
Umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes im Verkehrsausschuss mehrheitlich angenommen
Regierungsfraktionen stimmten für Abänderungsantrag, FPÖ und Grüne übten Kritik
Eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes legten die Regierungsfraktionen heute im Verkehrsausschuss des Nationalrats mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag (951/A) vor. Verkehrsminister Peter Hanke betonte, dass die Novelle eine ganze Reihe wichtiger Neuerungen bringe. Es handle sich dabei laut ihm um einen „großen Wurf“.
Die Novelle enthält umfassende Anpassungen unter anderem zu den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Vorgesehen sind Vorgaben zum Datenschutz sowie beim Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses. Präzisiert werden soll, was „Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes bedeutet. Mit der Novelle sollen unter anderem auch Klarstellungen in Bezug auf den Betrieb von Flugplätzen getroffen werden sowie die Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Neben weiteren Bestimmungen enthält die Novelle Regelungen zur Versicherung von Drohnen, Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau. So soll eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben.
Die Oppositionsparteien sahen zahlreiche Kritikpunkte und beanstandeten insbesondere die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags. Die Grünen stellten daher einen Vertagungsantrag, für den auch die FPÖ stimmte. Der Vertagungsantrag blieb allerdings in der Minderheit und wurde abgelehnt. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde die Novelle des Luftfahrtgesetzes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags angenommen.
Keine Zustimmung fand ein wiederaufgenommener Entschließungsantrag der Grünen, betreffend Fluglärmschutz und Nachtruhe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion Wien (124/A(E)). Verkehrsminister Peter Hanke verwies diesbezüglich auf den 2024 erstellten „Lärmaktionsplan“ und auf bereits vorliegende „Lärmberichte“. Zudem werde zum Thema Nachtflugpause verhandelt.
Der Bericht des Verkehrsministeriums über die Unterwegskontrollen im Jahr 2025 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen (III-347 d.B.).
LUFTFAHRTGESETZ: FREUDE BEI ÖVP, SPÖ UND NEOS, KRITIK VON DER OPPOSITION
Die in der Novelle des Luftfahrtgesetzes enthaltenen Anpassungen zu den Zuverlässigkeitsüberprüfungen würden klare Verbesserungen bringen, da unter anderem die Möglichkeit geschaffen werde, einen Bescheid zu erlassen, sagte Verkehrsminister Hanke. Außerdem werde bei der Nutzung von Drohnen sichergestellt, dass dafür eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig sei. Hanke verwies auch auf die Drohnenschutzstrategie, die sich derzeit in Ausarbeitung befinde. Mit dieser solle auf neue Bedrohungslagen durch Drohnen auf Flughäfen reagiert werden.
Ihre Freude über die Einbringung des „Luftfahrtpakets“ drückten Abgeordnete der Regierungsfraktionen aus. Joachim Schnabel (ÖVP) bezeichnete die Überarbeitung des Luftfahrtgesetzes als „modern und praxisnah“. Es werde mehr Sicherheit, Digitalisierung und Bürokratieabbau bringen. Alois Schroll (SPÖ) sah die Novelle als „notwendig, ausgewogen und zukunftsorientiert“ für eine sichere Luftfahrt. Dominik Oberhofer (NEOS) meinte, dass die Novelle stark zur Entbürokratisierung beitragen werde und bezeichnete es als „unfassbar“, wie lange Flughafenbetreiber auf derartige Maßnahmen hatten warten müssen.
Die Novelle enthalte zwar eine „ganze Reihe begrüßenswerter Regelungen“, jedoch auch „kritische Punkte“, sagte Gerhard Deimek (FPÖ). Seine Fraktion stimme daher aus „bürgerrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht“ gegen die Novelle.
Empört über die sehr kurzfristige Vorlage des gesamtändernden Abänderungsantrages zeigte sich Elisabeth Götze (Grüne). Die Novelle sei aus ihrer Sicht in vielen Bereichen eine „Freibrief für die Luftfahrt“ und „sehr unerfreulich“ für Umwelt sowie für Anrainerinnen und Anrainer, meinte sie. Zu den neuen Regeln hinsichtlich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen unterstrich sie die Sensibilität des Bereichs und sah Sicherheitsrisiken.
Eine Expertin des Ministeriums betonte, dass es sich bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen um ein komplexes Thema handle. Nicht jede Person, die in der Vergangenheit auffällig geworden sei, beispielsweise als Ladendieb, sei als Gefährder zu werten. Daher sei es bei der Erstellung der neuen Regeln hinsichtlich Zuverlässigkeit darum gegangen, „Grenzwerte“ einzuführen.
109.259 UNTERWEGSKONTROLLEN IM JAHR 2025
Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde der Bericht des Verkehrsministeriums über die Unterwegskontrollen im Jahr 2025. Die Anzahl der anfänglichen technischen Unterwegskontrollen auf Österreichs Straßen stieg zuletzt wieder an, von 105.128 im Jahr 2024 auf 109.259 im Jahr 2025. Dabei wurden Fahrzeuge mit Verdacht auf technische Mängel angehalten und an Ort und Stelle überprüft. 22.975 Fahrzeuge wurden anschließend einer gründlicheren technischen Unterwegskontrolle unterzogen (2024: 24.485). Damit habe Österreich die Vorgaben der EU-Richtlinie über die von den Mitgliedsstaaten jährlich zu kontrollierenden Fahrzeuge 2025 wieder übererfüllt, ist im Bericht festgehalten. Bei mehr als 69 % der Fahrzeuge, die im Jahr 2025 in Österreich einer gründlicheren technischen Unterwegskontrolle zugeführt wurden, wurden laut Verkehrsministerium erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt. Das waren 16.384 Fahrzeuge im Jahr 2024 bzw. 15.934 im Berichtsjahr 2025. Die Zahl der Fahrzeuge, deren Mängel so schwerwiegend waren, dass „Gefahr in Verzug“ konstatiert wurde, erhöhte sich von 6.490 im Jahr 2024 auf 6.657 im Berichtsjahr 2025.
Verkehrsminister Hanke strich den hohen Stellenwert der Unterwegskontrollen für die Sicherheit auf Österreichs Straßen hervor. Die Kontrollen würden sicherstellen, dass Nutzfahrzeuge während ihrer gesamten Einsatzdauer den geltenden Standards entsprechen und damit zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen.
Melanie Erasim (SPÖ) betonte, dass Österreich aufgrund der hohen Anzahl der Kontrollen vorbildlich sei.
Elisabeth Götze (Grüne) meinte, dass aufgrund der erneut fünfstelligen Zahl von Fahrzeugen mit schweren Mängeln der präventive Effekt der Kontrollen gestärkt werden müsse und regte höhere Strafen an. Zudem forderte sie genauere Informationen über die festgestellten Abgasmanipulationen.
Um die Kontrolldichte weiter zu erhöhen, müsse dem Personalmangel bei der Polizei entgegengewirkt werden, sagte Irene Eisenhut (FPÖ) und regte diesbezüglich Gespräche mit dem Innenminister an. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) bea
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