Nationalrat spricht sich mit breiter Mehrheit für neue Standards für alternative Investmentfonds aus

Strenge Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel sollen Greenwashing verhindern

Alternative Investmentfonds (AIF) in Österreich müssen künftig neuen europäischen Standards entsprechen. Der Nationalrat sprach sich heute mit breiter Mehrheit für entsprechende Änderungen im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) und im Immobilien-Investmentfondsgesetz aus. Die Neuerungen zielen auf die Harmonisierung der Kreditvergabe von Investmentfonds ab, die keine klassischen Wertpapierfonds sind.

Die Grünen kritisierten, wie bereits im Finanzausschuss, eine ungerechtfertigte Begünstigung von Banken. Die Freiheitlichen stimmten trotz grundsätzlicher Kritik an der Kapitalmarktpolitik der Bundesregierung zu. Aus Sicht der SPÖ, der NEOS und der ÖVP erfolgt eine ausgewogene Umsetzung von EU-Vorgaben, die zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen von Fonds beiträgt. Die Novelle wurde schließlich mehrheitlich, ohne die Stimmen der Grünen, beschlossen.

Mit der Nachschärfung von Bestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll das Greenwashing von Produkten verhindert werden. Diese Novelle passierte den Nationalrat mehrheitlich, wobei auch in diesem Fall nur die Grünen nicht mitgehen wollten.

Einstimmig genehmigte der Nationalrat die Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan.

NEUE STANDARDS FÜR ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS

Die Novellierung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes soll die Regeln für kreditvergebende Fonds harmonisieren und die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement verschärfen.

Nina Tomaselli (Grüne) sagte, das Grundproblem sei, dass viele Immobilienfondsanbieter falsche Erwartungen in die Sicherheit ihrer Anlagen wecken würden. Trotzdem verlängere die Bundesregierung nun dieses „Geschäftsmodell falscher Versprechungen“. Das Parlament habe in der letzten Legislaturperiode Sicherheitsrichtlinien für Investitionen beschlossen. Nun würde sie aber „einknicken“ und den Banken „ein neues Geschenk“ machen. Auch Fachkreise hätten vor einer Aufweichung der Schutzbestimmungen für Anlegerinnen und Anleger gewarnt.

Aus Sicht von Barbara Kolm (FPÖ) bringt die Novelle vernünftige Verbesserungen für Anlagen in Immobilienfonds, was die Kapitalallokation an der richtigen Stelle fördere. Problematisch für das Investitionsklima sei allerdings, dass der europäische Kapitalmarkt immer noch sehr fraktioniert sei. Ein harmonisiertes Fondsrecht werde zudem nicht ausreichen, um die ungelösten Strukturprobleme des österreichischen Wirtschaftsstandorts und das Problem fehlender Investitionen zu lösen. Nachhaltiger Wohlstand könne nur entstehen, wenn Ersparnisse produktiv investiert würden und Kapital ohne staatlichen Einfluss eingesetzt werde. Kolm forderte eine Politik, die wirtschaftliche Freiheit fördert.

Kai Jan Krainer (SPÖ) betonte, die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Kapitalmarktregulierung verbessere den Anlegerschutz. Die Kritik von Abgeordneter Tomaselli könne er daher nicht nachvollziehen. Indem festlegt werde, welche Beträge in welchen Zeiträumen aus Immobilienfonds entnommen werden könnten, verhindere man, dass die Fonds hohe Summen vorhalten müssten, statt diese in den Wohnbau zu investieren. Die Banken würden keine „Geschenke“ erhalten, sondern zur Budgetkonsolidierung beitragen, hielt Barbara Teiber (SPÖ) der Abgeordneten Tomaselli entgegen. Die Novelle schaffe mehr Schutz vor Liquiditätsengpässen von Fonds auch in Krisenzeiten.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) führte aus, dass mit der Novelle die Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht verbessert werde. Sie schaffe klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz. Dabei werde das Recht alternativer Investmentfonds, Kredite zu vergeben, festgeschrieben, wobei es dafür auch gemeinsame Vorschriften gebe. Wichtig sei, dass die Liquidität der Fonds abgesichert werde und auch Kleinanleger und -anlegerinnen geschützt würden. Damit stelle man ein attraktives Finanzinstrument zur Schaffung von Wohnraum bereit.

Kurt Egger (ÖVP) meinte, man sei sich mit der FPÖ in der Analyse einig, dass die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden müsse. Er hoffe, dass die Freiheitlichen den entsprechenden Gesetzen in den nächsten Tagen auch zustimmen werde. Die klaren Regeln für den Finanzmarkt und Liquiditätsmanagement und Verwahrdienstleistungen seien ein wichtiger Beitrag, um einen wirksamen Finanzmarkt mit entsprechender Aufsicht sicherzustellen.

