
Gehaltsverhandlungen
Wenn es dabei bleibt, erhält der öffentliche Dienst für 2027 1% Gehaltserhöhung bei einer durchschnittlich abgerechneten Inflation von 3,26%.
Gäbe es den dreijährigen Gehaltsabschluss 2026 bis 2028 nicht, so würden die Gehaltsverhandlungen für 2027 momentan auf Hochtouren laufen. Wie üblich würde die GÖD für eine angemessene Lohnerhöhung zum Erhalt der Kaufkraft der öffentlich Bediensteten kämpfen. Angesichts der abgerechneten Inflation müsste die Gehaltserhöhung für 2027 bei über 3,26% liegen.
Doch heuer ist alles anders: Beim Dreijahresabschluss hat man nämlich 2025 mit deutlich geringeren Inflationswerten für die Zukunft gerechnet, als jene, die sich in den letzten Monaten ergeben haben. Ab Jänner 2027 sieht der Dreijahresabschluss lediglich 1% Gehaltssteigerung vor, eine Trendwende bei der Inflation ist hingegen nicht abzusehen. Damit droht den öffentlich Bediensteten eine deutliche Senkung ihres Lohnniveaus gegenüber Arbeitnehmer:innen aus anderen Branchen. Auch die niedrigen Abschlüsse für viele ausgegliederte Betriebe, etwa die der Universitäten, werden sich für 2027 nicht mehr argumentieren lassen. Gehälter nahezu unter der Hälfte der Inflation sind sozial nicht vertretbar!
Als UGÖD weisen wir darauf hin, dass überproportionale Benachteiligungen gerade für systemrelevantes Personal eine unausgewogene Schieflage für den sozialen Frieden darstellt und die Wertschätzung für diese Berufsgruppen vermissen lässt. Gerade jetzt, da antidemokratische Kräfte in ganz Europa den historisch gewachsenen Wertekodex unverhohlen bedrohen und konkret angreifen, müssen die Arbeitsbedingungen staatstragender Bediensteter auf solidem Boden stehen.
Angesichts der aktuellen Proteste gegen die Personalnot im Justizbereich kann nicht hingenommen werden, dass etwa Richter:innen und Staatsanwält:innen ihr Jahresarbeitszeitpensum bereits im Oktober ausgeschöpft haben, weil zusätzliches Personal fehlt. Mehrleistungen für unbezahlte Überstunden dürfen nicht zum Kalkül der Arbeitgeberseite werden. Hier herrschen Zustände, die einem sozialen Rechtsstaat unwürdig sind. Die rechtssuchende Bevölkerung hat ein Anrecht auf angemessene Verfahrenserledigungen und Defizite in der Personalstruktur dürfen nicht auf dem Rücken derer lasten, die die Arbeitsleistungen erbringen.
Wir fordern daher eine Aufstockung des Personals für einen funktionierenden Rechtsstaat.
Wir werden beobachten, wie sich die Inflationswerte ab 1.1.2027 entwickeln, um bei höheren Werten eine Nachverhandlung einzufordern, wenn sich die Rahmenbedingungen gegen die Arbeitnehmer:innen verschlechtern.
Sabine Hammer, sabine.hammer@ugoed.at
Dr. Stefan Schön
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