
WKÖ-Denk: Wichtige Klarstellungen zur BUAG-Pflicht gelungen
Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk begrüßt Verhandlungserfolg – insbesondere für Metalltechniker sowie Austrittsmöglichkeit für bestimmte Spenglerbetriebe
Am Dienstag wurde im Nationalrat ein Abänderungsantrag zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (kurz: BUAG) beschlossen. Das ist ein bedeutender Verhandlungserfolg für das Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„In vielen sehr intensiven Verhandlungsstunden ist der Bundessparte eine wichtige Abgrenzung gelungen: Erstmals konnte mit den Metalltechnikern eine ganze Branche ausdrücklich aus dem BUAG-Geltungsbereich ausgenommen werden. Damit wird eine klare Abgrenzung zwischen Metalltechnik einerseits und klassischen BUAG-pflichtigen Tätigkeiten andererseits vorgenommen“, erklärt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.
Die neue Regelung knüpft dabei an die Gewerbeberechtigung Metalltechnik sowie an die einschlägigen berufsrechtlichen Grundlagen an. Zugleich werden jene Fälle, in denen das BUAG weiterhin zur Anwendung kommt, ausdrücklich geregelt. „Gerade bei Tätigkeiten im Fassadenbereich braucht es klare, praxistaugliche und nachvollziehbare Kriterien. Diese Abgrenzung ist für die Metalltechnik von großer Bedeutung, weil sie die Eigenständigkeit des Gewerbes besser abbildet und mehr Klarheit für die betriebliche Praxis schafft“, so Denk.
Auch für bestimmte Spenglerbetriebe sieht die Novelle eine gesetzliche Möglichkeit vor, auf Antrag aus dem Geltungsbereich des BUAG auszuscheiden, sofern die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Konkret betrifft diese Option jene Spengler, die ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden montieren. Das Ausscheiden ist mit Ende Dezember 2026 oder Ende Dezember 2027 möglich, sofern fristgerecht (31. Oktober) ein Antrag auf Ausscheiden gestellt wurde.
BAUID-KARTE WIRD UMSTRUKTURIERT
Eine Neuerung gibt es künftig auch bei der Identifikationskarte für Personen, die am Bau tätig sind: Die sogenannte BauID, mit der Kontrollorgane und Verantwortliche auf den Baustellen überprüfen können, ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wird künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben. Mit der BauID soll die Kontrolle auf Baustellen digital unterstützt und die Abwicklung von Prüf- und Dokumentationspflichten vereinfacht werden.
„Unser Ziel muss sein, Baustellen Schritt für Schritt von unnötiger Papierbürokratie zu entlasten. Wenn Nachweise digital verfügbar sind, Abläufe vereinheitlicht werden und Schnittstellen besser genutzt werden können, ist das ein konkreter Beitrag zur Entbürokratisierung“, betont Denk. Die BauID könne damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur papierlosen Baustelle sein.
Zugleich sei entscheidend, dass mit den Daten im BauID-System sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen werde. „Datenverarbeitung darf kein Selbstzweck sein. Wichtig ist, dass der Zugriff klar geregelt ist, die Verwendung zweckgebunden erfolgt und die Datensicherheit gewährleistet wird“, hält Denk fest.
Die BauID sei darüber hinaus auch ein Instrument für faire Wettbewerbsbedingungen am Bau. „Seriös arbeitende Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass Regeln für alle gelten. Digitale Kontrollinstrumente können dazu beitragen, illegale Beschäftigung und Lohn- und Sozialdumping effizienter zu bekämpfen – und zugleich ordnungsgemäß arbeitende Betriebe von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten“, so Denk abschließend. (PWK333/HSP)
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