
Innenausschuss lehnt FPÖ-Forderungen nach Asyl-Verschärfungen ab
Weitere Oppositionsinitiativen zu Einbürgerungen, Rüstungsexporten, dem Symbol der Identitären, Jugend und Sicherheit vertagt
Mehrere Anliegen der Opposition standen heute auf der Tagesordnung des Innenausschusses. So fordert die FPÖ einerseits, illegale Migrantinnen und Migranten aus Afghanistan und Syrien konsequenter abzuschieben. Andererseits spricht sie sich gegen „Rückkehrprämien“ für Syrerinnen und Syrer aus und will ihnen stattdessen als Anreiz zur Ausreise die Sozialleistungen streichen. Beide Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurde eine weitere FPÖ-Initiative, wonach Asylberechtigte künftig kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft geltend machen können sollen.
Ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurden drei Anträge der Grünen. Diese betreffen strengere menschenrechtliche Maßstäbe bei Rüstungsexporten, eine Anpassung des Verbots von Symbolen der Identitären Bewegung sowie einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend, Frieden und Sicherheit“.
FPÖ FORDERT KONSEQUENTE ABSCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN UND SYRIEN SOWIE STRENGERE REGELUNGEN BEI SOZIALLEISTUNGEN
Von Jänner 2015 bis August 2025 hätten 126.105 Personen alleine aus Syrien und 99.044 aus Afghanistan einen Asylantrag in Österreich gestellt, führt FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann in einem wiederaufgenommenen Entschließungsantrag aus (550/A(E)). Diese seien über zahlreiche sichere Drittstaaten gekommen, illegal nach Österreich eingereist und nun überproportional in der Kriminalstatistik vertreten. Da bisher niemand nach Afghanistan und gerade einmal drei Straftäter nach Syrien rückgeführt worden seien, fordert Darmann eine „echte Schubumkehr“ in der Migrationspolitik. Sämtliche Personen aus Syrien und Afghanistan, die sich unberechtigt in Österreich aufhalten, sollen laut Antrag in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
In einem weiteren Entschließungsantrag übt Darmann Kritik an den vom Innenministerium für die Monate Juli bis September vorgesehenen „Prämienzahlungen“ für die freiwillige Rückkehr von Syrerinnen und Syrern (986/A(E)) in ihr Herkunftsland. Anstatt jenen „Migranten die Heimreise zu vergolden, welche sowieso seit Jahren auf Steuerzahlerkosten in Österreich leben“, sollten sämtliche Syrerinnen und Syrer, deren Asylgrund weggefallen ist, abgeschoben werden, so Darmann. Zudem seien diesen sämtliche Geldtransfers zu streichen, die im Rahmen von Sozialleistungen bereitgestellt wurden.
Im Ausschuss betonte Darmann, dass diese Abschiebungen dem Sozial-, dem Gesundheits-, dem Sicherheits- und dem Bildungssystem zugutekommen würden. Wenn die Außerlandesbringungen im gegenwärtigen Tempo fortgeführt würden, brauche es jedoch „tausende Jahre“, bis alle illegal Aufhältigen das Land verlassen hätten. Dass Innenminister Karner bezüglich der Abschiebung von Afghaninnen und Afghanen nun Gespräche mit Usbekistan geführt habe, nehme Darmann „wohlwollend zur Kenntnis“. Allerdings hätten diese in Österreich ohnehin nie einen Asylantrag stellen dürfen. Um die Betreffenden nun zur Ausreise zu bewegen, bedürfe es keiner „Prämienzahlungen“, sondern der Einstellung der Sozialleistungen. Die Ausreisen würden dann automatisch erfolgen, so Darmann.
Seitens der Regierungsparteien wurde dagegen einhellig auf die notwendige Rechtsstaatlichkeit bei Abschiebungen gepocht. Auch bei syrischen und afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern brauche es Einzelfallprüfungen, betonten etwa Robert Laimer (SPÖ) und Ines Holzegger (NEOS). Zudem habe sich die Bundesregierung in ihrem Programm klar zum Kampf gegen illegale Immigration bekannt, erklärte Andreas Minnich (ÖVP). Dies sei nicht nur ein „Lippenbekenntnis“, sondern spiegle sich auch in den Asylantragszahlen wider, die so niedrig seien wie „seit Jahrzehnten nicht“. Die FPÖ sei wohl „traurig“ über die aus seiner Sicht erfolgreiche Asylpolitik der Bundesregierung, vermutete Lukas Brandweiner (ÖVP).
