
FPÖ-Dorner: „Bürgermeister verweigert Volksbefragung, weil Bürgerwille stört“
Abenteuerliches Traismauer: Jetzt erfundene „Bürgerbefragung“ statt Volksbefragung über Windkraft
Bereits im Februar war in Traismauer (St. Pölten-Land) ein Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung über weitere Windkraftwidmungen eingebracht worden. Anstatt den Bürgerwillen rasch umzusetzen, verschleppte Bürgermeister Herbert Pfeffer das Verfahren über Monate, zog Rechtsanwälte bei und ließ ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer erstellen.
Die ursprünglich für vergangene Woche anberaumte Gemeinderatssitzung war nicht beschlussfähig, nachdem alle Mandatare der Opposition aus Protest den Sitzungssaal verlassen hatten. Am 15. Juli 2026 ging es weiter, es standen nur die beiden Tagesordnungspunkte „Partnerschaftsvertrag“ und „Initiativantrag“ auf der Tagesordnung.
Im ersten Tagesordnungspunkt wurde der Partnerschaftsvertrag mit der WEB Windenergie AG gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Zuvor hatte FPÖ Traismauer Stadtrat und Zustellungsbevollmächtigter des Initiativantrages, Wolfgang Freißmuth, beantragt, die Beschlussfassung bis zum Vorliegen des Ergebnisses der beantragten Volksbefragung auszusetzen. Dieser Antrag wurde von der SPÖ-Mehrheit abgelehnt.
Im zweiten Tagesordnungspunkt verweigerte SPÖ-Bürgermeister Herbert Pfeffer schließlich die gesetzlich vorgesehene Volksbefragung mit einer aus Sicht der FPÖ abenteuerlichen Begründung. Stattdessen kündigte er die Durchführung einer sogenannten „Bürgerbefragung“ an. Für die Freiheitlichen ist dieses Vorgehen rechtlich wie demokratiepolitisch nicht nachvollziehbar. Denn: Die Volksbefragung nach der NÖ Gemeindeordnung ist ein gesetzlich geregeltes Instrument der direkten Demokratie mit klaren Verfahrensbestimmungen. Die vom Bürgermeister angekündigte „Bürgerbefragung“ ist hingegen in der NÖ Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
„WOVOR FÜRCHTET SICH DER BÜRGERMEISTER?“
GVV-Obmann LAbg. Dieter Dorner übt scharfe Kritik: „Anstatt die Bevölkerung einfach zu befragen, hat der Bürgermeister monatelang Zeit, Steuergeld für Anwälte und Gutachten sowie personelle Ressourcen aufgewendet. Obwohl selbst das Gutachten von DDr. Heinz Mayer ausdrücklich bestätigt, dass es der Gemeinde weiterhin unbenommen bleibt, eine Widmung vorzunehmen, verweigert der Bürgermeister die gesetzlich vorgesehene Volksbefragung. Stattdessen konstruiert er neue Argumente, wonach ausgerechnet in diesem Fall die Bürger nicht entscheiden dürften, weil vor einer Widmung unter anderem naturschutzrechtliche oder UVP-rechtliche Aspekte zu beurteilen seien. Genau diese fachlichen Prüfungen sind jedoch Aufgabe der zuständigen Behörden und nicht Gegenstand einer Volksbefragung. Die Bürger entscheiden nicht über Vogelschutzzonen oder UVP-Verfahren, sondern darüber, ob der Gemeinderat von seiner Widmungskompetenz Gebrauch machen soll.“
Dorner weiter: „Würde man der Argumentation des Bürgermeisters folgen, wäre das in der NÖ Gemeindeordnung ausdrücklich verankerte Initiativrecht praktisch wertlos. Denn nahezu jede Angelegenheit, über die Bürger eine Volksbefragung verlangen können, setzt zuvor rechtliche, technische oder fachliche Prüfungen voraus. Eine Einschränkung des Initiativrechts auf einfache Fragen kennt die NÖ Gemeindeordnung nicht. Eine derartige Auslegung würde daher das gesetzlich verankerte Initiativrecht weitgehend leerlaufen lassen und wirft aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den gesetzlich gewährleisteten Rechtsschutz und das demokratische Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger auf.“
BESCHWERDE AN LANDESVERWALTUNGSGERICHT
GVV-Obmann Dorner fasst zusammen: „Es stellt sich daher schon die Frage: Wovor fürchtet sich der Bürgermeister derart, dass er jeden nur denkbaren Weg sucht, um eine Volksbefragung zu verhindern?“
FPÖ-Stadtrat Wolfgang Freißmuth kündigt daher den Rechtsweg an: „Der Bürgermeister verweigert den Bürgern jenes Mitspracherecht, das die NÖ Gemeindeordnung ausdrücklich vorsieht, und ersetzt es durch eine selbst erfundene ‚Bürgerbefragung‘. Das werden wir nicht akzeptieren. Sobald uns der ablehnende Bescheid zugestellt wird, werden wir Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erheben. Wir stehen auf der Seite der Bürger, die ihr gesetzlich vorgesehenes Mitspracherecht einfordern. Ob dieses Recht zugunsten politischer Interessen ausgehebelt werden darf, soll nun ein unabhängiges Gericht entscheiden.“
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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