
FPÖ-Dorner: „Bekämpfung von Initiativantrag kostete Steuerzahler nur Zeit und Geld“
Monatelange Verzögerungstaktik des Bürgermeisters in Velm-Götzendorf endet mit Regelung für Mitbestimmung der Bürger
Nach monatelangen rechtlichen Auseinandersetzungen um einen Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung über weitere Windkraft- und PV-Widmungen wurde in der Gemeinderatssitzung in Velm-Götzendorf nun eine zukunftsweisende Lösung beschlossen.
Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten hatten den Initiativantrag bereits im Vorjahr unterstützt und damit von einem in der NÖ Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehenen demokratischen Recht Gebrauch gemacht. Dennoch wurde der Antrag vom ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller mit formalen Argumenten abgelehnt. Auch der mehrheitlich ÖVP-besetzte Gemeindevorstand bestätigte diese Entscheidung. Erst das Landesverwaltungsgericht NÖ hob den Bescheid auf. Selbst die anschließend eingebrachte Amtsrevision der NÖ Landesregierung scheiterte vor dem Verwaltungsgerichtshof, die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts blieb aufrecht.
GVV-Landesverbandsobmann LAbg. Dieter Dorner übt scharfe Kritik am Vorgehen des Bürgermeisters: „Anstatt den Bürgern einfach die Entscheidung zu überlassen, wurde monatelang versucht, einen zulässigen Initiativantrag mit juristischen Mitteln zu bekämpfen. Das hat die Steuerzahler Zeit und Geld gekostet – geändert hat es am Ende nichts. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts blieb aufrecht.“
Während des monatelangen Rechtsstreits schuf der Bürgermeister allerdings vollendete Tatsachen. Obwohl ihm der Initiativantrag bereits vorlag, ließ er die betroffenen Widmungen beschließen. Damit wurde die durch das Verfahren entstandene Verzögerung genutzt, um die ursprünglich beantragte Volksbefragung ins Leere laufen zu lassen.
Zustellungsbevollmächtigter FPÖ Velm-Götzendorf GGR Rudolf Bauer: „Natürlich hätten wir auf der ursprünglichen Volksbefragung beharren können. Nachdem der Bürgermeister während des langen Rechtsstreits jedoch bereits die betroffenen Widmungen beschlossen hatte, hätte sich die Volksbefragung auf einen bereits erledigten Sachverhalt bezogen. Mit dem nun gefassten Beschluss ersparen wir den Bürgern einen aktuell unnötigen Gang zum Wahllokal und stellen gleichzeitig sicher, dass künftig keine weiteren Widmungen für Windkraft- oder PV-Anlagen ohne vorherige verbindliche Volksbefragung möglich sein werden. Damit haben wir eine dauerhafte und zukunftssichere Lösung für die Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung erreicht.“
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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