanstalten würden dort weiterhin „tausende ausländische Straftäter auf Kosten der Steuerzahler einsitzen“, untermauerte Heiß ihren Antrag im Ausschuss. Die Problematik der überbelegten Justizanstalten sei bekannt und auch die Bundesregierung präferiere das Modell „Haft in der Heimat“, erklärte Romana Deckenbacher von der ÖVP. Sie stellte den Vertagungsantrag, da die Bundesregierung bereits an dessen Forcierung arbeite.

FPÖ FORDERT HÄRTERE STRAFEN BEI SEXUELLEM MISSBRAUCH MINDERJÄHRIGER

Laut Strafgesetzbuch drohe bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, nur bei bestimmten erschwerenden Folgen sehe das Gesetz höhere Strafrahmen vor – für die FPÖ nicht ausreichend. Ein weiterer Entschließungsantrag der Freiheitlichen zielt daher darauf ab, die Mindest- und Höchststrafen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger und bei bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial anzuheben, lebenslange Tätigkeitsverbote für verurteilte Sexualstraftäter im Umgang mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sicherzustellen sowie die Opferrechte deutlich auszubauen. Außerdem sollten Therapie-, Verfahrens- und Folgekosten der Opfer zunächst durch den Staat übernommen und anschließend beim Täter eingefordert werden (962/A(E)). Bei ausländischen Tätern sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese nach einer Verurteilung zum Verbüßen einer Haftstrafe in deren Herkunftsland abzuschieben, meinen die Freiheitlichen.

Während die Täter „nur kurz“ ihre Haftstrafe verbüßten, trügen die Opfer ihr Trauma „lebenslänglich“, betonte Elisabeth Heiß (FPÖ) im Ausschuss. Die Empörung bei dieser Thematik sei verständlich, doch beim Kinderschutz gehe es „aus fachlicher Perspektive“ nicht immer nur um die Höhe des Strafrahmens, gab Christian Oxonotsch (SPÖ) zu bedenken. So sei ein hoher Strafrahmen manchmal sogar ein Hindernis, einen Täter anzuzeigen, wenn es sich etwa – so wie in über 70 % der Fälle – um einen Missbrauchsfall im familiären Umfeld handle. Oxonitsch stellte den Vertagungsantrag, da es eine neue EU-Richtlinie zu dieser Thematik gebe, die noch der Umsetzung harre.

GRÜNE FÜR STÄRKEREN SCHUTZ INTERGESCHLECHTLICHER KINDER UND JUGENDLICHER

Die einstimmige Verabschiedung der Empfehlung zur Gleichberechtigung von intergeschlechtlichen Personen des Ministerkomitees des Europarats sehen die Grünen als einen „historischen Meilenstein für die Menschenrechte von Inter*-Personen in Europa“ (640/A(E)). Für deren Umsetzung fordern sie die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Maßnahmen zu setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die nicht zur Abwendung von Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsschäden erforderlich sind. Aufklärungs- und Beratungsstrukturen sollen laut Antrag ausgebaut, mögliche Rechtslücken geschlossen und Entschädigungsregelungen für Betroffene geschaffen werden. Zudem solle sich Österreich auf europäischer und internationaler Ebene für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Rechte intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher einsetzen. Den Vertagungsantrag argumentierte Henrike Brandstötter (NEOS) damit, dass es zu dieser Thematik bereits einen Gesetzentwurf gebe, der demnächst im Gesundheitsausschuss verhandelt werde.

GRÜNE FORDERN „KONVERSIONSMASSNAHMEN-SCHUTZ-GESETZ“

Die Grünen schlagen zudem ein Verbot von Konversionsmaßnahmen vor, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen (923/A). Geschützt werden sollen insbesondere Minderjährige, junge Erwachsene unter 21 Jahren in Zwangslagen, nicht entscheidungsfähige oder wehrlose Personen sowie Personen in besonderen Autoritätsverhältnissen. Verstöße sollen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagsätzen geahndet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Werbe- und Provisionsverbot mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Ꞓ vor. Ausgenommen sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Sexualpräferenzstörungen bleiben sowie therapeutische Angebote zur Stärkung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Personen. Unberührt bleiben soll auch die Möglichkeit, belastende Themen im Rahmen von Therapien zu behandeln.

Auch zu dieser Thematik werde innerhalb der Bundesregierung bereits ein Vorschlag verhandelt, erklärte Norbert Sieber (ÖVP) und stellte den Vertagungsantrag. Neben dem Schutz von Betroffenen müsse laut ihm auch sichergestellt werden, das „professionelle, ergebnisoffene Beratungen“ zulässig bleiben und nicht alle Angebote „unter Generalverdacht“ gestellt werden.

GRÜNE WOLLEN UMSETZUNG DER ANTI-SLAPP-RICHTLINIE

Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Zum Schutz vor solchen missbräuchlichen Gerichtsverfahren wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie verabschiedet, deren Frist zur Umsetzung im Mai 2026 endete. Grünen-Abgeordnete Alma Zadić fordert die rasche Umsetzung dieser Anti-SLAPP-Richtlinie, die sowohl den Schutz vor Einschüchterungsklagen bei nationalen und internationalen Fällen in allen Rechtsgebieten, als auch Sanktionen mit abschreckender Wirkung und Verfahrenshilfen für Betroffene umfasst (933/A(E)). Auch in dieser Frage befinde sich bereits ein Gesetzesentwurf „in politischer Koordinierung“, argumentierte Bernhard Höfler (SPÖ) den Vertagungsantrag.

GRÜNE FÜR RECHTSSICHERHEIT BEI DER UMWANDLUNG VON EINGETRAGENER PARTNERSCHAFT IN EHE

Eine weitere Forderung der Grünen zielt auf Rechtssicherheit bei der Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ab (934/A(E)). Zadić geht von einer gegenwärtigen Rechtsunsicherheit aus, da wegen des gesetzlichen Verbots der Doppelehe Paare eigentlich ihre Eingetragene Partnerschaft auflösen bzw. sich scheiden lassen müssen, bevor sie sich verheiraten bzw. verpartnern können. Die Standesämter würden in der Praxis zwar den Umstieg erlauben, die Gerichte könnten allerdings aufgrund des Gesetzeswortlauts jederzeit entscheiden, dass eine solche Umwandlung nichtig ist. Besonders unfair sei dies laut Antragstellerin für gleichgeschlechtliche Paare, die sich vor der „Ehe für alle“ verpartnert haben, die in Österreich seit Jahresbeginn 2019 gilt. Im Ausschuss bezog sich Zadić auf zahlreiche Zuschriften von Betroffenen. Auch für diese Problematik sei eine Lösung in Ausarbeitung, sagte Henrike Brandstötter (NEOS) und stellte den Vertagungsantrag. (Schluss Menschenrechtsausschuss) wit

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