younion-Sportgewerkschaft: Wachsende Vorwürfe gegen ÖEHV nach versäumter 160.000 Euro Förderung für Frauen-Eishockey

Fehlende Spielpläne, rechtliche Zweifel an der Entlohnungspraxis und Spielerinnen erfahren angebliche Verbesserungen über Medien statt über ihre Vertretung

Während der Österreichische Eishockeyverband (ÖEHV) begonnen hat, öffentlich in Interviews über einzelne Verbesserungen und mögliche Lösungen zu informieren, kommen neue Fragen zur Arbeit der Verantwortlichen im Frauen-Eishockey hinzu. Wie heute aus Medienberichten bekannt wurde, wurde 2024 die Antragsfrist für die „Dream Teams“-Förderung des Sportministeriums versäumt. Dem ÖEHV entgingen dadurch rund 160.000 Euro an Fördermitteln. General Manager Martin Kogler bestätigte gegenüber der „Kronen Zeitung“, dass eine Deadline versäumt wurde.

Aus Sicht der younion-Sportgewerkschaft ist das besonders bemerkenswert: Die „Dream Teams“-Förderung soll ausdrücklich Frauenligen stärken, deren Rahmenbedingungen professionalisieren und damit auch die Qualität und internationale Konkurrenzfähigkeit der Frauen-Nationalteams verbessern. Sascha Tomanek von der Eishockeyspieler:innen UNION in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Es wären offenbar Mittel vorhanden, wenn man die Aufgabe gewissenhaft macht und rechtzeitig dran ist.“

ANGEBLICHE VERBESSERUNGEN ERFAHREN SPIELERINNEN AUS DEN MEDIEN

Gleichzeitig kommuniziert der ÖEHV gegenüber Medien, dass einzelne Forderungen der Spielerinnen angeblich bereits umgesetzt worden seien. Unter anderem soll das Nationalteam künftig von einem Arzt begleitet werden. Die Sportgewerkschaft begrüßt jede tatsächliche Verbesserung. Unverständlich ist für sie allerdings, warum die betroffenen Spielerinnen und ihre gewerkschaftliche Vertretung darüber nicht zuerst verbindlich und schriftlich informiert werden.

Tomanek fragt: „Warum über Medien? Wo ist die schriftliche Antwort an uns als gewählte Vertretung der Spielerinnen? Welche ihrer Punkte sind erfüllt?“ Die Spielerinnen sind keine Bittstellerinnen mehr. Sie wollen eine schriftliche Bestätigung, dass künftig bei jedem Camp oder Turnier eine Ärztin oder ein Arzt dabei ist. Und nicht nur dann, wenn der General Manager es gerade will und er daran denkt, Ärzt:innen zu engagieren.

Genau darin liegt aus Sicht der younion-Sportgewerkschaft mittlerweile das zentrale Problem: Es gibt laufend Erklärungen, Ankündigungen und öffentliche Wasserstandsmeldungen. Was weiterhin fehlt, ist ein vollständiges und verbindliches Dokument, in dem festgehalten wird, welche Rahmenbedingungen künftig gelten, welche Punkte umgesetzt sind und welche konkreten Zusagen der Verband macht.

Die Forderung an den ÖEHV ist deshalb bewusst einfach: Auf die Frage, ob dieses Schriftstück vorliegt, darf die Antwort nicht länger „Nein, aber …“ lauten. Die notwendige Antwort lautet: „Ja. Es liegt vor.“ Gespräche mit Spieler:innen, Funktionär:innen und Journalist:innen können danach jederzeit geführt werden. Sie ersetzen aber keine schriftliche Verbindlichkeit.

RECHTLICHE EINSCHÄTZUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT LIEGT SEIT MAI VOR

Auch bei der Frage der Entlohnung ist die rechtliche Ausgangslage deutlich konkreter, als manche öffentliche Aussagen des Verbandes vermuten lassen. Der ÖEHV verfügt nach Angaben der Sportgewerkschaft bereits seit dem Frühjahr über eine ausführliche rechtliche Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vom 22. Mai 2026. Die Einschätzung ist damit keineswegs erst als Folge der jüngsten öffentlichen Diskussion entstanden.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt sich darin ausdrücklich mit der unterschiedlichen Entlohnung des Frauen- und Männer-Nationalteams und hält zur Argumentation mit wirtschaftlichen beziehungsweise budgetären Gründen fest, dass allgemeine haushaltspolitische Erwägungen oder das bloße Ziel der Begrenzung der Personalkosten nach der Rechtsprechung keine Rechtfertigungsgründe sein können.

