Innenminister Karner kündigt Anpassungen bei DZM an: Änderungsvorschläge der Personalvertretung werden in Weiterentwicklung einbezogen

Ziel ist bedarfsorientiertes, flexibles und gemeinsames Dienstsystem – unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede

Die Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells für die Bundespolizei hat ein klares Ziel: ein bedarfsorientiertes System, das sich an den tatsächlichen Sicherheitserfordernissen der Menschen in unserem Land ausrichtet. Die Polizei muss dann verfügbar sein, wenn die Menschen sie brauchen.

Der aktuell laufende Probebetrieb in den Bezirken bzw. Städten Linz, Gänserndorf, Bregenz, Leibnitz und Wien-Brigittenau dient vor allem dazu, wichtige Erkenntnisse zu sammeln, zu analysieren und entsprechende Ableitungen zu treffen. Die Personalvertretung hat daher nach Ablauf des ersten Probemonats konstruktive und nachvollziehbare Änderungsvorschläge dargelegt.

Innenminister Gerhard Karner betont: „Das Ziel des neuen Dienstzeitmodells ist klar: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und gute Arbeitsbedingungen für die Polizei. Jedenfalls darf es zu keinen Verschlechterungen kommen. Die umfangreiche Testphase muss das sicherstellen. Wenn sich dabei herausstellt, dass Anpassungen nötig sind, dann wird es selbstverständlich auch Anpassungen geben. Das habe ich bereits am Anfang des Projekts gesagt und das gilt auch jetzt.“

FORDERUNGEN DER PERSONALVERTRETUNG WERDEN AUFGENOMMEN UND IN WEITERENTWICKLUNG INTEGRIERT

Die Personalvertretung ist mit drei konkreten Verbesserungsvorschlägen an das Innenministerium herangetreten. Erstens soll der Antritt von 24-Stunden-Diensten in geeigneter Zahl (voraussichtlich vier pro Kalendermonat) auf freiwilliger Basis beibehalten beziehungsweise ermöglicht werden.

Zweitens soll der Vorplanungszeitraum für den monatlichen Dienstplan von bisher vorgesehenen drei Monaten auf einen Monat reduziert werden.

Der dritte Änderungsvorschlag ist aus zahlreichen Gesprächen mit Polizeibeamtinnen und -beamten in den Probebezirken entstanden und schlägt vor, dass die Dienstplanung erst am 25. eines Kalendermonats für den Folgemonat abgeschlossen sein muss. Im Probebetrieb war bisher der 17. eines Kalendermonats vorgesehen.

Diese Änderungen werden in die weitere Erprobung einfließen und ab November gelten.

POLIZEILICHE PRÄSENZ MUSS SICH AM BEDARF DER MENSCHEN ORIENTIEREN

Die Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells erfolgt mit dem klaren Ziel, polizeiliche Präsenz nach dem Bedarf der Menschen zu gewährleisten. Die Arbeiten zur Erreichung dieses Ziels werden daher konsequent fortgesetzt und weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Personalvertretung werden in den nächsten Wochen folgen.

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 – Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 15 62
E-Mail: bmi-ressortsprecher@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender