
„Hier verrät die EU unsere Bauern“ – zu viele Meinungselemente in „Krone“-Bericht
Nach Auffassung des Senats 2 des Presserats verstößt der Artikel „Hier verrät die EU unsere Bauern“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, gegen Punkt 3.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Unterscheidbarkeit zwischen Tatsachenbericht und Kommentar).
Im Artikel geht es um das Mercosur-Abkommen, einen Freihandelspakt zwischen der EU und Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Ein Bild beim Artikel zeigt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den paraguayischen Präsidenten Santiago Peña. Dazu heißt es, dass ein Handschlag die Zukunft der Bauern besiegle, auch in Österreich. Von der Leyen habe die Zustimmung zum Mercosur-Pakt gegeben, die Gegner würden aber nicht aufgeben.
Im Artikel wird berichtet, dass die EU und Südamerika mehr als ein Vierteljahrhundert um den Abschluss des „für Europas Bauern so verheerenden Freihandelsabkommens gerungen“ habe und der Pakt nun über die rote Linie gebracht worden sei. Der aktuelle Mercosur-Vorsitz Peña habe seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt. Stunden zuvor habe von der Leyen Brasiliens Präsident Lula da Silva getroffen, „um – in einer Art Vorfeier – die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu betonen.“
Dennoch gebe es „bei dieser glanzvollen Politshow“ einen entscheidenden Haken, die Zustimmung des EU-Parlaments fehle. Diese sei noch lange nicht fix. Französische Abgeordnete, traditionell schärfste Kritiker, würden Unterstützung konservativer Kollegen aus Spanien bekommen. Zusammen mit den Fraktionen am linken und rechten Rand könnte ein Nein in greifbare Nähe rücken. Eine erste Entscheidung falle, wenn das EU-Parlament abstimme, ob der EuGH das Abkommen prüfen solle, was den Start bis zu zwei Jahre verzögern und die Geduld der lateinamerikanischen Partner auf eine harte Probe stellen würde. Und auch in Österreich wolle der mächtigste Agrarier, Bauernbunddirektor Nemecek, wegen des „Verrats an den Landwirten“ nicht aufgeben.
Dem Artikel ist ein Bild beigefügt, auf dem zu sehen ist, wie von der Leyen Peña etwas zuflüstert, im Bildtext dazu heißt es: „Der umstrittene Pakt ist besiegelt: Während der glanzvollen Politikshow tuschelt von der Leyen mit Präsident Santiago Peña“. Ein weiteres Bild zeigt einen Traktor bei einer Protestaktion gegen das Abkommen. Auf der Titelseite wird die Geschichte angekündigt, ein Bild zeigt von der Leyen händeschüttelnd mit Peña. Die Überschrift zum Bild lautet: „Hier verrät die EU unsere Bauern“.
Ein Leser hat sich an den Presserat gewandt und den Bildtitel „Hier verrät die EU unsere Bauern“ sowie den dazugehörigen Artikel generell kritisiert.
Der Senat hält zunächst fest, dass es bei journalistischen Darstellungen für die Leserinnen und Leser ausreichend klar sein muss, ob es sich um Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen handelt (Punkt 3.1 des Ehrenkodex). In einem Nachrichtenmedium sollten sich Tatsachenberichte von Fremdmeinungen sowohl in ihrer Aufmachung (Gestaltung, Grafik und Layout) als auch in ihrem Inhalt voneinander unterscheiden. Für Leser sollte zweifelsfrei erkennbar sein, ob es sich um sachliche Informationen oder um eine persönliche Meinungsäußerung handelt.
Im vorliegenden Fall sind sowohl Titelseite als auch Artikel in ihrer Aufmachung als reguläre, redaktionelle Beiträge gestaltet. Bei der Überschrift im Titelbild auf der Titelseite „Hier verrät die EU unsere Bauern“ handelt es sich um ein Meinungselement mit starker Wertung. In der Bildunterschrift heißt es zu einem Foto, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen händeschüttelnd mit Paraguays Präsidenten Peña zeigt: „Ein Handschlag besiegelt die Zukunft der Landwirte, auch in Österreich“. Das Bild wird hier sehr stark kommentiert.
Im Titel des Artikels auf Seite 17 heißt es „Verrat an Bauern besiegelt“, im Text ist von einem „für Europa verheerenden Abkommen“ die Rede und von einem „Pakt, der nun doch noch über die rote Linie gebracht wurde“.
Nach Ansicht des Senates beinhaltet der Artikel mehrere Meinungselemente und ist eher als Kommentar einzuordnen. Was das Erscheinungsbild anbelangt, ist der Artikel jedoch wie ein neutraler Bericht gestaltet. Der Artikel ist auch nicht als Kommentar gekennzeichnet. Damit verstößt der Artikel gegen Punkt 3.1 des Ehrenkodex, wonach es für die Leserinnen und Leser klar sein muss, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder um einen Kommentar handelt.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON EINER MITTEILUNG EINES LESERS
_Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig._
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Presserat
Alexander Warzilek
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