
Armenak Utudjian als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages wiedergewählt
Anwaltstag in Lech im Zeichen von Rechtsstaat, Strafrecht und der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft
Dr. Armenak Utudjian wurde beim diesjährigen Anwaltstag in Lech am Arlberg von der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) für eine weitere Funktionsperiode von drei Jahren zum Präsidenten des ÖRAK gewählt.
Utudjian steht damit auch künftig an der Spitze der österreichischen Rechtsanwaltschaft. Im Mittelpunkt seiner Präsidentschaft stehen der Schutz des Rechtsstaates, die Sicherung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Stärkung des Zugangs zum Recht.
„Die Rechtsanwaltschaft ist nicht irgendein Teil des staatlichen Systems, sie ist eine tragende Säule des Rechtsstaates. Wo Bürgerinnen und Bürger dem Staat gegenüberstehen, braucht es unabhängige und verschwiegene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf Augenhöhe für die Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten eintreten“, betonte Utudjian bei der Eröffnung des diesjährigen Anwaltstages vor 260 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
ANWALTSTAG 2026: STRAFRECHT IM MITTELPUNKT
Der Anwaltstag 2026 in Lech am Arlberg steht unter dem Generalthema „Strafrechtliche Sanktionierung im 21. Jahrhundert – Stand und Perspektiven“. Damit widmet sich die österreichische Rechtsanwaltschaft einer der sensibelsten Fragen des Rechtsstaates: Wie weit darf der Staat in die Freiheit des Einzelnen eingreifen und welche Grenzen müssen dabei gelten?
Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Vertreterinnen und Vertreter von Justiz, Wissenschaft, Politik und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen des Strafrechts und die Zukunft strafrechtlicher Sanktionen.
Ein weiterer Schwerpunkt mit Podiumsdiskussion liegt auf der zukünftigen Ausrichtung des anwaltlichen Pensionssystems. Auch hier geht es mittelbar um die Stärkung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Daneben stehen aktuelle Fragen des Zivil- und Strafrechts sowie die damit verbundene, jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes auf dem Programm.
UTUDJIAN: „RECHTSSTAAT UND DEMOKRATIE SIND UNTRENNBAR VERBUNDEN“
In seiner Eröffnungsrede stellte Utudjian die Bedeutung des Rechtsstaates über tagespolitische Auseinandersetzungen.
„Rechtsstaat und Demokratie sind untrennbar miteinander verbunden. Die Demokratie gibt dem Staat seine Legitimation, der Rechtsstaat setzt dieser staatlichen Macht Grenzen. Demokratie und Rechtsstaat funktionieren daher nur im Einklang miteinander“, so der ÖRAK-Präsident.
Besonders kritisch sieht Utudjian Entwicklungen, bei denen die Bedeutung des Rechtsstaats im politischen und öffentlichen Diskurs zu kurz kommt. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung müsse gelten: Der Rechtsstaat sei kein Hindernis für politische Handlungsfähigkeit, sondern deren Grundlage.
UNABHÄNGIGE UND VERSCHWIEGEN ANWALTSCHAFT ALS VERFASSUNGSGARANTIE
Einen besonderen Akzent setzte Utudjian in seiner Eröffnungsrede auf die Rolle der Rechtsanwaltschaft.
„Die Institution, die maßgeblich für die Einhaltung der Grenzen durch staatliche Behörden steht, ist der Stand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir sind zur Stelle, wenn eine Behörde einen Fehler macht, wenn Gesetze begutachtet werden müssen, wenn die Justiz Verfolgungshandlungen setzt oder wenn ein Gericht zu einer Entscheidung kommt, die vielleicht erst in der Instanz berichtigt wird“, so Utudjian. Dann erst zeige sich, ob der Staat, die Öffentlichkeit, die Gesellschaft, den Rechtsstaat wirklich ernst nehmen würden.
„Ein Rechtsstaat ist nicht daran zu erkennen, dass der Staat immer Recht bekommt. Ein Rechtsstaat ist daran zu erkennen, dass der Staat es aushält, wenn er einmal nicht Recht bekommt“, hielt Utudjian fest. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch seien keine Niederlage der Ermittlungsbehörden, sondern der Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats.
Wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte gegenüber staatlichen Institutionen tatsächlich wahrnehmen und durchsetzen können, seien Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. „Die Anwaltschaft kann ihre Funktion im Rechtsstaat nur dann erfüllen, wenn ihre Unabhängigkeit und ihre Verschwiegenheit außer Streit stehen. Diese Prinzipien müssen deshalb dort abgesichert sein, wo die Grundordnung unseres Staates festgelegt ist: in der Verfassung.“
Der ÖRAK fordert daher die verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit.
KRITIK AN EINEM FALSCHEN VERSTÄNDNIS DER ROLLE DER ANWALTSCHAFT
Gleichzeitig warnte Utudjian davor, Anwaltschaft und Justiz als Gegenspieler zu betrachten.
„Manchmal muss man sich schon fragen: Das darf doch noch wahr sein! Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre gesetzlich vorgesehene Rolle wahrnehmen, sind sie kein Störfaktor und kein Gegenüber des Staates. Sie sind ein notwendiger Teil des Rechtsstaats“, so Utudjian. Daher müsse die Rechtsanwaltschaft auch mit einbezogen werden, wenn es um die Mitgestaltung einer der wesentlichsten neuen Strukturen der Republik, wie der Bundesstaatsanwaltschaft, gehe. „Erst unsere Mitsprache bei der Auswahl geeigneter Personen, ebenso wie die vieler anderer, legitimiert diese Institution in ihrem rechtsstaatlichen Kontext“ machte Utudjian deutlich.
Gerade im Verhältnis zur Justizverwaltung brauche es daher ein neues Bewusstsein für das gemeinsame Ziel: „Wir sind nur gemeinsam Rechtsstaat. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Rollen. Aber sie erfüllen diese Rollen für denselben Rechtsstaat.“
FORDERUNG NACH BESCHLEUNIGUNG VON ERMITTLUNGSVERFAHREN
Für Utudjian entscheidet sich die Qualität eines Rechtsstaates nicht dort, wo alle einer Meinung seien, sondern dort, wo es schwierig werde.
„Ein funktionierender Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dann, wenn es um einfache und populäre Entscheidungen geht. Er beweist sie dort, wo der Schutz des Einzelnen unbequem wird, wo Mehrheiten Druck ausüben und wo staatliches Handeln an Grenzen stößt“, so Utudjian.
Die Rechtsanwaltschaft werde daher auch künftig deutlich Stellung beziehen, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet seien, etwa im Zusammenhang mit überschießenden Überwachungsmaßnahmen, inakzeptablen Zuständen im Strafvollzug, überhöhten Gerichtsgebühren, fehlender zeitgemäßer Ausstattung der Gerichte oder der notwendigen Stärkung von Beschuldigtenrechten – unabhängig davon, welche politische Richtung oder welche staatliche Institution betroffen sei.
Als aktuelles Beispiel nannte Utudjian die gebotene Beschleunigung von Ermittlungsverfahren durch Abbau überbordender Berichts- und Vorlagepflichten. „Anstatt mit ungewissem Ausgang und mit sehr großem Aufwand über die Neukonstruktion der Weisungsspitze nachzudenken, sollten endlich umfassende Maßnahmen zur Beschleunigung von Ermittlungsverfahren getroffen werden, insbesondere durch Reduktion von Berichts- und Vorlagepflichten“, so Utudjian.
Mit seiner Wiederwahl will Utudjian die Interessenvertretung der österreichischen Rechtsanwaltschaft weiter konsequent fortsetzen. Im Zentrum stehen dabei die Sicherung der anwaltlichen Kernwerte wie Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, die Stärkung der Beschuldigten- und Bürgerrechte sowie eine leistungsfähige und unabhängige Rechtspflege.
„Unsere Aufgabe ist nicht, es allen recht zu machen. Unsere Aufgabe ist es, den Rechtsstaat zu verteidigen. Und genau das werden wir auch weiterhin tun“, so Utudjian in seinem Statement anlässlich seiner Wiederwahl.
