
„Brennpunkt EUmweltstrafrecht – zwischen Klimaschutz & Strafrecht“
Umsetzungsdruck und praktische Hürden im Fokus des 9. ZWF-Get-together
Beim 9. Get-together der Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF) diskutierten am 15. September 2026 Expert:innen aus Justiz, Anwaltschaft, Behörden, NGOs und Medien im Prunksaal von LeitnerLeitner am Schwarzenbergplatz die EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich. Gastgeber waren Linde Verlag, LeitnerLeitner, LeitnerLaw und wkk law.
ZWISCHEN UNIONSVORGABEN UND NATIONALEM RECHT
Zum Auftakt begrüßten ZWF-Mitherausgeber Hon.-Prof. Dr. Rainer Brandl (LeitnerLeitner) und Dr. Patrick Stummer (Linde Verlag) die Gäste. In ihrer Keynote gab DR. BRIGITTE ROM (Bundesministerium für Justiz) anschließend einen Überblick zum aktuellen Stand: Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt lief am 21. Mai 2026 aus. Da eine Vielzahl von Mitgliedstaaten bei der Umsetzung säumig sind, hat die EU-Kommission gegen insgesamt 23 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
„Die Übertragung der Richtlinie in nationales Recht stellt uns vor mehrere Herausforderungen. Neben den notwendigen gesetzlichen Anpassungen braucht es ausreichende personelle Ressourcen, klare Zuständigkeiten und ein angemessenes Verhältnis zwischen den europäischen Vorgaben und dem nationalen Strafrecht“, betonte Dr. Brigitte Rom.
HOHE STRAFRAHMEN, KNAPPE RESSOURCEN, KOMPLEXER VOLLZUG
Am Podium diskutierten Journalistin Mag. Eva Maria Bachinger, MR Mag. Petra Huber-Lintner, LL.M. (Bundeskriminalamt), Umweltjuristin Mag. Marlene Schaffer (ÖKOBÜRO) und Rechtsanwältin Mag. Simone Tober (LeitnerLaw) unter der Moderation von ZWF-Mitherausgeber Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess, LL.M. MBL (wkk law). Der Tenor: Die Zeit drängt – gleichzeitig ist der Weg zur praxistauglichen Umsetzung anspruchsvoll.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die in der Richtlinie vorgesehenen Mindesthöchststrafen, die im Vergleich zur österreichischen Praxis hoch angesetzt sind. Darüber, dass Sanktionen allein zu kurz greifen, wenn Vollzug, Spezialisierung und Ressourcen nicht Schritt halten, war man sich einig. Für die Verfolgung organisierter Umweltkriminalität, etwa im Zusammenhang mit Holzströmen oder Tätertransit durch Österreich, braucht es daher auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Konkrete Empfehlungen aus NGO-Projekten können dazu beitragen, Strafverfolgung und Gesetzgebung an den Anforderungen der Praxis auszurichten.
VOM BEWUSSTSEIN ZUM HANDELN
Abschließend wurde erörtert, ob eine stärkere Sichtbarkeit von Umweltthemen und ihrer Brisanz die Umsetzung der Richtlinie vorantreiben kann. Neben dem laufenden Aufzeigen von Fakten durch Medienarbeit, braucht es Rahmenbedingungen, die umweltfreundliches Verhalten begünstigen. Ziel muss es sein, nicht nur Bewusstsein zu schaffen, sondern ins Handeln zu kommen.
FAZIT
Das 9. ZWF-Get-together machte deutlich: Die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie erfordert ein Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und gesellschaftlichem Druck. Die ZWF versteht sich dabei als Forum für praxisnahen Austausch und Impulsgeberin für Justiz, Wirtschaft und Gesetzgebung.
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Linde Verlag
Mag. Eva Hochwallner, MA
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