
Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2026
Volksgruppen, Einweg-E-Zigaretten, kürzere ärztliche Basisausbildung, neue Schulfächer, Verbot von Greenwashing, Sterbeverfügungen
Am zweiten Plenartag des Juli-Plenums werden die Abgeordneten unter anderem über eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz beraten. Geplant ist unter anderem, Einweg-E-Zigaretten ab 2027 zu verbieten, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen mit bis zu 500 Ꞓ zu bestrafen sowie strengere Regeln für Produkte wie Nikotinpouches zu verankern. Außerdem empfiehlt der Gesundheitsausschuss, die Dauer der ärztlichen Basisausausbildung nach dem Medizinstudium ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. In Reaktion auf ein VfGH-Urteil soll die Verlängerung von Sterbeverfügungen erleichtert werden.
Gleich mehrere Gesetzesvorschläge liegen dem Nationalrat darüber hinaus zum besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor. So sollen etwa in Umsetzung von EU-Vorgaben unlautere Geschäftspraktiken wie „Greenwashing“ oder die vorsätzliche Begrenzung der Lebensdauer von Produkten unterbunden werden. Ein Widerrufsbutton soll den Rücktritt von online abgeschlossenen Verträgen erleichtern. Auch über die Einführung zweier neuer Unterrichtsgegenstände – „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und Künstliche Intelligenz“ -, die verfassungsrechtliche Absicherung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich, die Zusammenlegung von zweisprachigen Bezirksgerichten in Kärnten, Änderungen bei der Identifikationskarte für Beschäftigte am Bau und etliche weitere Gesetzesvorhaben werden die Abgeordneten beraten. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.
STÄRKUNG DER VOLKSGRUPPEN, ZWEISPRACHIGE GERICHTE IN KÄRNTEN
Pünktlich zum 50-Jahr-Jubiläum der Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes sollen die sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert werden. Das sieht ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien vor, der im Verfassungsausschuss auch von den Grünen mitgetragen wurde. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma. Außerdem soll die Regierung dazu verpflichtet werden, künftig jährlich einen umfassenden Bericht zur Lage der Volksgruppen vorzulegen.
Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten schlagen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne darüber hinaus vor, das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammenzulegen. Hintergrund dafür ist, dass für die kleinen Bezirksgerichte keine slowenisch sprechenden Richterinnen bzw. Richter mehr gefunden werden können. Stattdessen sollen nun an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden. Neu ist außerdem die Möglichkeit, bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung Bewerberinnen und Bewerber zu bevorzugen, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen. Gerichtstage an den bisherigen Standorten bleiben erhalten.
Noch unklar ist, ob die FPÖ den beiden Gesetzesnovellen zustimmen wird. Sie empörte sich im Verfassungsausschuss darüber, dass sie die Gesetzestexte erst wenige Minuten vor der Ausschusssitzung erhalten habe. In so kurzer Zeit sei es nicht möglich gewesen, die Vorschläge inhaltlich zu bewerten, argumentierte sie, behielt sich jedoch eine Zustimmung im Plenum vor.
ERLEICHTERTE ABSCHIEBUNG VON STRAFTÄTERN
Um Außerlandesbringungen straffällig gewordener Personen zu erleichtern, will die FPÖ das Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit ändern. Demnach sollen Personen, die rechtskräftig wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden, weder durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen bewahrt werden können. Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der Ausweisung oder Auslieferung gelten.
Die FPÖ begründet ihren Vorstoß mit „einer zunehmenden Schieflage“ in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Straftäter könnten oftmals selbst dann nicht abgeschoben werden, wenn sie eine Gefahr für die Freiheit und Sicherheit anderer Personen seien, argumentiert sie. Die anderen Fraktionen halten von der Initiative allerdings wenig, sie warfen der FPÖ im Verfassungsausschuss unter anderem vor, Menschenrechte über Bord werfen zu wollen und mit ihrem Antrag Todesstrafe und Folter zu legitimieren. Die ÖVP machte außerdem geltend, dass im letzten Jahr rund 3.000 Straftäter außer Landes gebracht worden seien.
