
Parlament: TOP im Nationalrat am 6. Juli 2026
Pickerlüberprüfung, E-Ladestationen auf Autobahnen, Luftfahrtgesetz, Afrikastrategie, Südtirol-Autonomie, Friedensbemühungen in Nahost
Dass der Nationalrat gleich an fünf Tagen in Folge zusammentritt, hat Seltenheitswert. Nach 1992 und 1993 wird es kommende Woche erst zum dritten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik der Fall sein. Im Mittelpunkt dieses Sitzungsmarathons stehen das Doppelbudget 2027/28 und das Budgetbegleitgesetz, mit dem knapp 70 Gesetze geändert bzw. neu geschaffen werden sollen.
Aber auch abseits des Budgets stehen eine Reihe von Gesetzesvorhaben am Programm. So wollen die Abgeordneten am ersten Sitzungstag am Montag unter anderem über längere Intervalle für die „Pickerlüberprüfung“, den Ausbau von E-Ladestationen im hochrangigen Straßennetz, Erleichterungen für schwere Baufahrzeuge und umfassende Änderungen im Luftfahrtgesetz beraten. In der Außenpolitik geht es unter anderem um die neue österreichische Afrikastrategie, die Südtirol-Autonomie und um einen aktiven Beitrag zu den Friedensbemühungen in Nahost. Auch in Bezug auf wirksame Importkontrollen für Agrarerzeugnisse ist eine Entschließung zu erwarten. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr.
ÖSTERREICHISCHE AFRIKASTRATEGIE
Die Österreichische Afrikastrategie, auf die sich die Regierung vor kurzem verständigt hat, steht auf Wunsch des Außenpolitischen Ausschusses auf der Tagesordnung. Ziel der Strategie ist eine Abkehr vom klassischen „Geber-Empfänger-Modell“ hin zu gleichberechtigten und interessensgeleiteten Partnerschaften „auf Augenhöhe“. Demnach sollen jene Kooperationen mit afrikanischen Ländern priorisiert werden, bei denen ein beidseitiger Nutzen vorliegt. Österreich sieht Afrika dabei als Zukunftsmarkt, wichtigen Partner für Migration und Sicherheit sowie geopolitisch relevanten Kontinent im Wettbewerb mit anderen globalen Akteuren. Konkret beinhaltet die Afrikastrategie vier Kernsäulen: Stabilität, Sicherheit und Resilienz, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Migration und Mobilität sowie Bildungskooperationen und Klimaschutz. Für die Umsetzung der Strategie soll im Außenministerium die Position eines bzw. einer Afrikabeauftragten verankert werden.
Der Bericht über die Strategie wurde vom Außenpolitischen Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen zur Kenntnis genommen, wiewohl die Grünen die Strategie kritisch beurteilen. Sie sehen darin ein „pinkes Wirtschaftsprogramm“ und Aspekte wie Umwelt- und Klimafragen unzureichend berücksichtigt, was Außenministerin Beate Meinl-Reisinger jedoch zurückwies.
SÜDTIROL-AUTONOMIE
Ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien und drei Initiativen der FPÖ geben den Abgeordneten Gelegenheit, im Plenum über die jüngsten Entwicklungen in Sachen Südtirol-Autonomie zu diskutieren. Gemäß der zwischen Bozen und Rom ausverhandelten Autonomiereform sollen die Eigenständigkeit Südtirols gestärkt und legislative Kompetenzen wiederhergestellt bzw. ausgeweitet werden.
Konkret wollen die Regierungsparteien mit ihrem Entschließungsantrag die Pläne der Südtiroler Landesregierung zur Errichtung eines Zentrums für Autonomie- und Minderheitenfragen in Bozen aktiv unterstützen. Das Zentrum könnte nicht nur die Geschichte und Charakteristika der Südtirol-Autonomie aufbereiten, sondern auch ein internationales Dokumentationszentrum für Minderheiten- und Autonomiefragen werden, sind sie überzeugt. Für ÖVP, SPÖ und NEOS ist die Südtirol-Autonomie ein international anerkanntes Beispiel dafür, wie ein Konflikt über die Rechte nationaler Minderheiten beigelegt und transformiert werden kann.
Im Außenpolitischen Ausschuss stimmten lediglich die Freiheitlichen gegen die Initiative. Die Koalitionsparteien würden falsche Schwerpunkte setzen und die Autonomie Südtirols als abgeschlossene Sache „verklären“, kritisierten sie. Eigene Entschließungsanträge der FPÖ fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Ihr sind unter anderem eine umfassende Amnestie für ehemalige Freiheitskämpfer, der uneingeschränkte Erhalt des deutschsprachigen Schulsystems in Südtirol und ein klares Bekenntnis Österreichs zum Selbstbestimmungsrecht der deutschen und ladinischen Volksgruppen in Südtirol ein Anliegen.
