Grüne Wien/Sequenz, Stark: In Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht spitzt sich Konflikt um Lobauautobahn zu

ASFINAG will mit allen Mittel verhindern, dass EUgH über Rechtmäßigkeit der S1 entscheidet

In der heutigen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht spitzt sich der Konflikt um die S1-Lobauautobahn weiter zu. Verkehrsminister Hanke versucht über die Asfinag alles, um das bereits laufende Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof noch zu Fall zu bringen.

Hanke hat die laufende strategische Umweltprüfung zum Projekt Lobauautobahn zurückgezogen und stattdessen eine unseriöse „Einzelfallprüfung“ vorgelegt mit dem Argument, diese würde die strategische Umweltprüfung überflüssig machen. „Es ist jedoch völlig klar, dass eine strategische Umweltprüfung das einzig richtige Mittel wäre für ein Projekt dieser Größe. Es wird mit diesem Vorgehen offensichtlich, dass der Minister Angst vor einem negativen Bescheid der Umweltprüfung gehabt hat“, so Mobiliätssprecher Kilian Stark von den Grünen Wien.

Jetzt kommt dazu, dass Minister und Asfinag den schon laufenden Prozess abbrechen wollen, mit dem das Bundesverwaltungsgericht den europäischen Gerichtshof anruft, um zu klären, ob in Sachen Lobauautobahn europäisches Umweltrecht gebrochen wurde. Die Entscheidung dazu soll im Herbst fallen. „Anstatt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, wird mit allen Mitteln versucht, das Verfahren noch vor einer Entscheidung abzudrehen. Das hat einen offensichtlichen Grund: Der bereits laufende oberirdische Bau könnte rechtlich nicht haltbar sein. Für Tunnel und Lobau-Spange fehlen ohnehin weiterhin wesentliche Genehmigungen“, so Mobilitätssprecherin Heidi Sequenz.

„Hanke und Asfinag versuchen mit allen Tricks, die Lobauautobahn doch noch durchzudrücken – obwohl Verkehrs- und Umweltexperten seit Jahren belegen, dass dieses Projekt die schlechteste Lösung ist. Es geht längst nicht mehr nur um ein Straßenprojekt. Es geht um die Frage, ob europäisches Umweltrecht eingehalten wird oder ob politischer Druck genügt, um rechtsstaatliche Verfahren auszuhebeln. Die Asfinag ist es gewohnt, bei ihren Großprojekten freie Hand zu haben. Gerade deshalb ist dieses Verfahren so wichtig. Es entscheidet, ob auch ein staatlicher Autobahnbetreiber an europäisches Recht gebunden ist“, so Stark und Sequenz abschließend.

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