
Bundeskriminalamt weist Behauptung fehlender Erfassung von Straftaten zurück
Richtigstellung: Straftaten unter Betäubung werden entgegen medienöffentlicher Behauptung statistisch erfasst
Die medienöffentlich aufgestellte Behauptung, das Bundeskriminalamt erfasse Fälle nicht, in denen Personen zur Begehung von Straftaten betäubt werden, ist falsch. Die Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik bietet sehr wohl die Möglichkeit, angezeigte Straftaten nach dem Merkmal „Begehung mittels Betäubung“ auszuwerten. Darunter fällt die Verwendung von Medikamenten, Suchtmitteln, sogenannten K.-o.-Tropfen oder vergleichbaren Substanzen. Alkohol allein wird nicht unter diesem Merkmal erfasst. Voraussetzung ist, dass eine Betäubung im Zuge der Anzeigelegung oder bei weiterführenden Ermittlungen bekannt wird und somit auch entsprechend dokumentiert und in die Statistik eingepflegt werden kann.
Eine gesonderte statistische Kategorie für einzelne Substanzen, die zur Betäubung verwendet werden (beispielsweise „K.-o.-Tropfen“), besteht nicht. Aus kriminalpolizeilicher Sicht ist entscheidend, ob eine Person durch die Verabreichung einer Substanz betäubt und dadurch die Begehung einer Straftat ermöglicht oder erleichtert wurde. Ob dafür sogenannte K.-o.-Tropfen, Medikamente oder Suchtmittel verwendet wurden, ändert nichts am kriminalistisch relevanten Vorgang der Betäubung.
Die Auswertungen bilden – wie sämtliche Daten der Kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik – ausschließlich das polizeilich bekannt gewordene Hellfeld ab. Nicht angezeigte Vorfälle können naturgemäß nicht enthalten sein. Ebenso lässt die Zahl der Anzeigen keinen unmittelbaren Rückschluss auf rechtskräftige Verurteilungen zu, da es sich bei der Kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik um eine Erfassung von Anzeigen handelt – Verurteilungen und deren statistische Erfassung obliegen den Justizbehörden. Unabhängig von der statistischen Erfassung wird jedem Verdacht, wonach Personen zur Begehung von Sexual- oder anderen Straftaten betäubt wurden, durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereiche sorgfältig nachgegangen.
Bundeskriminalamt
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