
BMWKMS: Florentiner-Kommission setzt ihre Arbeit fort
Jahrhunderte an Akten zu beforschen – Endbericht 2027 zu erwarten
Im November des Vorjahres war öffentlich bekannt geworden, dass sich in Kanada jene Gegenstände befinden sollen, die 1918 auf Anordnung des vormaligen Kaisers Karl aus der Schatzkammer in der Hofburg (darunter auch der sogenannte „Florentiner Diamant“) entnommen und in die Schweiz verbracht worden waren.
Der für Kunst und Kultur zuständige Bundesminister und Vizekanzler Andreas Babler hatte nach dem Bekanntwerden im Dezember 2025 für die Prüfung der Ansprüche der Republik Österreich und der dafür relevanten rechts-/historischen Fragen eine hochkarätige Expert:innenkommission, bestehend aus Historiker:innen, Rechtshistoriker:innen und Jurist:innen, unter dem Vorsitz des Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, eingesetzt. Diese wurde beauftragt, zu klären, inwieweit die Republik Österreich Anspruch auf die in Kanada aufgetauchten Schmuckgegenstände hat und ob dieser Anspruch durchsetzbar ist.
Derzeit werden diese Gegenstände im Musée national des beaux-arts du Québec temporär ausgestellt.
Die Mitglieder der Expert:innenkommission haben bislang Tausende Seiten an Unterlagen aus Archiven im In- und Ausland gesichtet. Nun liegt entsprechend dem internen Zeitplan ein erster Bericht vor.
Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler: „Die Kommission hat mich über den Stand ihrer Tätigkeit informiert. Mir ist es wichtig, meine Entscheidung auf einer sorgfältig erarbeiteten und wissenschaftlich fundierten Grundlage treffen zu können. Deswegen soll die Kommission ihre Arbeit fortsetzen, um die historischen Zusammenhänge umfassend zu erforschen und die damit verbundenen Fragen aus geschichtswissenschaftlicher bzw. rechtshistorischer sowie aus juristischer Perspektive zu untersuchen.“
Leiter der Kommission Wolfgang Peschorn erklärt die umfassende Aufgabe der Kommission: „Unser ursprüngliches Ziel war es, unsere Arbeit mit September 2026 abzuschließen, gleichwohl uns bewusst war, dass diese zeitliche Vorgabe ambitioniert sein würde. Immerhin erstreckt sich der Untersuchungszeitraum über mehrere Jahrhunderte. Neben den mehr als hundert Jahren, die seit der auf Anordnung Kaiser Karls erfolgten Entnahme und Verbringung der Schmuckstücke ins Ausland vergangen sind, und den politischen und rechtlichen Entwicklungen im Zuge der Gründung der Republik, insbesondere dem Habsburgergesetz und dem Vertrag von Saint-Germain, hat sich die Untersuchung auch auf die weit zurückreichende Provenienzgeschichte der einzelnen Stücke zu erstrecken. Umfang und Vielfalt des Materials, mit dem wir bei der Untersuchung dieses weitreichenden Themenkomplexes konfrontiert sind, sind außergewöhnlich. Die Kommission muss zahlreiche historische Unterlagen aus einer Vielzahl von Archiven und in unterschiedlichen Sprachen: Verwaltungs- und Gerichtsakten, Korrespondenzen, juristische Stellungnahmen sowie die für die Provenienzforschung besonders relevanten Inventare und Verzeichnisse sichten. Die sorgfältige Auswertung dieses Materials nach wissenschaftlichen Standards ist entsprechend aufwändig; unsere Erkenntnisse sind entsprechend umfangreich und differenziert. Letztlich müssen wir auch die Lücken in der Geschichte der Gegenstände seit ihrer Entnahme aus der Schatzkammer 1918 bis heute rekonstruieren, weil Karl Habsburg-Lothringen keine nachvollziehbaren Informationen dazu bereitstellt. Ich kann heute bereits festhalten, dass der Endbericht, den wir dem Bundesminister vorlegen werden, ein entsprechendes Volumen aufweisen wird.“
Mit der Vorlage der abschließenden Ergebnisse und einer Empfehlung der Expert:innenkommission ist 2027 zu rechnen.
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