Offene Immobilienfonds seien ein sehr beliebtes Anlageprodukt, das auch in Krisenzeiten kleine, aber solide Renditen bereitstellen, betonte Christoph Pramhofer (NEOS). Der Schutz der Anlegerinteressen müsse auch die Stabilität der Fonds im Auge behalten. Durch eine Ausnahme für Kleinanleger, die pro Jahr eine bestimmte Summe aus dem Fonds nehmen könnten, schaffe man das notwendige Vertrauen und verhindere, dass es zu raschen Ausstiegen und möglichen Liquiditätsengpässen der Fonds kommen könne.

EIBINGER-MIEDL: SCHAFFEN VERTRAUEN IN IMMOBILIENFONDS

Die Novelle diene der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und Liquiditätsmanagement-Instrumente, um Vertrauen zu schaffen, sagte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Investoren in alternative Fonds wüssten damit, worauf sie sich einlassen. Gemeinsame europäische Regeln seien gerade für innovative Unternehmen und Start-ups wichtig, um ihnen Zugang zum europäischen Kapitalmarkt zu geben. Der Kritik von FPÖ-Abgeordneter Kolm entgegnete die Staatssekretärin mit dem Verweis auf eine Reihe von Schritten, die die Bundesregierung zur Stärkung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit bereits umgesetzt habe oder noch umsetzen werde.

STRENGERES VORGEHEN GEGEN GREENWASHING VON PRODUKTEN

Die Bestimmungen über Nachhaltigkeitssiegel werden mit der vom Nationalrat heute beschlossenen Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb künftig nur noch verwendet werden können, wenn diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Strengere Voraussetzungen sollen zudem für Umweltaussagen und für produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen gelten. Außerdem werden Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren verboten werden und Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt. Bei Finanzdienstleistungsverträgen auf Online-Benutzeroberflächen sollen aggressive Geschäftspraktiken explizit verboten werden. Auch sollen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen eingedämmt werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Die Grünen würden aber kritisch sehen, dass Österreich als einziges Land in der EU eine überlange Übergangsfrist vorsehe. Damit schiebe die Bundesregierung den Konsumentenschutz auf die lange Bank. Auf der anderen Seite wiege man Unternehmen in falscher Sicherheit, da ab September die Vorgaben der EU gegen Greenwashing automatisch gelten würden. Die Grünen könnten der Umsetzung in dieser Form daher nicht zustimmen.

Barbara Kolm (FPÖ) führte an, die FPÖ sei für echten, fairen Wettbewerb und unterstütze daher die neuen gesetzlichen Regelungen. Michael Fürtbauer (FPÖ) sagte, aus Gründen des Konsumentenschutzes stimme seine Fraktion dem Gesetz zu. Sie sei aber auch der Meinung, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben aus Sicht der Unternehmen sehr mangelhaft sei. Die betroffenen Branchen seien zu spät informiert worden und hätten nun das Problem knapper Umstellungsfristen. Damit bestehe etwa die Gefahr, dass bestimmtes Verpackungsmaterial schon ab September nicht mehr verwendet werde dürfte. Die Bundesregierung müsse hier für entsprechende Klarstellungen im Sinne der Unternehmen sorgen.

FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl sagte, das politische Klima der letzten Jahre habe den Boden für Greenwashing eigentlich erst aufbereitet und einen Wettbewerb um die größten Umweltversprechen ausgelöst. Nun schlage dieser „grüne Marketing-Hype“ in sein Gegenteil um. Gerade die Unternehmen, die seit langem echten Umweltschutz betreiben würden, würde nun mit mehr Bürokratie belastet.

Greenwashing widerspreche dem Prinzip des fairen Wettbewerbs, sagte Tanja Graf (ÖVP). Allerdings brauche man eine Umsetzung „mit Hausverstand“. Die dreijährige Übergangsfrist verhindere, dass Unternehmen bereits produzierte Produkte nicht mehr verkaufen könnten. Das wäre nicht im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Novelle zeige ganz klar, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit einander nicht ausschließen müssten. Auch Andreas Minnich (ÖVP) betonte, dass man auf ausreichende Übergangsfristen geachtet habe, damit keine Produkte vernichtet werden müssten. Der Anstieg der Direktinvestitionen aus dem Ausland in Österreich zeige, dass sich das Vertrauen in den österreichischen Wirtschaftsstandort deutlich erhöht habe.

Die Absicht des Gesetzes sei einfach, sagte Christoph Stark (ÖVP): Die auf Produkten verwendeten Begriffe müssten der Realität entsprechen. Das sei auch ein Schutz der Unternehmen, die ehrliche Produkte produzieren würde. Die Novelle bringe mehr Ehrlichkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten, mehr Fairness für Unternehmen und schaffe Vertrauen in ihre Produkte.