ABSCHAFFUNG DER ORF-HAUSHALTSABGABE
Auch ein neuerlicher Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe wird wohl in der Minderheit bleiben. Die FPÖ begründet ihre Forderung damit, dass ein solcher Schritt nicht nur der Bevölkerung und den Unternehmen zugutekomme, sondern den ORF auch unter einen gewissen Spardruck setzen würde. Als Alternative zur Haushaltsabgabe schlägt sie vor, einen „verschlankten“ und „effizienten“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels eines mehrjährigen Finanzrahmens aus dem Budget zu finanzieren. Die anderen Parteien sehen eine Abkehr von der Haushaltsabgabe allerdings kritisch. Ihrer Ansicht nach würde der politische Druck auf den ORF durch eine Budgetfinanzierung steigen. Staatssekretärin Michaela Schmidt verwies im Verfassungsausschuss außerdem auf den geplanten Reformprozess zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Stärkung der Unabhängigkeit des ORF, der bereits in den Startlöchern stehe.
ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS
Die Regeln für alternative Investmentfonds (AIF) sollen mit einer von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegten Gesetzesnovelle an neue europäische Standards angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um einheitliche Vorschriften für Kreditvergaben und verschärfte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass Fonds auch unter angespannten Marktbedingungen einem Rückgabedruck standhalten können. Außerdem enthält die Gesetzesnovelle klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz. Kreditvergaben an Verbraucher in Österreich durch alternative Investmentfonds werden ausdrücklich untersagt. Eine Entlastung für AIF soll die Verringerung doppelter Berichtspflichten bringen.
Im Finanzausschuss stimmten lediglich die Grünen gegen die Gesetzesnovelle. Sie sehen vorgesehene Übergangsregelungen für Immobilienfonds kritisch und orten eine Aufweichung von Anti-Spekulationsregeln zugunsten von Banken. Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zielt die Novelle nicht zuletzt darauf ab, das sogenannte „Liquiditäts-Mismatch“ zwischen nicht kurzfristig veräußerbaren Immobilien und kurzfristigen Rückgabewünschen von Anlegern zu beheben, wobei die Übergangsregelung ihr zufolge auf Kleinanleger ausgerichtet ist.
ÄNDERUNG DES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENS MIT USBEKISTAN
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes Abkommen geregelt. Dieser Staatsvertrag entspricht der Regierung zufolge nicht mehr dem aktuellen OECD-Standard und soll daher angepasst werden. Dabei geht es um die Bereiche Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Konkret ist etwa geplant, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden zu modernisieren und eine gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen einzuführen. Zudem wird die Definition von Dividenden präzisiert und eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel in das Abkommen eingefügt. Als Staatsvertrag braucht das geänderte Abkommen die Genehmigung des Nationalrats, im Finanzausschuss haben alle Parteien für eine Ratifizierung gestimmt.
NOVELLE GEGEN „GREENWASHING“ VON PRODUKTEN
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser informierte Kaufentscheidungen im Sinne eines nachhaltigen Konsumverhaltens treffen können. Mit einer auf EU-Vorgaben basierenden Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen dazu neue unlautere Geschäftspraktiken definiert werden. Dies soll verhindern, dass bei Produkten „Greenwashing“ betrieben wird, indem Verbraucherinnen und Verbraucher etwa durch bestimmte Aussagen über eine angebliche Umweltfreundlichkeit oder durch nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden. Für die entsprechende Regierungsvorlage hat der Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit grünes Licht gegeben. So stimmte neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zu, behielt sich aber eine Ablehnung im Plenum vor. Sie kritisierte etwa die kurze Begutachtungszeit. Auch die Übergangsfrist von drei Jahren, in denen bereits lagernde Produkte ausgenommen sind, könnte ihr zufolge zu kurz sein. Die Grünen wiederum stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle. Sie würden zwar die entsprechende EU-Richtlinie sehr befürworten, halten aber die Übergangsfrist für unionswidrig.
Mit der Novelle sollen etwa auch Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren verboten werden – etwa wenn ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind und sich nicht aus einem Merkmal des Produkts oder der Geschäftstätigkeit ergeben, nunmehr explizit untersagt werden – beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist oder dass Papierblätter keinen Kunststoff enthalten, so die Erläuterungen.
Beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen soll außerdem eine aggressive Geschäftspraktik – insbesondere durch oftmalige Pop-up-Fenster – explizit untersagt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht mehr zu einer „click fatigue“ verleitet werden und die getroffene Entscheidung dadurch revidieren. Zudem soll im UWG die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen missbräuchliche Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl bzw. wirtschaftlichen Absichten – eine Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz einzufordern. Die Bestimmung soll laut Erläuterungen das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm adressieren, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.
NEUE SCHULFÄCHER KI UND DEMOKRATIE
Ein von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vorgelegtes Schulpaket sieht unter anderem die Einführung von zwei neuen Unterrichtsgegenständen vor, nämlich „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und Künstliche Intelligenz“. Damit will Wiederkehr unter anderem die Kritikfähigkeit der Schülerinnen und Schüler stärken. Neben KI-Grundhandwerk soll außerdem Wissen über Algorithmen, Programmierung, Privatsphäre und Cybersecurity vermittelt werden. Genaue Inhalte der beiden Fächer stehen allerdings noch nicht fest, sie sollen – nach einem Begutachtungsverfahren – per Verordnung festgelegt werden. Auch für weitere Fächer stellte Wiederkehr im Bildungsausschuss neue Lehrinhalte in Aussicht. Wo im Gegenzug Stunden gekürzt werden, wird laut ÖVP weitgehend der Schulautonomie unterliegen, das Fach Latein werde jedenfalls nicht abgeschafft, versicherte der Bildungsminister. Ziel sei „eine sanfte Reduktion“ zugunsten neuer Themen.
Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket vor, bei nachträglichen Pflichtschulabschlüssen den neuen Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ zu berücksichtigen und den Start des Kopftuchverbots für Schülerinnen bis 14 Jahren um eine bzw. zwei Wochen zu verschieben. Statt mit 1. September soll es mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten. Im Bildungsausschuss stimmten sowohl die FPÖ als auch die Grünen gegen die Gesetzesnovelle: Sie kritisierten unter anderem, dass Umfang und Inhalt der neuen Schulfächer unklar blieben.
INITIATIVE GEGEN GENDERZEICHEN IN SCHULBÜCHERN
Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Verwendung von Genderzeichen wie Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt in Schulbüchern zu verbieten. Die Verwendung entsprechender Sonderzeichen stelle keine natürliche Entwicklung dar, sondern sei „ein politisch motiviertes Experiment“, macht sie geltend. Zudem würden Schrägstriche oder Binnenzeichen das flüssige Lesen „massiv beeinträchtigen“ und Kindern mit Lernschwierigkeiten das schnelle Erfassen von Sinn und Inhalt von Texten erschweren. Daher soll der FPÖ zufolge die geschlechtergerechte Schreibung in Schulbüchern und sonstigen Schulmaterialien ausschließlich nach den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung erfolgen dürfen.
Die anderen Parteien sehen allerdings keinen Handlungsbedarf und lehnten den Antrag ab. Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sei im Schulbereich ohnehin verbindlich anzuwenden, wird in einer Ausschussfeststellung festgehalten.
BAUID-KARTE WIRD UMSTRUKTURIERT
Ein Antrag der Koalitionsparteien sieht vor, das BauID-System umzustrukturieren. Das System hinter der Identifikationskarte für Beschäftigte am Bau soll künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden. Bisher war die BauID-GmbH, eine 100%-ige Tochter der BUAK, dafür zuständig. Die Zwecke des BauID-Systems werden entsprechend neu strukturiert und die Datenverarbeitung geregelt.
Die BUAK hat künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen. Weiterhin soll die Teilnahme aber freiwillig erfolgen. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems soll kostenfrei sein. Wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen, müssen ihre Arbeitgeber für die Nutzung des BauID-Systems bezahlen. In Kraft treten soll die Novelle mit 1. August 2026. Im Sozialausschuss war eine breite Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen dafür. Mittels Abänderungsantrag wurde noch geregelt, dass künftig Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sind, wobei das Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen weiterhin gelten soll.