Noch deutlicher fällt die rechtliche Einschätzung zur unterschiedlichen Behandlung der beiden Nationalteams aus. Dort sieht sie aktuell eine Diskriminierung verwirklicht und hält fest, dass Frauen und Männer im konkreten Fall in Essenz die gleiche Tätigkeit ausführen und die Voraussetzungen für eine sachliche Rechtfertigung der unterschiedlichen Entlohnung nach ihrer Einschätzung nicht erfüllt sind.

DREI FRAUENLIGEN NOCH IMMER OHNE SPIELPLAN

Das Problem beschränkt sich aus Sicht der Sportgewerkschaft nicht auf verpasste Förderfristen und schlechte Kommunikation: Obwohl die neue Saison unmittelbar bevorsteht, gibt es für die European Womens Hockey League inklusive Austrian Women‘s Hockey League erst seit wenigen Tagen und für die Dameneishockey-Bundesligen (DEBL und DEBL 2) nach wie vor keinen Spielplan für den Herbst.

Für die betroffenen Vereine hat das unmittelbare finanzielle und organisatorische Konsequenzen. Hallen und Eiszeiten müssen langfristig reserviert werden. Fehlen konkrete Spieltermine, können Vereine die benötigten Zeiten nicht rechtzeitig buchen, müssen auf teurere Lösungen ausweichen oder Spiele zu unattraktiven Randzeiten austragen.

Auch dieser Bereich fällt in die Verantwortung von General Manager Martin Kogler. „Wer für Frauen-Eishockey verantwortlich ist und dafür im Unterschied zu den Frauen selbst gut bezahlt wird, trägt Verantwortung für die Rahmenbedingungen vom Nationalteam bis zu den Ligen. Für Vereine bedeutet ein fehlender Spielplan im August nicht bloß Unannehmlichkeiten, sondern zusätzliche Kosten und massive organisatorische Probleme“, so Tomanek.

SCHLUSS MIT WASSERSTANDSMELDUNGEN

Für die Sportgewerkschaft ergeben die neuen Entwicklungen ein zunehmend problematisches Gesamtbild: Eine Förderung für Frauen-Eishockey in Höhe von rund 160.000 Euro wird wegen einer versäumten Frist nicht ausgeschöpft, drei Frauenligen warten im August auf ihre Spielpläne und Nationalteamspielerinnen erfahren aus den Medien, welche ihrer Forderungen angeblich bereits erfüllt wurden.

Was es jetzt braucht, sind keine weiteren Rechtfertigungen und keine neuen Wasserstandsmeldungen. Der ÖEHV soll den Spielerinnen und ihrer Vertretung ein vollständiges, verbindliches und schriftliches Dokument vorlegen. Daraus muss eindeutig hervorgehen, welche Rahmenbedingungen gelten und welche konkreten Verbesserungen zugesagt werden.

„Solange es dieses Dokument nicht gibt, bringen uns all die Willensbekundungen nicht weiter. Wenn der Verband sagt, Punkte seien bereits erledigt, dann soll er sie aufschreiben. Wenn er Verbesserungen zusagt, dann soll er sie aufschreiben. Und wenn er eine Lösung will, dann muss diese irgendwann verbindlich werden“, so Tomanek. „Solch ein Schriftstück mit Vereinbarungen über Ärzt:innen, bessere Unterkünfte oder ausreichend Essen setzen wir als Eishockeyspieler:innen UNION an einem Nachmittag auf. Aber genau die jetzige Form dieser (Nicht-)Kommunikation zeigt, dass unsere Kritik an den im Frauenbereich tätigen Personen wohl leider ihre Berechtigung hat.“

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