
Bilanz der AK-Steuerspartage 2026: In neun Wochen rund 6,6 Millionen Euro zurückgeholt
Knapp 9.000 AK-Mitglieder holten sich im Rahmen der AK-Steuerspartage 2026 im März und Mai Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV).
Die Bilanz der Steuerspartage der Arbeiterkammer Kärnten zeigt deutlich: Wer Ausbildungskosten, Pflegeausgaben, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) optimal absetzen möchte, braucht professionelle Unterstützung. Diese erhielten 8.798 Kärntner:innen, die sich in den zwei Aktionszeiträumen
(2. März bis 3. April und 4. bis 30. Mai) ans AK-Steuerteam in Klagenfurt und in den Bezirksstellen gewendet haben. Die Expert:innen sorgten in diesen neun Wochen mit ausgedehnten Beratungszeiten für Steuergutschriften in Gesamthöhe von mehr als 6.600.000 Euro. „Die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung hat den Zugang zu FinanzOnline für viele Menschen zusätzlich erschwert. Dank unserer umfassenden Aufklärungskampagne und der zwei zeitlich getrennten Aktionszeiträume waren die meisten Ratsuchenden gut gerüstet“, ist AK-Präsident Günther Goach froh, dass die AK-Mitglieder die technischen Hürden gut gemeistert haben.
1.200 EURO STEUERGUTSCHRIFT FÜR KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Neben den bekannten Fragen, in welcher Form Ausbildungs- und Krankheitskosten geltend gemacht werden können oder wem Pendlerpauschale und Pendlereuro zustehen, haben sich heuer auffallend oft Frauen über die Absetzbarkeit von Ausgaben für künstliche Befruchtung informiert. Eine betroffene Kärntnerin durfte sich nach dem Beratungstermin mit der AK Kärnten über eine Steuergutschrift von mehr als 1.200 Euro freuen. „Wir haben die Ausgaben für die In-vitro-Fertilisation, samt Untersuchungen, Labor und Kilometergeld in Höhe von rund 3.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht“, so Jusic.
8.000 EURO FÜR 94-JÄHRIGE PFLEGEGELDBEZIEHERIN
Dass die antragslose ANV nicht immer den optimalen Steuervorteil herausholt, stellte das Steuerteam in mehreren Fällen unter Beweis. So hatte etwa eine 94-jährige Pflegegeldbezieherin über Jahre hinweg kleinere Geldbeträge über den automatischen Steuerausgleich erhalten. Nicht berücksichtigt waren bei diesen allerdings die Ausgaben für Pflegedienste sowie für Apotheken- und Arztrechnungen. Bei den nachträglichen Arbeitnehmerveranlagungen für die vergangenen fünf Jahre wurden diese Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht. Das Ergebnis: eine Gutschrift über 8.000 Euro.
9.000 EURO FÜR PENSIONIST UND TEILZEITBESCHÄFTIGTE
Weil er in Pension ist und sie in Teilzeit arbeitet, ging ein Kärntner Ehepaar davon aus, dass sich der Steuerausgleich nicht lohnt. Tatsächlich konnten die AK-Steuerexpert:innen für die Familie mit zwei Kindern für die vergangenen drei Jahre knapp 9.000 Euro an zu viel bezahlter Steuer zurückholen. Dabei wurden unter anderem der Familienbonus Plus bestmöglich zwischen den Eltern aufgeteilt und das Kilometergeld für die dienstlichen Fahrten der Mutter als Werbungskosten abgesetzt.
MEHRKINDZUSCHLAG UND KINDERMEHRBETRAG FÜR ALLEINERZIEHENDE
Nach dem Tod ihres Ehemanns, der sich in den vergangenen Jahren um den Steuerausgleich gekümmert hatte, suchte eine nunmehr alleinerziehende Mutter von drei Kindern Unterstützung im AK-Steuerservice. Da sich der Familienbonus Plus aufgrund des geringen Einkommens nicht auswirkte, wurden beim Beratungstermin der Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt sowie der Kindermehrbetrag und der Mehrkindzuschlag geltend gemacht. Für das Jahr 2025 ergab das eine Gutschrift von knapp 3.500 Euro.
HILFE IM WEB UND MIT BROSCHÜREN
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps oder die Broschüren „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ sowie „Steuerrecht kompakt“ und Videos, in denen die Arbeitnehmerveranlagung detailliert und leicht verständlich erklärt wird – all das findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer. „Das Steuerteam der AK Kärnten unterstützt unsere Mitglieder selbstverständlich auch außerhalb der Aktionszeiträume kostenlos und professionell bei der Arbeitnehmerveranlagung“, betont AK-Präsident Goach.
AK-SERVICELINE: 050 477-3002 oder steuer@akktn.at
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Helfried Fasser
Telefon +43 50477-2403
Mobil +43 664 504 77 87
E-Mail h.fasser@akktn.at
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