Koza/Grüne zu Insolvenzentgeltfonds: „An Gesetzeslage gibt’s nur wenig herumzudeuteln – Beiträge sind zu erhöhen“

Insolvenzgesetz sieht unmissverständlich Beitragserhöhungen bei drohenden Verlusten und -senkungen bei hohen Überschüssen vor

„Wenn Bundeskanzler Stocker nun eine Lösung für das drohende Finanzierungsloch im Insolvenzentgeltfonds sucht, kann ihm geholfen werden: Ein Blick ins dazugehörige Gesetz reicht. Und das ist da eigentlich recht klar: Die Beiträge zum Insolvenzfonds sind zu erhöhen“ sagt Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, zur aktuellen Debatte um die Finanzierung des Insolvenzentgeltfonds.

„Das Insolvenzentgeltsicherungsgesetz ist eindeutig“, so Koza weiter. Wenn der voraussichtliche Leistungsaufwand des laufenden oder des Folgejahres unter Berücksichtigung allfälliger Reserven und Kreditmöglichkeiten nicht gedeckt ist, muss der Beitrag zum Insolvenzfonds erhöht werden. Umgekehrt ist dieser zu reduzieren, wenn für das laufende bzw. das Folgejahr ein deutlicher Überschuss zu erwarten ist. Koza: „Genauso, wie 2022 aufgrund hoher Überschüsse eine Reduktion des Insolvenzbeitrags gesetzlich vorgegeben war, ist nun auf Basis des Gesetzes umgekehrt eine Erhöhung geboten. Das ist keine ‚Kann‘-Bestimmung, der bzw. die zuständige:r Arbeitsminister:in ist verpflichtet, auf eine ausgeglichene Gebarung des Insolvenzentgeltfonds zu achten.“

Koza abschließend: „Rosinenpicken, wenn’s um die Insolvenzfonds-Beiträge geht – nämlich senken immer, erhöhen nimmer – spielt sich nicht. Das Gesetz zur Finanzierung des Insolvenzfonds ist eindeutig, da gibt’s wenig zum herumdeuteln. Und Gesetze gelten für alle – auch für ÖVP, Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer.“

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