VORBEHALTE GEGEN ALGERISCHE URKUNDEN
Eine von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger eingebrachte Regierungsvorlage sieht vor, gegen den Beitritt Algeriens zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Einspruch zu erheben. Die Urkundensicherheit in dem nordafrikanischen Land sei ungenügend überprüfbar und die Form der öffentlichen Urkunden zudem nicht einheitlich, wird der Einspruch begründet. Auf Grund der beobachteten Korruption in Algerien ist laut Außenministerium nicht auszuschließen, dass die Urkunden mit Mängeln behaftet sind. Durch den Einspruch soll verhindert werden, dass algerische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden. Die Regierungsvorlage wurde im Außenpolitischen Ausschuss einstimmig angenommen.
AKTIVER BEITRAG ZU FRIEDENSBEMÜHUNGEN IN NAHOST
Der Menschenrechtsausschuss spricht sich für einen aktiven österreichischen Beitrag zu einem nachhaltigen Friedensprozess im Nahen Osten aus. Auf Basis einer Initiative der Grünen brachten die Koalitionsfraktionen im Ausschuss einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Darin wird die Außenministerin aufgefordert, sich im internationalen Rahmen unter anderem für einen dauerhaften Waffenstillstand, eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza sowie eine Zweistaatenlösung auf Basis des Völkerrechts einzusetzen. Konkret soll das im Rahmen der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2027/28 sowie in anderen Foren der Vereinten Nationen erfolgen. Unterstützt werden sollen zudem Initiativen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Stärkung der Stabilität und Resilienz Syriens, des Libanons und der gesamten Region sowie zur Förderung politischer Reformen und einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beider Länder.
Österreich soll sich außerdem gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau im Westjordanland einschließlich Ostjerusalems aussprechen, Gewalt und Verstöße gegen das Völkerrecht auf allen Seiten verurteilen sowie die dauerhafte Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen unterstützen, fordern die Abgeordneten. Zudem wird ein verstärkter Einsatz für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten im Nahen Osten gefordert.
NOVELLE DES LUFTFAHRTGESETZES
Verschiedene Gesetzesentwürfe liegen den Abgeordneten aus dem Verkehrsbereich vor. So haben die Koalitionsparteien im Verkehrsausschuss kurzfristig eine umfassende Novelle zum Luftfahrtgesetz auf den Weg gebracht, mit der unter anderem Klarstellungen in Bezug auf den Betrieb von Flugplätzen und die Errichtung luftfahrtfremder Gebäude auf Flughäfen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine amtswegige Redimensionierung von als Flugplätzen gewidmeten Flächen ermöglicht. Neue Regeln sind außerdem für Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Flughafenpersonal vorgesehen. Dabei geht es etwa um eine Präzisierung der Definition von „Unzuverlässigkeit“, Datenschutzfragen sowie um Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses. Neben zahlreichen weiteren Bestimmungen enthält die Novelle überdies Regelungen zur Versicherung von Drohnen und zu Vorrangregeln im Luftverkehr sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau. So soll eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben. Die Oppositionsparteien brachten im Verkehrsausschuss zahlreiche Kritikpunkte vor und stimmten gegen die Novelle.
SCHUTZ VOR FLUGLÄRM
Abgelehnt wurde im Verkehrsausschuss ein Entschließungsantrag der Grünen mit der Forderung nach Fluglärmschutz und Nachtruhe in der Flughafenregion Wien. Lediglich die Grünen stimmten für den Antrag. Verkehrsminister Peter Hanke verwies diesbezüglich auf den „Lärmaktionsplan“ und die „Lärmberichte“. Zudem werde zum Thema Nachtflugpause verhandelt, versprach er.
LÄNGERE PICKERL-INTERVALLE FÜR PKW UND MOTORRÄDER
Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat der Verkehrsausschuss eine Novelle zum Kraftfahrgesetz ins Plenum geschickt. Kernstück sind längere Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern. Die bisherige 3:2:1-Regelung für die „Pickerlüberprüfung“ soll demnach durch eine 4:2:2:2:1-Regelung ersetzt werden. Das heißt, dass die erste Überprüfung eines neuen Fahrzeugs erst nach vier Jahren erfolgen muss, danach folgt dreimal ein Zwei-Jahres-Rhythmus. Im Gegenzug wird die dreimonatige Nachfrist gestrichen, wobei es künftig möglich sein soll, das Pickerl schon vier Monate vor Ablauf zu erneuern. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen mit Oktober 2026, sondern erst mit Stichtag 19. Mai 2027.
