FPÖ-Dorner: „Direkte Demokratie darf nicht nur gelten, wenn Ergebnis politisch erwünscht ist“

Traismauer: Opposition verlässt im Kampf um Bürgerrechte die Gemeinderatssitzung

Die FPÖ Traismauer sowie sämtliche Mandatare der Opposition haben am Mittwoch (9. Juli) die Gemeinderatssitzung geschlossen verlassen und damit eine Beschlussfassung über den geplanten Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde und der Windkraftindustrie verhindert. Hintergrund ist ein bereits am 11. Februar 2026 eingebrachter Initiativantrag gemäß der NÖ Gemeindeordnung, der von mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt worden war. Ziel des Initiativantrages ist die Durchführung einer Volksbefragung über die geplanten Windkraftwidmungen. Aber: Bis heute wurde der Initiativantrag vom Bürgermeister weder behandelt noch darüber entschieden.

Die FPÖ kritisiert, dass stattdessen versucht werde, durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages Fakten zu schaffen, bevor die Bürger überhaupt Gelegenheit erhalten, ihren Willen im Rahmen einer Volksbefragung zu äußern. FPÖ Traismauer Stadtrat und Zustellungsbevollmächtigter des Initiativantrages, Wolfgang Freißmuth, erklärt: „Es geht hier nicht um ein Ja oder Nein zur Windkraft. Es geht um die Einhaltung der Spielregeln unserer Demokratie. Zuerst müssen die Bürger gehört werden – erst danach darf entschieden werden.“

Die vom Bürgermeister ins Treffen geführten rechtlichen Bedenken können die Freiheitlichen nicht nachvollziehen. „Die Behauptung, es gebe einen Zuständigkeitskonflikt zwischen Land und Gemeinde, ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Über die Flächenwidmung entscheidet letztlich ausschließlich die Gemeinde. Gerade deshalb muss der Bürgermeister den Initiativantrag endlich entsprechend der NÖ Gemeindeordnung behandeln, anstatt ihn seit Monaten liegen zu lassen“, so Freißmuth weiter.

MITBESTIMMUNGSRECHT DER BÜRGER AUSGEHÖHLT

Unterstützung erhält die FPÖ Traismauer vom Landesobmann des Freiheitlichen und Unabhängigen Gemeindevertreterverbandes Niederösterreich, LAbg. Dieter Dorner: „Direkte Demokratie darf nicht nur dann gelten, wenn das Ergebnis politisch erwünscht ist. Wenn mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen und dieser Antrag über Monate hinweg nicht behandelt wird, dann wird ein gesetzlich vorgesehenes Mitbestimmungsrecht der Bürger ausgehöhlt. Eine monatelange grundlose und vorsätzliche Verschleppung eines Initiativantrages ist jedenfalls kein Zeichen eines lebendigen Demokratieverständnisses.“

Die FPÖ kündigt an, die Untätigkeit des Bürgermeisters nicht hinzunehmen. Gegen die monatelange Nichtbehandlung des Initiativantrages wurde bereits Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft.

Für die Freiheitlichen steht fest: Demokratie endet nicht am Wahltag. Wenn die NÖ Gemeindeordnung den Bürgern das Recht einräumt, eine Volksbefragung zu verlangen, dann ist dieses Recht auch zu respektieren.

FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Joachim Lielacher, Leitung Presse
Telefon: 06648150962
E-Mail: j.lielacher@fpoe.at
Website: https://www.fpoe-noe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender