
WKÖ-Smuk: „EU-Pauschalzoll zeigt erste positive Auswirkungen“
Rückgang bei Warensendungen aus Drittstaaten – Einheitliche EU-Lösung stärkt fairen Wettbewerb im Onlinehandel – Kritik an österreichischer Paketsteuer bleibt aufrecht
Der seit 1. Juli im Rahmen der EU-Zollrechtsreform geltende Pauschalzoll von drei Euro auf Warensendungen aus Drittstaaten an europäische Verbraucher zeigt erste positive Auswirkungen. Mit dieser Maßnahme wurde eine langjährige Forderung der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nach faireren Wettbewerbsbedingungen im europäischen Onlinehandel umgesetzt.
„Erste Zahlen aus der Branche und von Versanddienstleistern deuten auf einen deutlichen Rückgang der Warensendungen aus Drittstaaten an europäische Verbraucher hin. Demnach sind die Sendungsmengen teilweise um bis zu 40 Prozent zurückgegangen“, sagt Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels in der WKÖ. „Damit ist der neue Zoll ein wichtiger erster Schritt für mehr Fairness im Onlinehandel. Er trägt dazu bei, die Flut an Billigpaketen, insbesondere aus dem asiatischen Raum, einzudämmen und somit Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Händler zu reduzieren.“
Zusätzlich soll ab November eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Warensendungen aus Drittstaaten erhoben werden. Auch diese Maßnahme würde insbesondere niedrigpreisige Direktimporte aus Drittstaaten erfassen und damit einen weiteren Beitrag für fairere Wettbewerbsbedingungen leisten.
MASSIVE KRITIK AN NATIONALER PAKETSTEUER BLEIBT AUFRECHT
So positiv die ersten Auswirkungen der Maßnahmen auf europäischer Ebene aus Sicht des österreichischen Handels zu bewerten sind, so deutlich bleibt die Kritik der Branche an der geplanten österreichischen Paketsteuer. „Die EU-Zollrechtsreform zeigt, dass bei einem globalen Thema wie dem E-Commerce nur ein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene sinnvoll ist. Nationale Alleingänge wie die geplante Paketsteuer in Österreich konterkarieren hingegen die Bemühungen, unsere Händler zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, sagt Berufsgruppensprecher Smuk.
Die nationale Paketsteuer soll ab 1. Oktober 2026 gelten. Im Gegensatz zu den europäischen Maßnahmen gegen Direktimporte aus Drittstaaten würde sie allerdings auch heimische Händler und Konsumenten belasten. „Wir brauchen im Onlinehandel europäische Lösungen, die gezielt dort ansetzen, wo Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Zusätzliche nationale Belastungen für österreichische Unternehmen sind der falsche Weg“, betont Alexander Smuk abschließend. (PWK374/JHR)
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