SONDERBESTIMMUNG ZUR PENSIONSANPASSUNG 2027
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sieht vor, die Pensionen im kommenden Jahr um 2,95 % zu erhöhen und die Erhöhung mit 204,44 Ꞓ, das sind 2,95 % der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ, zu deckeln. Bezieht jemand mehrere Pensionen, sind diese zusammenzurechnen. Damit das auch für sämtliche Sonderpensionen gilt, also auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich. ÖVP, SPÖ und NEOS haben dazu einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht. Ob die dafür nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum zustande kommt, ist allerdings noch offen. Die FPÖ lehnte den Antrag im Sozialausschuss kommentarlos ab, die Grünen wollen ihre Zustimmung davon abhängig machen, ob die Regierungsparteien ernsthafte Ambitionen zeigen, sogenannte „Luxuspensionen“ weiter zu begrenzen.
Mitverhandelt mit der Koalitionsinitiative wird ein Entschließungsantrag der FPÖ, der insbesondere darauf abzielt, bei der Pensionsanpassung 2027 einen vollen Inflationsausgleich sicherzustellen. Die Pensionistinnen und Pensionisten seien ohnehin die ersten gewesen, die nach Antritt der Bundesregierung Verluste hinnehmen hätten müssen, argumentieren die Freiheitlichen. Man dürfe diese nicht „zur Melkkuh der Nation“ machen. Der Antrag fand im Sozialausschuss über die eigene Fraktion hinaus allerdings keine Zustimmung.
ANALOGER ZUGANG ZU FÖRDERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN
Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ ein analoger Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge. Bankgeschäfte oder die Beantragung von Förderungen und Sozialleistungen müssten ebenso ohne Besitz elektronischer Geräte oder digitaler Zugänge möglich sein wie die Inanspruchnahme von Gesundheits- und Pflegeleistungen, betonen die Freiheitlichen. Ihnen zufolge geht es dabei nicht nur um ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, schließlich wolle nicht jeder seine Daten digital preisgeben. Zudem machte die FPÖ im Sozialausschuss auf die Gefahr von Blackouts und Betrugsmaschen im Internet aufmerksam.
Im Sozialausschuss konnten die Freiheitlichen für den Antrag allerdings nur die Grünen gewinnen. SPÖ und ÖVP verwiesen auf das Regierungsprogramm, wobei laut Sozialministerin Korinna Schumann ab 2027 jährlich 20 Mio. Ꞓ für „analoge Zugänge“ bereitgestellt werden sollen.
ROT-WEISS-ROT-KARTE
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ, die weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte „sofort zu stoppen“. Stattdessen soll in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden. Der Sozialausschuss lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Rot-Weiß-Rot-Karte sei ein wichtiges Instrument, um notwendige Fachkräfte ins Land zu bekommen.
KÜRZERE BASISAUSBILDUNG FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Eine vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien empfohlene Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Damit wollen ÖVP, SPÖ und NEOS nicht zuletzt die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern. Außerdem soll das Gesetz in weiteren Punkten adaptiert werden. Das betrifft etwa die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin infolge eines VwGH-Urteils, die Bestimmungen in Bezug auf Telemedizin und die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte. Zudem ist geplant, die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke künftig in die Ärzteliste aufzunehmen und das „gut funktionierende System“ im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu verlängern. Damit bleiben Dauerverschreibungen von Substituten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Begleitend zum Ärztegesetz wird auch das Suchtmittelgesetz geändert.
Die Opposition kritisierte im Ausschuss unter anderem die kurzfristige Vorlage eines Abänderungsantrags zur ärztlichen Basisausbildung und forderte eine „ordentliche“ Begutachtung. Die FPÖ sieht außerdem Dauerverschreibungen für Drogensubstitute kritisch.
ÜBERMITTLUNG VON GESUNDHEITSDATEN PER FAX
Eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz sieht vor, die geltende Ausnahmebestimmung in Bezug auf die Verwendung von Fax-Geräten zur Übermittlung von Gesundheitsdaten um ein Jahr zu verlängern und derartige Übermittlungen damit noch bis Ende Juni 2027 zu ermöglichen. Das sei für das Funktionieren des österreichischen Gesundheitswesens unerlässlich, da derzeit noch keine technische Lösung am Markt sei, die eine Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung obsolet machen würde, wird die gegen die Stimmen der Grünen an das Plenum weitergeleitete Initiative begründet.
ZAHNÄRZTEQUALITÄTSSICHERUNGSGESETZ
Für Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich gelten bereits seit 2024 strengere Regeln zur Qualitätssicherung, nun sollen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieses neue System einbezogen werden. Dabei geht es neben der vorgesehenen Selbstevaluierung insbesondere auch um unabhängige Qualitätskontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG). Außerdem soll ab 2028 auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine verpflichtende Diagnosecodierung gelten.
