DÖW gewinnt Unterlassungsklage gegen die FPÖ vor dem OGH

Die FPÖ muss nach dem OGH-Urteil ihre Behauptung widerrufen, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sei eine „pseudowissenschaftliche Institution“.

Am 30. Juni 2026 urteilte der Oberste Gerichtshof in einer Causa, die ihren Ausgangspunkt im August 2023 genommen hatte, als Innen- und Justizministerium das DÖW nach langem Vergabeverfahren damit beauftragt hatten, einen jährlichen Rechtsextremismusbericht zu erstellen. Damals behauptete die FPÖ auf ihrer Website, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sei eine „pseudowissenschaftliche Institution“. Das DÖW strebte in der Folge ein Verfahren wegen Kreditschädigung an, das nun den österreichischen Instanzenzug durchlaufen hat. In seiner Entscheidung gab der OGH bekannt, dass für die Behauptung der FPÖ „keine, auch keine ‚schmale‘ Tatsachengrundlage“ bestehe. Die Aussage könne daher auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden, vielmehr werden die Ehre und der wissenschaftliche gute Ruf des DÖW damit beeinträchtigt. Außerdem stehe fest, dass das Personal des DÖW aus anerkannten Expert*innen aus den Geschichts- und Sozialwissenschaften bestehe und das Institut mit hoch angesehenen Universitäten und Forschungseinrichtungen kooperiere. Der OGH gab der außerordentlichen Revision des DÖW somit vollumfänglich recht. Die FPÖ muss ihre unwahren Behauptungen widerrufen und künftig unterlassen.

„Ich freue mich sehr, dass der OGH nun endgültig bestätigt hat, dass wissenschaftsfeindliche Angriffe wie dieser keine ‚Werturteile‘ sind, sondern das, was sie sind: falsche Tatsachenbehauptungen“, sagt Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Dieses Urteil wird Folgen haben: Wir werden unseren guten Namen mit allen Mitteln verteidigen und unser Recht nun mit aller Kraft durchsetzen.“ Das aktuelle OGH-Urteil widerlege damit auch ein Urteil aus den 1990er Jahren, das ein Autor der rechtsextremen _Aula_ in Berufung auf die Meinungsfreiheit in Teilen gewonnen hatte. „Ihre liebste Lüge gegen uns ist damit tot“, sagt Kranebitter.

Der Rechtsvertreter des DÖW, Rechtsanwalt Michael Pilz, begrüßt die Klarstellung des Höchstgerichts ebenfalls. „Der OGH hält fest, dass eine kritische Auseinandersetzung des DÖW mit der FPÖ kein Freibrief ist, die wissenschaftliche Einrichtung zu verunglimpfen. Der Umstand, dass die FPÖ regelmäßig Untersuchungsgegenstand des DÖW ist, ist gerade keine Herabsetzung eines politischen Gegners“, zitiert Pilz den Gerichtshof und fügt hinzu: „Das ist leider notwendiger Bestandteil wissenschaftlicher Untersuchung der Phänomene des Rechtsextremismus.“ Die FPÖ muss dem DÖW nun auch die Kosten des gesamten Verfahrens ersetzen.

Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
Jakob Rosenberg
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E-Mail: jakob.rosenberg@doew.at
Website: https://doew.at

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