Grüne: Erwachsenenschutz darf nicht an fehlender Unterstützung scheitern

Schallmeiner/Zadić unterstützen Forderungen von Volksanwaltschaft und VertretungsNetz – Länder müssen Unterstützungsangebote ausbauen

„Volksanwalt Bernhard Achitz und VertretungsNetz legen heute den Finger in eine Wunde, die uns ebenfalls seit langem beschäftigt: Das 2. Erwachsenenschutzgesetz war ein großer menschenrechtlicher Fortschritt. Aber ein gutes Gesetz alleine schafft noch keine Selbstbestimmung. Wenn die Unterstützungsangebote fehlen, die eine Erwachsenenvertretung überhaupt erst verhindern sollen, droht das System an seiner eigenen Umsetzung zu scheitern“, sagen Alma Zadić, stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen und Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

Das 2. Erwachsenenschutzgesetz sollte einen Paradigmenwechsel bringen: weg von der stellvertretenden Entscheidung, hin zu möglichst viel Selbstbestimmung und unterstützter Entscheidungsfindung. Tatsächlich hatten Ende 2025 bereits rund 75.800 Menschen eine Erwachsenenvertretung, rund 35.000 davon eine gerichtlich bestellte. Gleichzeitig fehlen vielerorts jene niederschwelligen Hilfen, die Vertretungen überhaupt verhindern könnten . „Eine Erwachsenenvertretung darf niemals der Ersatz für fehlende Sozialarbeit, persönliche Assistenz oder barrierefreie Behördenwege sein. Menschen brauchen Unterstützung dabei, selbst Entscheidungen zu treffen: durch verständliche Informationen und Leichte Sprache, Peer-Beratung, Sozialarbeiter:innen oder Unterstützung bei Behörden, Banken und finanziellen Angelegenheiten. Genau hier sind auch die Länder gefordert. Wer diese Strukturen nicht schafft, nimmt Menschen ein Stück ihrer Selbstbestimmung“, betont Schallmeiner. Dazu gehöre auch der flächendeckende Ausbau von Angeboten wie betreuten Konten sowie eine stärkere Information über Vorsorgevollmachten und niederschwellige, leistbare Möglichkeiten zu deren Errichtung.

Gleichzeitig müsse dort, wo Erwachsenenvertretung tatsächlich notwendig ist, deren Qualität gewährleistet sein. VertretungsNetz weist darauf hin, dass einzelne Anwaltskanzleien bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen und die gemeinnützigen Erwachsenenschutzvereine aufgrund fehlender Ressourcen nur einen Bruchteil der Fälle übernehmen können.„Wer über zentrale Angelegenheiten im Leben eines anderen Menschen entscheidet, muss diese Person kennen, erreichbar sein und ihre Wünsche ernst nehmen. Erwachsenenvertretung darf kein Geschäftsmodell sein. Das wird es aber, wenn Menschen wie Akten einfach abgehandelt werden“, sagt Zadić. „Deshalb müssen die gemeinnützigen Erwachsenenschutzvereine gestärkt werden und dürfen nicht dem Sparstift zum Opfer fallen. Die Gerichte brauchen genügend Personal und die Möglichkeit, die Abrechnungen von Erwachsenenvertreter bei konkreten Verdachtsmomenten tatsächlich überprüfen zu können.“

Auch automatische Verlängerungen bestehender gerichtlicher Erwachsenenvertretungen dürfe es nicht geben. Der OGH hat die Rechtsansicht des VertretungsNetzes bestätigt, dass Verlängerungen nicht ohne entsprechende Prüfung erfolgen dürfen. Justizministerin Sporrer und die Bundesregierung haben hier endlich zu liefern.

Schallmeiner und Zadić betonen: „Volksanwalt Achitz und das VertretungsNetz haben mit ihrer Kritik vollkommen recht. Jetzt braucht es keine Absenkung von Standards, sondern endlich die Umsetzung dessen, was mit dem Erwachsenenschutzgesetz versprochen wurde: Unterstützung vor Vertretung, Selbstbestimmung vor Bevormundung und eine qualitätsvolle Vertretung dort, wo sie wirklich notwendig ist. Menschenrechte dürfen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen.“

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