Studienbeihilfe: Wer seine Ansprüche nicht kennt, geht leer aus – ÖH fordert Reformen

Nur 59 % kennen die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt, 34 % die Auslandsbeihilfe. Die ÖH kritisiert soziale Hürden und lädt am 12. Oktober zum Infocall.

Ob sich Studierende ein Studium leisten können, hängt in Österreich stark von den finanziellen Möglichkeiten ihres Elternhauses ab. Staatliche Beihilfen sollen diese Ungleichheiten abfedern, doch viele Studierende kennen ihre Ansprüche nicht. Laut Studierendensozialerhebung wissen 73 Prozent zumindest „etwas“ über die Studienbeihilfe Bescheid. Nur 59 Prozent kennen die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt, 34 Prozent die Auslandsstudienbeihilfe und 33 Prozent den Kinderbetreuungszuschuss. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) sieht darin ein strukturelles Problem. „Bildung wird in Österreich noch immer vererbt. Wer aus einer akademischen Familie kommt, profitiert oft nicht nur von finanzieller Absicherung, sondern auch vom Wissen über das Hochschulsystem. Wer als Erste_r in der Familie studiert, muss sich dagegen vieles selbst erarbeiten. Wenn selbst der Zugang zu staatlicher Unterstützung vom Wissen des Elternhauses abhängt, werden soziale Ungleichheiten weiter verfestigt“, kritisiert Viktoria Kudrna aus dem ÖH-Vorsitz.

BILDUNGSCHANCEN UNGLEICH VERTEILT

Doch komplizierte Anspruchsvoraussetzungen und finanzielle Hürden erschweren den Zugang. Die ÖH fordert deshalb eine automatische Valorisierung der elterlichen Einkommensgrenzen bei der Studienbeihilfe, damit Studierende nicht aufgrund nominell steigender Einkommen ihre Ansprüche verlieren. „Wer für die nächste Miete arbeiten muss, studiert nicht unter denselben Bedingungen wie jemand, dessen Eltern alles finanzieren. Gleiche Bildungschancen bleiben eine Illusion, solange soziale Herkunft über finanzielle Sicherheit entscheidet. Deshalb braucht es eine existenzsichernde Studienbeihilfe und Einkommensgrenzen, die mit der Teuerung steigen. Der Zugang zur Bildung darf nicht am Kontostand der Eltern scheitern“, betont Selina Wienerroither aus dem ÖH-Vorsitz.

BEIHILFEN-ANSPRUCH FÜR VERTRIEBENE AUS DER UKRAINE UND SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE GEFORDERT

Auch bei der Studienbeihilfe bestehen Ausschlüsse aufgrund von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Die ÖH fordert daher, aus der Ukraine vertriebenen Studierenden und subsidiär Schutzberechtigten den Zugang zur Studienbeihilfe zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die höheren Studiengebühren für Drittstaatstudierende sowie die Beschäftigungsbewilligungspflicht abgeschafft werden. „Drittstaatstudierende zahlen höhere Studiengebühren, haben erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt und sind von wichtigen Förderungen ausgeschlossen. Diese Rahmenbedingungen schaden nicht nur unserem Wissenschaftsstandort, sondern unmittelbar Studierenden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Reisepass abhängen!“, erklärt Umut Ovat aus dem ÖH-Vorsitz.

NIEDERSCHWELLIGER INFOCALL AM MONTAG

Um Studierende über bestehende Fördermöglichkeiten zu informieren, veranstaltet die ÖH am 12. OKTOBER UM 17.30 UHR GEMEINSAM MIT DER STIPENDIENSTELLE EINEN KOSTENLOSEN ONLINE-INFOCALL. Dabei werden Beihilfen, Anspruchsvoraussetzungen und die Antragstellung erklärt sowie Fragen beantwortet. Die Teilnahme erfolgt über Zoom ohne Anmeldung, der Link ist in der Instagram-Biografie der ÖH abrufbar. Weitere Informationen zu Beihilfen finden Studierende unter https://www.stipendium.at/ und https://www.oeh.ac.at/studieren/stipendien-und-beihilfen/.

Die ÖH fordert die Politik auf, Studienförderung als Instrument sozialer Umverteilung auszubauen. Dafür braucht es existenzsichernde Beihilfen, gerechte Anspruchsvoraussetzungen und den Abbau diskriminierender Hürden. Denn ein Hochschulsystem, das allen formal offensteht, aber nicht für alle leistbar ist, schafft noch keine Bildungsgerechtigkeit.

Bianca Ivan
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