Im Gesundheitsausschuss stimmten nur die Koalitionsparteien für das so genannte „Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026“. Das bisherige System habe gut funktioniert, machte die FPÖ geltend und sieht in diesem Sinn keine Notwendigkeit, dieses „durch staatliche Kontrolle“ zu ersetzen.
VERBOT VON EINWEG-E-ZIGARETTEN
Wie die Regierung bereits seit Längerem angekündigt hat, sollen Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – per Ende des Jahres verboten werden. Ebenso wird mit der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes eine strengere Regulierung von neuen Nikotinerzeugnissen sowie E-Zigaretten umgesetzt. So sollen aus gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Dazu gehören neben Abgabebeschränkungen und Werbeverboten auch gesundheitsbezogene Warnhinweise. Zudem ist die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15 Einheiten geplant, um den Kauf von Packungen von tabakfreien Nikotinerzeugnissen zu erschweren.
Zur effektiveren Durchsetzung des Versandhandelsverbots wird Kontrollorganen „Mystery Shopping“ ermöglicht. Zudem sollen für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder ähnlichen Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen künftig Strafen von bis zu 500 Ꞓ – bzw. 2.000 Ꞓ im Wiederholungsfall – drohen.
Begründet wird die vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommene Novelle unter anderem mit gesundheitlichen Gefahren, die von tabakfreien Nikotinerzeugnissen ausgehen. Zudem würden E-Zigaretten aufgrund ihrer Aufmachung und ihres Preises für Kinder und Jugendliche eine besondere Anziehung ausüben, hebt die Regierung hervor. Auch auf Entsorgungsprobleme von in E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien und damit verbundene Spontanbrände in Abfallanlagen wird verwiesen. Die FPÖ drängte im Ausschuss unter anderem auf ein Verkaufsverbot von Lachgas in Automaten, auch die Grünen vermissten in der Gesetzesnovelle einige Punkte.
COVID-19-IMPFSTOFFE
Wohl nicht durchsetzen werden sich die Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag, der darauf abzielt, bestehende Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen für COVID-19-lmpfstoffe zu beenden bzw. zumindest eine Umwidmung dieser Verpflichtungen auf tatsächlich in Österreich benötigte Arzneimittel oder medizinische Produkte zu erreichen. Er wurde im Gesundheitsausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnt. In der Ausschussdebatte kritisierten die Freiheitlichen das Impfprogramm und orteten Folgeschäden bei sehr vielen Menschen. Demgegenüber mahnte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig mehr Sachlichkeit in der Debatte ein und unterstrich die gesundheitspolitische Verantwortung, Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.
AMTLICHE LEBENSMITTELKONTROLLEN
Eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zielt unter anderem darauf ab, amtliche Kontrollen bei Schlachtungen zu erleichtern sowie Wettbewerbsverzerrungen durch Online-Handel zu vermeiden. So sollen künftig etwa auch angestellte Tierärztinnen und Tierärzte ohne gesonderte Beauftragung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einspringen können, wenn es einen Engpass gibt. Außerdem werden Anpassungen in Bezug auf die Entnahme und die Qualität von Trinkwasser bei Almhütten und beim Bundesheer vorgenommen und ein ausdrückliches Verbot von psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln normiert, „deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“. Abgelehnt wurde die Regierungsvorlage im Gesundheitsausschuss nur von der FPÖ: Sie kritisierte „schwammige Begriffe“ und forderte zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten, um dem Tierarztmangel zu begegnen.
WIDERRUFSBUTTON UND NACHHALTIGERES KONSUMVERHALTEN
Das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026“, das die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten enthält, wurde vom Justizausschuss einstimmig angenommen. Demnach soll künftig für Fernabsatzverträge, die online geschlossen werden, eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung – also ein Widerrufsbutton – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, vor Vertragsschluss genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitzustellen. Durch eine „harmonisierte Kennzeichnung“ soll leicht zu erkennen sein, für welche Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt. Auch zu Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen sollen die vorvertraglichen Informationspflichten adaptiert und erweitert werden.