FPÖ WILL EINBÜRGERUNGEN VON ASYLBERECHTIGTEN STOPPEN
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Darmann, das Staatsbürgerschaftsgesetz dahingehend zu reformieren, dass Asylberechtigte künftig kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft geltend machen können (995/A(E)). Er kritisiert, dass all jenen, die im Jahr 2015 den Status des Asylberechtigten zuerkannt bekommen haben, nun nach zehnjährigem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann.
FPÖ-Abgeordneter Markus Leinfellner berichtete im Ausschuss, dass alleine im Jahr 2025 bereits 3.190 Syrerinnen und Syrer sowie 1.302 Afghaninnen und Afghanen eingebürgert worden seien und im ersten Quartal 2026 weitere 1.110 syrische und 420 afghanische Staatsangehörige. Asyl bedeute Schutz auf Zeit und dürfe keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft darstellen. Außerdem solle die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht als „Integrationsprogramm“ gesehen werden, so Leinfellner. Integration sei eine „Holschuld“.
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sei bereits restriktiv und sehe keinen Automatismus vor, entgegnete Lukas Hammer (Grüne). Voraussetzungen seien unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und Unbescholtenheit. Die FPÖ wolle Menschen trotz erfolgreicher Integration von der Staatsbürgerschaft ausschließen, vertrete damit einen „ethnozentristischen Zugang zu Nation und Staatsbürgerschaft“ und wolle ein „ethnisch homogenes Volk“, konstatierte er und warf der FPÖ „Rassismus“ vor. Darüber kam es zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen Hammer und Gernot Darmann (FPÖ). Darmann stellte klar, dass es seiner Fraktion darum gehe, dass Zeiten im Asylstatus nicht auf die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden sollten. Dafür müssten neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Gegen den Antrag der FPÖ wandten sich auch Lisa Aldali (NEOS), die den Vertagungsantrag stellte, Christian Oxonitsch (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP). Oxonitsch (SPÖ) verwies auf die bestehenden gesetzlichen und bürokratischen Hürden bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft. Die Möglichkeit, diese zu erwerben, könne laut ihm zudem einen Integrationsanreiz darstellen. Gerstl hob ebenfalls die geltenden Voraussetzungen wie Unbescholtenheit, einen gesicherten Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie Kenntnisse der demokratischen Ordnung und der österreichischen Geschichte hervor. Eine Schlechterstellung aufgrund der Herkunft beziehungsweise des früheren Aufenthaltsstatus werfe grundrechtliche Fragen auf.
GRÜNE FORDERN „PRINZIPIENUMKEHR“ BEI RÜSTUNGSEXPORTEN
Eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte dürfe nicht zu Lasten von Menschenrechten, Völkerrecht und sicherheitspolitischer Sorgfalt gehen, betonen die Grünen in einem Entschließungsantrag (639/A(E)). Die Regierung plane vor dem Hintergrund mehrerer am Genehmigungsverfahren gescheiterter Rüstungsexporte österreichischer Unternehmen eine entsprechende Reform des Kriegsmaterialgesetzes. Sorgfältige Prüfungen von Endverbleib, Stabilität der Empfängerstaaten und geopolitischen Folgen seien aber unerlässlich, so die Grünen. Statt Deregulierung fordern sie daher eine „Prinzipienumkehr“ im österreichischen Rüstungsexport: Genehmigungen sollen nicht nur Risiken minimieren, sondern aktiv die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Österreichs sowie die Menschenrechte und den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten stärken.
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) führte an, dass in letzter Zeit durch zu lange Genehmigungsverfahren Schäden für Unternehmen im Rüstungsexport entstanden seien. Die Verfahren müssten schneller und effizienter werden, so die Abgeordnete. Es müsse aber immer sichergestellt werden, dass menschenrechtliche Bestimmungen und das Völkerrecht eingehalten würden. Beschleunigungen könnte es durch Verbesserungen im Personaleinsatz geben, meinte sie. Für Michael Gmeindl (FPÖ) brauche die „strangulierte Rüstungsexportwirtschaft“ in Österreich weniger Bürokratie.
