Systematische Rechtsverletzungen bei Gerichtsvollziehern: GÖD-Justizgewerkschaft fordert sofortigen Stopp unzulässiger Lohnabzüge

Mit scharfer Kritik wendet sich die Justizgewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an das Bundesministerium für Justiz. Anlass sind nachträgliche Lohnabzüge und Rückforderungen von Fahrtkostenersätzen bei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, die nach Ansicht der Gewerkschaft ohne ausreichende rechtliche Grundlage vorgenommen wurden. Gegen diese Vorgangsweise wurde offiziell Beschwerde erhoben und Einspruch eingelegt.

FORMLOSE E-MAILS STATT ORDNUNGSGEMÄSSEM VERFAHREN

Betroffene Bedienstete wurden auf ihren aktuellen Gehaltszetteln überraschend mit erheblichen Abzügen konfrontiert. Seitens des Dienstgebers erfolgte vorab lediglich eine formlose E-Mail, die weder eine nachvollziehbare Aufschlüsselung noch eine rechtliche Begründung enthielt, sondern lediglich eine Gesamtsumme und ein Ratenzahlungsmuster auswies.

„Diese Vorgehensweise verletzt grundlegende verfahrensrechtliche Bestimmungen des öffentlichen Dienstes massiv“, betont Werner Gschwandtner, Vorsitzender der GÖD-Justizgewerkschaft. „Ein eigenmächtiger Abzug durch die Gehaltsabrechnungsstelle ohne vorherige Gewährung des gesetzlich vorgesehenen Parteiengehörs ist schlichtweg rechtswidrig.“

GUTGLÄUBIGER VERBRAUCH UND FEHLENDE EINBINDUNG DER PERSONALVERTRETUNG

Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass die betroffenen Fahrtkosten über Jahre hinweg behördlich als steuerfrei ausgewiesen und ausgezahlt wurden. Die Bediensteten konnten und durften daher auf die Richtigkeit der Abrechnung vertrauen.

Ebenso schwer wiegt, dass das Ministerium die gemäß § 9 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PVG) gesetzlich vorgesehene Befassung der Personalvertretungsorgane vollständig übergangen hat.

DIE FORDERUNGEN AN DAS JUSTIZMINISTERIUM:

* SOFORTIGER STOPP aller weiteren Lohnabzüge und Einbehalte bis zur vollständigen rechtlichen Klärung.
* TRANSPARENTE AUFSCHLÜSSELUNG: Übermittlung einer detaillierten und nachvollziehbaren Abrechnung der vermeintlichen Übergenüsse für jeden betroffenen Bediensteten unter Berücksichtigung von § 26 EStG.
* OFFENLEGUNG DER RECHTSGRUNDLAGE: Schriftliche Darlegung der genauen rechtlichen Basis für die Neuversteuerung und Rückforderung.
* RÜCKERSTATTUNG: Umgehende Rückzahlung aller bisher unrechtmäßig einbehaltenen Beträge an die Bediensteten.

Die GÖD-Justizgewerkschaft kündigt an, alle Mittel auszuschöpfen, um die Rechte der Bediensteten konsequent zu schützen.

GÖD-Justizgewerkschaft
Vorsitzender Werner Gschwandtner
Telefon: 0664/8437743
justiz@goed.at

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