ERNEUERUNGEN VON STERBEVERFÜGUNGEN
Eine Sterbeverfügung ermöglicht seit 2022 unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid. Das Sterbeverfügungsgesetz soll nun mit einer im Justizausschuss durch ÖVP, SPÖ, NEOS mehrheitlich angenommenen Novelle an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst werden. Im Rahmen der Neuregelung sollen Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur für ein Jahr gültig sein, aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Voraussetzung für die Erneuerung ist, dass von ärztlicher Seite bestätigt wird, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Nach Ablauf von fünf Jahren ab Errichtung der Sterbeverfügung müssen sämtliche im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehenen Schritte neuerlich durchlaufen werden.
Mittels Abänderungsantrag wurde im Ausschuss eine Bestimmung ergänzt, wonach die sterbewillige Person nicht nur zum Zeitpunkt der Errichtung, sondern auch der Erneuerung in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger sein muss. Laut ÖVP dient dies der Sicherstellung, dass es nicht zu „Sterbetourismus“ komme wie in anderen Ländern. Die FPÖ kritisierte Regelungslücken im ursprünglichen Gesetz, ließ eine Zustimmung im Plenum aber offen. Die Grünen halten unter anderem die Fünfjahresfrist für undurchsichtig.
ESAP-JUSTIZGESETZ FÜR ABRUF VON UNTERNEHMENSUNTERLAGEN
Das sogenannte ESAP-Justizgesetz soll EU-Vorgaben zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“ – ESAP) in jenen Gesetzen umsetzen, die im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums liegen. Der ESAP dient dazu, dass bestimmte Unternehmensunterlagen in einem einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar sind. Das soll etwa die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen. Damit soll ermöglicht werden, dass Entscheidungsträger, professionelle Anleger und Kleinanleger, nichtstaatliche Organisationen und andere Interessensträger fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können. Als Sammelstellen der Daten in diesem Bereich sollen künftig das Justizministerium bzw. bei Übernahmen die Übernahmekommission fungieren.
Außerdem soll laut den Erläuterungen die von der Bundesregierung vorgesehene Maßnahme „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“ umgesetzt werden: Für Unternehmen soll künftig eine rein elektronische Verwahrung von Unterlagen als Grundregel ermöglicht werden. Papieroriginale sollen nur noch in klar definierten Ausnahmefällen erforderlich bleiben. Im Justizausschuss sprachen sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für das ESAP-Justizgesetz aus.
VEREINHEITLICHUNG DES PENSIONSSYSTEMS DER RECHTSANWALTSCHAFT
Mit einer im Justizausschuss einstimmig angenommenen Regierungsvorlage soll der rechtliche Rahmen für das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufgestellt werden. So soll eine gemeinsame „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern ablösen können. Laut dem Entwurf müssen dazu zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Durch die breite Neuordnung sollen laut Vorlage die Stabilität der Versorgungsleistungen insgesamt gefördert und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen werden. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital. Mit einem Abänderungsantrag wurden im Ausschuss Klarstellungen und Präzisierungen bei den Übergangsregeln vorgenommen. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht der Gesetzesentwurf vor, die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen.
REPARATURVERPFLICHTUNG FÜR HERSTELLER
Um nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, sollen EU-Vorgaben im Konsumentenschutz umgesetzt werden. Mit dem „Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ sollen Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise Smartphones und Tablets oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler – zur Reparatur, unentgeltlich oder gegen einen angemessenen Preis, verpflichtet werden. Die Vorlage wurde im Justizausschuss mehrheitlich angenommenen, nur die Grünen stimmten dagegen. Aus ihrer Sicht stellt etwa die Regelung in Bezug auf die Gewährleistung eine Verschlechterung dar.
Definiert werden die zu reparierenden Teile und der Zeitraum der Verpflichtung, der je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab letztem Inverkehrbringen des Modells beträgt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Die Reparaturverpflichtung des Herstellers soll entfallen, wenn eine Reparatur unmöglich ist.
Entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware, soll sich künftig zudem die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr, auf insgesamt drei Jahre, verlängern. Darüber hinaus soll künftig optional ein „Europäisches Formular für Reparaturinformationen“ von Reparaturunternehmen dazu verwendet werden können, in standardisierter Form bestimmte Basisinformationen zu einer Reparatur zur Verfügung zu stellen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.
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