Kurt Egger (ÖVP) versprach eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Vorgabe mit verlässlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Wer Verpackungen schon auf Lager habe, werde diese auch verwenden können. Laut Johann Höfinger (ÖVP) geht das Gesetz gehe gegen „Trittbrettfahrer“ vor, die Schlagworte wie „Nachhaltigkeit“ verkaufsfördernd einsetzen wollten. Das Gesetz schaffe es, neue EU-Vorgaben umzusetzen, ohne Unternehmen zusätzlich zu belasten, zeigte sich auch Franz Hörl (ÖVP) zufrieden.

Konsumentinnen und Konsumenten müssten sich darauf verlassen können, dass Produkte halten, was sie versprechen und Umweltschutz nicht nur eine Marketingaussage sei, sagte Melanie Erasim (SPÖ). Greenwashing schade gerade jenen österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen, die nachhaltig und regional produzieren und sich an Regeln halten.

Wolfgang Kocevar (SPÖ) begrüßte es, dass gegen aggressive Praktiken bei Onlinekäufen, die zu schnellen Kaufabschlüssen verführen sollen, vorgegangen werde. Bei schweren Verstößen würden Unternehmen nun empfindliche Strafen drohen. Auch Peter Manfred Harrer (SPÖ) sah einen wichtigen Schritt gegen Manipulation und Konsumententäuschung bei Online-Käufen.

Ines Holzegger (NEOS) begrüßte ebenfalls die Schritte gegen manipulative Tricks bei Online-Käufen. Konsumentenschutz dürfe dabei nicht zur „Bürokratiefalle“ für Unternehmen werden. Daher habe man sich bewusst gegen ein „Gold-Plating“ entschieden und sinnvolle Übergangsregelungen geschaffen. Damit verhindere man, dass Produkte nur wegen eines falschen Aufklebers vernichtet werden müssten.

ZEHETNER: NACHHALTIGKEITSVERSPRECHEN MÜSSEN BELEGBAR SEIN

„Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Klima- und umweltfreundlich dürften nicht als reine Werbeschlagworte verwendet werden. Die Novelle setze daher EU-Vorgaben für mehr Schutz gegen unfairen Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken um. Ein Aufdruck „umweltfreundlich“ werde künftig nicht mehr ausreichen, sondern es müsse genau angeführt werden, worin die Umweltfreundlichkeit bestehe. Gütesiegel müssten von unabhängigen Dritten zertifiziert werden. Die Bundesregierung habe aber auch die Sorgen der Unternehmen ernst genommen und stelle sicher, dass nur das Notwendige umgesetzt werde. Eine Übergangsregelung stelle sicher, dass rechtmäßig bereits in Umlauf gebrachte Produkte nicht aufgrund der neuen Rechtslage vernichtet werden müssten. Damit gebe man den Unternehmen Rechtssicherheit und faire Rahmenbedingungen.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT USBEKISTAN WIRD MODERNISIERT

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Republik Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes Abkommen geschützt, das aber nicht dem aktuellen OECD-Standard entspricht. Nun liegt ein Staatsvertrag über die aktualisierte Fassung des Abkommens vor, der die einhellige Zustimmung des Nationalrats fand.

Das Abkommen stelle mehr Steuergerechtigkeit sicher und verhindere Steuerbetrug und Steuervermeidung, betonte Barbara Teiber (SPÖ). Das sei ein Beitrag zur Hebung der Steuermoral und zu mehr Gerechtigkeit. Antonio Della Rossa (SPÖ) betonte, dass das Abkommen Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit schaffe und verhindere, dass sich Unternehmen mit „phantasievollen Konstruktionen“ Steuervorteile verschaffen. Wichtig sei, dass die Vorgaben auch umgesetzt werden könnten, Amtshilfe und Informationsaustausch seien daher wichtig.

Georg Strasser (ÖVP) betonte, dass Usbekistan ein prosperierendes Land sei. Wichtig sei es daher, Doppelbesteuerung zu verhindern und Steuerschlupflöcher zu minimieren. Österreich habe gerade im Agrarbereich und im Tourismus interessante Projekte in Usbekistan.

Auch Gabriel Obernosterer (ÖVP) sah Usbekistan als Markt mit viel Potenzial. Daher sei es wichtig, dass Abkommen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen den internationalen OECD-Standards entsprechen.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verwies auf die Modernisierung des Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden sowie die Einführung einer gegenseitigen Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen. Usbekistan werde ein zunehmend interessanter Exportmarkt für Österreich und biete große Chancen für österreichische Unternehmen. Das Abkommen sei daher ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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