
TKG: Protestrecht ja – Nein zum Aufruf an muslimische Familien, gegen geltendes Schulrecht zu verstoßen
Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) begrüßt ausdrücklich den Einsatz gegen antimuslimischen Rassismus, Diskriminierung und die pauschale Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen.
Den heutigen Aufruf vor dem Bildungsministerium der Republik Österreich, das geltende Kopftuchverbot an Schulen zu boykottieren und muslimische Familien damit in eine Konfrontation mit Schulen, Behörden und Gesetzgeber zu bringen, teilt die TKG jedoch ausdrücklich nicht.
„Protest gegen ein Gesetz ist ein demokratisches Recht. Ein Aufruf an muslimische Familien, geltendes Schulrecht nicht zu befolgen, ist etwas anderes. Wir empfehlen den betroffenen Familien ausdrücklich, die geltenden Bestimmungen einzuhalten und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten“, erklärt die TKG.
Die TKG erinnert zugleich daran, dass die große Mehrheit muslimischer Schülerinnen überhaupt kein Kopftuch trägt. Selbst die vom Gesetzgeber herangezogene Untersuchung aus dem Jahr 2019 kam bei muslimischen Schülerinnen der Sekundarstufe I österreichweit auf einen Kopftuchanteil von 10,7 Prozent, in Wien auf 13,1 Prozent.
„Eine Minderheit darf nicht dazu führen, dass muslimische Familien insgesamt täglich zum Gegenstand politischer Problemdebatten werden. Wir lehnen sowohl die pauschale Stigmatisierung von Muslimen als auch politischen oder religiösen Druck auf Kinder ab“, so die TKG.
Die TKG empfiehlt muslimischen Familien deshalb ausdrücklich, ihre Kinder regulär zur Schule zu schicken und die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wer dieses Gesetz für verfassungswidrig hält, kann und soll die dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at
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