PETRA CERNOCHOVA, RUPERT MANHART UND DANIELA SCHIESL-MÜLLER ALS VIZEPRÄSIDENTEN GEWÄHLT
Als Vizepräsidentin und Vizepräsident wiedergewählt wurden Mag. Petra Cercnochova, Rechtsanwältin in Wien, und MMag. Dr. Rupert Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz. Dr. Marcella Prunbauer-Glaser beendete ihre verdienstvolle und erfolgreiche Funktionärskarriere im ÖRAK nach 17-jähriger Tätigkeit als Vizepräsidentin. Als ihre Nachfolgerin wurde die Korneuburger Rechtsanwältin Dr. Daniela Schiesl-Müller neu in das Präsidium des ÖRAK gewählt.
DAS ÖRAK-PRÄSIDIUM IN DER ÜBERSICHT
Präsident Dr. Armenak UTUDJIAN, M.B.L.-HSG (geb. 7.7.1964)
Armenak Utudjian ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Wien tätig und langjähriges Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Seit September 2011 war Utudjian Vizepräsident des ÖRAK. In dieser Funktion wurde er 2014, 2017 und 2020 durch Wiederwahl bestätigt. Seit 2021 ist Utudjian Vizepräsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs. Nach seiner Wahl zum Präsidenten des ÖRAK für die einjährige Restlaufzeit der Funktionsperiode im September 2022 wurde er am 21.9.2023 sowie am 17.9.2026 jeweils für eine Funktionsperiode von drei Jahren wiedergewählt.
Vizepräsidentin Mag. Petra CERNOCHOVA (geb. 15.7.1982)
Petra Cernochova ist seit 2009 als Rechtsanwältin in Wien sowie seit 2010 als Rechtsanwältin in der Tschechischen Republik tätig. Von 2015 bis 2019 war sie Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Von 2018 bis 2022 war sie Vorsitzende des ÖRAK-Arbeitskreises Berufsaus- und Fortbildung. Nach ihrer Wahl zur Vizepräsidentin des ÖRAK für die einjährige Restlaufzeit der Funktionsperiode im September 2022 wurde sie am 21.9.2023 sowie am 17.9.2026 jeweils für eine Funktionsperiode von drei Jahren wiedergewählt.
Vizepräsident MMag. Dr. Rupert MANHART, LL.M. (geb. 14.1.1977)
Rupert Manhart ist seit 17 Jahren als Rechtsanwalt in Bregenz und beinahe ebenso lange in diversen Funktionen auf nationaler und europäischer Ebene für den ÖRAK tätig. Unter anderem leitet er die ÖRAK-Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und war langjähriges Mitglied des ÖRAK-Arbeitskreises Strafrecht, der Strafrechtskommission sowie der österreichischen Delegation zum Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), wo er auch als Mitglied des Criminal Law Committee und des Anti-Money Laundering Committee, dessen Vorsitz er zuvor jahrelang innehatte, fungiert. Am 21.3.2025 wurde er erstmals von der Vertreterversammlung des ÖRAK für die Restlaufzeit der laufenden Funktionsperiode zum Vizepräsidenten gewählt und am 17.9.2026 in dieser Funktion wiedergewählt.
Vizepräsidentin Dr. Daniela SCHIESL-MÜLLER (geb. 7.10.1981)
Daniela Schiesl-Müller ist seit 2016 als selbständige Rechtsanwältin in Korneuburg tätig. Sie war von 2019 bis 2023 Mitglied des Disziplinarrates der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer, deren Ausschussmitglied sie seit 2022 ist. Darüber hinaus ist sie Mitglied der ÖRAK Arbeitskreise Honorarrecht und ADR sowie der Arbeitsgruppe Rechtsschutzversicherungen. Außerdem fungiert sie seit 2025 als fachkundige Laienrichterin im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und als Prüfungskommissärin für die Rechtsanwaltsprüfung. Am 17.9.2026 wurde sie zur Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gewählt.
In Österreich gibt es 7200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2400 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreterinnen und -vertreter sowie Rechtsberaterinnen und -berater, die nur ihren Klientinnen und Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die Dachorganisation, den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Bernhard Hruschka, Bakk.
Telefon: +43 1 535127515
E-Mail: hruschka@oerak.at
Website: https://www.oerak.at/
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