Nationalrat beschließt Novelle zum Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz

Königsberger-Ludwig: „Wir verbieten Einweg-E-Zigaretten und schaffen klare Regeln für neue Nikotinprodukte – Jugendschutz muss mit der Realität am Markt Schritt halten.“

Der Nationalrat hat heute die Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin verboten, tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzerzeugnisse – insbesondere sogenannte Pouches – stärker reguliert und ein Wegwerfverbot für Tabak- und verwandte Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen eingeführt. Ziel der Novelle ist es, den Jugend- und Kinderschutz angesichts neuer Nikotinprodukte zu stärken sowie Umwelt- und Sicherheitsprobleme durch Einwegprodukte zu reduzieren.

„Der Markt für Nikotinprodukte hat sich massiv verändert. Heute geht es nicht mehr nur um die klassische Zigarette. Es geht um bunte Einweg-E-Zigaretten, Pouches und andere Produkte, die für junge Menschen besonders attraktiv sind. Manche sehen aus wie Lifestyle-Accessoires. Sie schmecken nach Mango, Cola oder Bubblegum. Und sie werden über soziale Medien oft als harmloser Trend dargestellt. Da müssen alle Alarmglocken schrillen. Nikotin bleibt Nikotin – es macht abhängig. Deshalb verbieten wir Einweg-E-Zigaretten, setzen klare Regeln für neue Nikotinprodukte und stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

VERBOT VON EINWEG-E-ZIGARETTEN MIT UND OHNE NIKOTIN

Ein zentraler Punkt der Novelle ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Diese Produkte gelten als besonders attraktiv für junge Menschen: Sie sind vergleichsweise günstig, sofort verwendbar, leicht verfügbar und werden häufig in auffälligem Design sowie mit süßen Geschmacksrichtungen angeboten. Laut vorliegenden Daten hat rund jeder vierte 15-Jährige im vergangenen Monat E-Zigaretten konsumiert.

Einweg-E-Zigaretten können hohe gesundheitliche Risiken bergen. Bei Kontrollen wurden Nikotingrenzwerte teils deutlich überschritten. Zudem können E-Zigaretten gesundheitsschädliche Stoffe wie Formaldehyd, Acrolein oder Schwermetalle enthalten. Zugleich senken sie die Hemmschwelle zum Konsum von Nikotinprodukten und können als Einstiegsprodukte wirken. Hinzu kommt: Nach kurzer Nutzungsdauer müssen sie entsorgt werden. Die enthaltenen Lithiumbatterien verursachen bei falscher Entsorgung Brände in der Abfallwirtschaft. Außerdem entstehen Elektroschrott, Plastikmüll und Schadstoffbelastungen.

STRENGERE REGELN FÜR POUCHES UND NEUE NIKOTINPRODUKTE

Die Novelle umfasst auch neue Regelungen für tabakfreie Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse, insbesondere sogenannte Pouches. Für diese Produkte werden künftig unter anderem Nikotinhöchstgrenzen, Meldepflichten, gesundheitsbezogene Warnhinweise, Kennzeichnungsvorgaben sowie Werbe- und Sponsoringverbote festgelegt.

Zudem werden ein Versandhandelsverbot sowie ein ausdrückliches Abgabeverbot an unter 18-Jährige eingeführt. Damit soll eine bestehende Lücke im Jugendschutz geschlossen werden. Maßgeblich ist künftig nicht nur, ob ein Produkt als klassisches Tabakprodukt gilt, sondern ob es gesundheitliche Risiken birgt und für junge Menschen relevant ist.

„Wir drehen die Logik um: Entscheidend ist nicht, wie ein Produkt heißt. Entscheidend ist, ob es schädlich sein kann und Kinder oder Jugendliche gefährdet. Gesundheitsschutz darf nicht langsamer sein als die Marketingabteilungen der Nikotinindustrie“, so Königsberger-Ludwig.

WEGWERFVERBOT AUF ÖFFENTLICHEN SPIELPLÄTZEN

Ein weiterer Bestandteil der Novelle ist ein Wegwerfverbot für Tabak- und verwandte Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen. Hintergrund sind zunehmende Nikotinvergiftungen, von denen besonders kleine Kinder betroffen sind. Laut vorliegenden Daten sind 58 Prozent der rund 1.500 in österreichischen Krankenanstalten stationär aufgenommenen Patient:innen mit Nikotinvergiftung unter vier Jahre alt.

Kleinkinder nehmen Gegenstände häufig in den Mund. Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel, Nikotinprodukte oder sonstige Reste können daher eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen. Das Wegwerfverbot soll dazu beitragen, öffentliche Spielplätze als geschützte Räume für Kinder zu sichern.

Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen von 500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro. Als öffentliche Spielplätze gelten abgegrenzte und entsprechend gekennzeichnete Flächen, die dauerhaft Freizeitaktivitäten von Kindern oder Jugendlichen dienen.

VOLLZUG UND EUROPÄISCHE VORGABEN

Die Novelle enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Erleichterung des Vollzugs, darunter die Möglichkeit von Mystery Shopping, insbesondere im Fernabsatz. Außerdem werden technische europäische Vorgaben, etwa im Zusammenhang mit elektronischen Zigaretten und Warnhinweisen, verbindlich in nationales Recht umgesetzt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/

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