Petition „Gewaltschutz von Müttern und ihren Kindern nach der Trennung“ im Nationalrat

Der Verein FEM.A hat 2025 eine Petition für Gewaltschutz im Familienrecht gestartet. Aufgrund des großen Erfolgs wurde sie im Nationalrat eingebracht und kann unterstützt werden.

Wenn man sich dazu entscheidet, ein Kind zu bekommen, haben vermutlich die meisten Menschen ein romantisches Bild einer Mutter-Vater-Kind-Familie im Kopf. Kommt jedoch Gewalt ins Spiel, so wird das Familienleben zum Albtraum. Wenn Mütter versuchen, sich selbst und ihr Kind durch eine Trennung vor weiterer Gewalt zu schützen, rechnen sie mit der Unterstützung der Behörden. Denn die haben den Auftrag, Frauen und Kinder vor Männergewalt zu bewahren. So steht es auch in der Istanbul-Konvention, die bereits 2013 in Österreich ratifiziert wurde, sowie in der Frauenrechts-, Menschenrechts- und Kinderrechtskonvention.

Immer wieder wenden sich jedoch Mütter an die FEM.A-Helpline, die nach Gewalterfahrungen von den Behörden nicht geschützt werden und im schlimmsten Fall sogar weiter in Gefahr gebracht werden: Etwa, weil Gerichte den Müttern nicht glauben, wenn sie von der Gewalt des Kindesvaters berichten. Oder auch, weil Richter*innen den Kontakt zwischen dem gewalttätigen Vater und seinem Kind als wichtiger erachten als den Schutz der Opfer. Obwohl Österreich sehr gute Schutzmechanismen und Richtlinien hat, wie etwa die Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht, werden diese nicht immer angewandt. Im Gegenteil: Manche Mütter werden bezichtigt, die Gewaltvorwürfe nur zu erfinden, um sich Vorteile im Verfahren zu verschaffen, oder es wird ihnen pauschal vorgeworfen, ihr Kind zu manipulieren. Es kommt mitunter auch vor, dass Beweise wie medizinische Dokumentation der Verletzungen im Gerichtsverfahren gar nicht erst zugelassen werden. Gibt es eine falsche Entscheidung, so werden Mütter und Kinder weiterer Gefahr ausgesetzt: Mehrere Studien deuten darauf hin, dass in der Mehrzahl der Fälle häuslicher Gewalt, in denen Kinder den Kontakt zum Vater aufrechterhalten (müssen), die Gewalt auch nach der Trennung weitergeht, sowohl an der Mutter als auch am Kind. Das passiert meist bei den Besuchskontakten oder den Übergaben, nicht selten auch durch psychische Gewalt oder Cybergewalt (zum Beispiel Stalking).

Im letzten Jahr hat der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A deshalb eine Petition ins Leben gerufen, um den lückenlosen Gewaltschutz von Behörden einzufordern. „Es braucht einen unglaublichen Kraftakt, um sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien. Vor allem, weil viele Mütter in der Beziehung die gesamte Care-Arbeit leisten, und deshalb beruflich zurückstecken. Dadurch sind sie vom Gewalttäter finanziell abhängig. Ich fordere deshalb die Behörden auf, die bestehenden Konventionen einzuhalten, den Müttern zu glauben, wenn sie von Gewalt erzählen, und sie dabei zu unterstützen, sich selbst und ihre Kinder zu schützen“_,_ sagt Andrea Czak, MA, geschäftsführende Obfrau des Verein FEM.A.

Sie pocht auf die lückenlose Einhaltung der Istanbul-Konvention und der „Handreiche“, die auch Kinder als Opfer von Gewalt anerkennt, wenn sie die Gewalt an der Mutter miterleben mussten. Bereits über 6.100 Menschen haben die Petition unterstützt, darunter zahlreiche Prominente aus Fachkreisen, Politik und Kunst. So schließt sich etwa die Autorin Elfriede Hammerl der Petition an: „Der Glaube ans ‚Gute im Täter‘ darf nicht stärker sein als der Schutz des Kindes.“ Auch Kammerschauspieler Cornelius Obonya stellt sich hinter die Gewaltopfer: „Nach einer Trennung sollten Wunden heilen, nicht neue verursacht werden.“

Nun haben die Nationalratsabgeordneten Petra Bayr und Sabine Schatz die Petition in den Nationalrat eingebracht: Sie ist damit offiziell Teil des parlamentarischen Verfahrens. Andrea Czak, MA, freut sich: „Das ist ein riesiger Erfolg für FEM.A und ein starkes Signal für alle Mütter und Kinder, die nach häuslicher Gewalt vor Gericht erneut um Sicherheit kämpfen müssen. Endlich wird offiziell am Thema Nachtrennungsgewalt gearbeitet. Für gewaltbetroffene Kinder und Mütter sind unsere Forderungen der Grundstein für ein Leben ohne Gewalt.“_ _Sie fordert dazu auf, die Petition auf der Seite des Parlaments zu unterstützen, um den Anliegen Nachdruck zu verleihen: „Ich bitte jeden und jede darum, gegen Gewalt aufzustehen, und Solidarität mit Frauen und Kindern zu zeigen, damit sie in Frieden leben können.“ Unterschrieben werden kann sie von allen österreichischen Staatsbürger*innen ab 16 Jahren: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/PET/20?selectedStage=103&appForm=1&BI_001sortrnr=5&BI_001ascDesc=desc

ÜBER FEM.A

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline, Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Lobbying.

Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A
Andrea Czak, MA
Geschäftsführende Obfrau
Telefon: +43 6991 9710306
E-Mail: andrea.czak@verein-fema.at
Website: https://verein-fema.at/

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