Aus Sicht von Robert Laimer (SPÖ) sei das Kriegsmaterialgesetz derzeit streng und ausreichend. Auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) wies darauf hin, dass auf Menschenrechte und Völkerrecht im aktuellen Gesetz bereits Rücksicht genommen werde. Es gelte aber auch, die Rüstungsproduktionsstätten in Österreich zu halten. Die Regierung evaluiere derzeit das Kriegsmaterialgesetz und die Genehmigungsverfahren. Weil man das Ergebnis abwarten wolle, sprach sich Ofenauer für eine Vertagung des Grünen-Antrags aus. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die Vertagung.
GRÜNE FÜR ANPASSUNG DES SYMBOLE-VERBOTS DER IDENTITÄREN
In einem weiteren Entschließungsantrag treten die Grünen dafür ein, das Verbot des Symbols der Identitären anzupassen. Gemäß geltendem Symbole-Gesetz ist die öffentliche Zurschaustellung des Emblems der „Identitären Bewegung Österreich“ (laut Symbole-Bezeichnungsverordnung ein von einem Kreis umschlossenes griechisches Lambda) untersagt, führen die Grünen im Antrag aus (750/A(E)). Vermehrt nutze die Bewegung als Emblem nun ein allein stehendes Lambda ohne Kreis, aber in derselben Farbkombination (schwarz-gelb). An sich seien laut Gesetzestext auch grafisch veränderte Darstellungen von betreffenden Symbolen vom Verbot umfasst. Die Polizei scheine jedoch „machtlos“ gegenüber der Verwendung des neuen Symbols, heißt es im Antrag. Es unterscheide sich zu stark vom im Gesetz beschriebenen Symbol.
Lukas Hammer (Grüne) sah es als Aufgabe des Innenministers, die Symbole-Bezeichnungsverordnung so anzupassen, dass das darin beschriebene Symbol dem entspricht, das die Identitäre Bewegung derzeit verwende. Er nutzte die Debatte außerdem, um darzulegen, dass er es für inakzeptabel halte, wenn Mitglieder der Identitären im Hohen Haus bei einer Fraktion beschäftigt seien. Dem schloss sich Robert Laimer (SPÖ) an. Alle Parteien im Parlament seien für den Schutz der Demokratie zuständig, sagte er. Ines Holzegger (NEOS) sei „schockiert“ gewesen, als sie gehört habe, dass angeblich Identitäre im Hohen Haus arbeiten würden. Sie hoffe, dass sich die Position der FPÖ gegenüber der Bewegung verändere.
Für Wolfgang Gerstl (ÖVP) zeige der Grünen-Antrag richtig auf, dass es extremistische Gruppierungen gebe, die mit dem Symbole-Gesetz „Katz und Maus“ spielen würden. Es handle sich um eine gesetzliche Lücke, die geschlossen werden müsse. Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung dazu würden laufen. Auch Innenminister Gerhard Karner legte dar, dass es nach Rechtsauffassung seines Hauses notwendig sei, das Gesetz zu ändern und nicht bloß die Verordnung. Er wolle das Gesetz ordentlich vorbereiten, um eine nachhaltige Lösung zu finden, sagte er. Der Antrag der Grünen wurde von der Koalition vertagt.
UMSETZUNG DER UN-SICHERHEITSRATSRESOLUTION „JUGEND, FRIEDEN UND SICHERHEIT“
Auch eine weitere Initiative der Grünen wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Die Grünen fordern die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend, Frieden und Sicherheit“ (317/A(E)). Der Aktionsplan soll unter anderem Maßnahmen zur Extremismusprävention – insbesondere im digitalen Raum -, zur Förderung von Jugendsozialarbeit, Therapie, politischer Bildung, Medienkompetenz sowie zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit und Inklusion enthalten, um Polarisierung und Radikalisierung entgegenzuwirken.
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) forderte von der Regierung mehr Tempo ein. Der Nationale Aktionsplan solle mit Jugendlichen gemeinsam ausgearbeitet werden. Aufklärung und das Anleiten zum selbstständigen Denken müssten im Mittelpunkt stehen. Thomas Elian (ÖVP) teilte das Anliegen. Die Bundesregierung habe bereits eine Reihe von Maßnahmen für Jugendliche, insbesondere im Zusammenhang mit Extremismusprävention und Deradikalisierung gesetzt. Derzeit werde an einem Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus gearbeitet, weshalb er für eine Vertagung plädierte. (Schluss Innenausschuss) wit/kar
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