Weitere Punkte der Kraftfahrgesetz-Novelle betreffen diverse Maßnahmen zur Erleichterung von Lkw-Kontrollen, die Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw mit schweren Aufbauten sowie die Streichung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge aus der Ukraine. Zudem sind Verwaltungsvereinfachungen, neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie Anpassungen bei Fahrschulen und Deckkennzeichen geplant. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung mit Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Kosten.
AUSBAU DER LADEINFRASTRUKTUR FÜR E-FAHRZEUGE
Mit einer Novelle zum Bundesstraßengesetz wird der Ausbauplan für E-Ladestationen im hochrangigen Straßennetz gesetzlich verankert. Demnach sollen auf Autobahnen und Schnellstraßen bis Ende 2030 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladepunkte zur Verfügung stehen, mit einem Maximalabstand von 50 km zwischen den einzelnen Stationen. Lkw sollen spätestens nach 60 bzw. 100 Kilometern eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorfinden. Um die Zeit des Ladens angenehm und kurzweilig zu gestalten, soll es gemäß den Erläuterungen jeweils auch Sanitäranlagen und Gastronomieeinrichtungen bei den Ladestationen geben. Die Gesetzesnovelle soll außerdem mehr Rechtssicherheit für Plangebietsverordnungen im Falle langwieriger UVP-Verfahren bringen. Die Novelle fand im Ausschuss die Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS.
UVP-VERFAHREN FÜR INFRASTRUKTUR
In der Minderheit blieb im Verkehrsausschuss ein Entschließungsantrag der FPÖ, laut dem UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken vollständig beim Bund konzentriert werden sollen. Die derzeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren würden zu unnötiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen führen, argumentieren die Freiheitlichen.
SCHÄRFERE MASSNAHMEN GEGEN DROGENLENKER
Die Freiheitlichen mahnen darüber hinaus ein effektiveres Vorgehen gegen Personen ein, die unter dem Einfluss verbotener Suchtmittel Fahrzeuge lenken. Demnach soll ein Ministerialentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes aus dem Jahr 2019 ebenso umgesetzt werden wie eine Entschließung des Nationalrats für ein adäquates Verfahren zur Feststellung der Fahruntauglichkeit. Im Verkehrsausschuss blieb die FPÖ mit dieser Forderung allerdings in der Minderheit.
WIRKSAME IMPORTKONTROLLEN BEI AGRARERZEUGNISSEN
In Form einer Entschließung drängen die Regierungsparteien auf wirksame Importkontrollen für Agrarerzeugnisse aus Drittsaaten, um „faire Wettbewerbsbedingungen“ sicherzustellen. Im Blick haben sie dabei zum einen das Abkommen zwischen der EU und den lateinamerikanischen Mercosur-Staaten und zum anderen Agrarimporte aus der Ukraine. Konkret geht es ihnen etwa um die Einhaltung vereinbarter Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen, EU-weite Kontrollen sowie um möglichst strikte Vorgaben, was Rückstandshöchstgehalte für in der EU nicht zugelassene und besonders gefährliche Pflanzenschutzwirkstoffe betrifft. Zudem sollen die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als strategische Priorität behandelt werden.
Vom Landwirtschaftsausschuss wurde der Entschließungsantrag gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Die Regierung werde mit diesem Antrag zu etwas aufgefordert, wofür sie ohnehin „ganz selbstverständlich“ zu sorgen hätte, kritisierten sie. Keine Mehrheit im Ausschuss erhielten zwei Anträge der FPÖ: Sie fordern einen sofortigen Importstopp für alle Agrarerzeugnisse bzw. Lebens- und Futtermittel, die nicht den österreichischen Gesundheits-, Umwelt- oder Tierschutzstandards entsprechen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erachtet einen österreichischen Alleingang nicht für zielführend.
EMISSIONSHANDELSSYSTEM ETS 2
In einem weiteren Entschließungsantrag sprechen sich die Freiheitlichen für eine gänzliche Abschaffung des geplanten Emissionshandelssystems ETS 2 aus. Ab 2027 werde auch der Bereich Gebäudewärme sowie der Verkehr in den Emissionshandel einbezogen und dies werde zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte und der Wirtschaft führen, argumentieren sie. Im Umweltausschuss blieben sie mit dieser Forderung allerdings in der Minderheit. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.
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