
Rechnungshof zeigt große Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgeltfonds auf
Ministerin Schumann verweist auf gesetzliche Verpflichtung zur Erhöhung der Beitragssätze im Ausschuss
Das System der Insolvenz-Entgeltsicherung in Österreich berge das Risiko von Fehlanreizen, die von einer Anspruchsmaximierung bis hin zu einer verzögerten Aufnahme einer neuen Beschäftigung reichen würden, zeigt ein heute im Rechnungshofausschuss behandelter Bericht auf. Verbesserungspotentiale gebe es auch im administrativen Bereich. Im Fokus stand aber vor allem die finanzielle Situation des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF), die seit dem Erscheinen des Berichts Anfang September auf politischer Ebene kontrovers diskutiert wird. Nachdem im nächsten Jahr eine finanzielle Lücke von 150 Mio. Ꞓ drohe, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Beitragssätze zu erhöhen, erklärte die zuständige Ministerin Korinna Schumann.
Beim Insolvent-Entgelt-Fonds handle es sich um ein wichtiges Instrument zur materiellen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weshalb eine adäquate Dotierung essentiell sei, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Der Bericht enthalte zahlreiche Anregungen, über die die man nachdenken könnte, die entsprechenden Entscheidungen müsste aber die Politik treffen.
Weiters wurde ein Bericht über Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) behandelt, der sich auf den Zeitraum 2018 bis 2023 bezieht. Näher geprüft wurden vor allem geplante Standortverlegungen, die Zusammenlegung des Rehabilitationszentrums Weißer Hof in Klosterneuburg mit jenem in Meidling sowie der Tausch von Liegenschaften und die Vergabe von Bauaufträgen.
Der Rechnungshof plädierte vor allem dafür, dass sich die AUVA einen vollständigen Überblick über den baulichen und technischen Zustand all ihrer Gebäude verschaffen soll. So sei etwa nach Abschluss der Gebarungsüberprüfung im März 2024 bekannt geworden, dass das vormalige Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler aus brandschutztechnischen Gründen weitgehend geschlossen werden musste, gab RH-Präsidentin Kraker zu bedenken. Es sei daher wichtig, dass internes Immobilienwissen aufgebaut und Aufträge wettbewerblich, transparent und bedingungsfrei vergeben werden.
Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.
INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNG: VERBESSERUNGSPOTENTIAL BEI DER UMSETZUNG UND VORSCHLÄGE ZUR FINANZIERUNG
Damit Beschäftigte im Fall von Insolvenzen nicht um ihre Ansprüche umfallen, wurde 1978 der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eingerichtet, der überwiegend aus Beitragszahlungen der Arbeitgeber finanziert wird. Die Vollziehung fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums und der IEF-Service-GmBH, die 2024 insgesamt 270,3 Mio. Ꞓ an rund 33.000 betroffene Beschäftige ausbezahlt hat. Weiters wurden 69,5 Mio. Ꞓ an Transfers, insbesondere an die Sozialversicherungsträger für uneinbringliche Dienstnehmerbeiträge, geleistet. Im Durchschnitt erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 9.700 Ꞓ; in 151 Fällen wurden aber auch mehr als 100.000 Ꞓ ausbezahlt. Überproportional in Anspruch genommen wurde der Fonds von den Branchen Bau sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.
Im Vorjahr hat der Rechnungshof diese Einrichtung näher unter die Lupe genommen und einige Empfehlungen formuliert (III-386 d.B.). Generell würde die Ausgestaltung des Systems in einigen Punkten ein Risiko von Fehlanreizen bergen, urteilt der Rechnungshof. Einerseits bestünde das Risiko einer Anspruchsmaximierung zulasten des IEF, vor allem bei schlecht überprüfbaren Ansprüchen, wie Überstunden und Zeitguthaben. Andererseits könnten bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens die Zahlungen an die Beschäftigten hinausgezögert werden, und zwar mit dem Argument, dass man als Arbeitnehmer durch den IEF ohnehin gut abgesichert sei. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Arbeitsministerium, „im Sinne der besseren Prüfbarkeit der Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt und zur Vermeidung von Fehlanreizen gesetzliche Anpassungen und Begrenzungen der Anspruchsgrundlagen vorzuschlagen“.
DIREKTER ZUGANG ZU LOHNVERRECHNUNGS- UND BUCHHALTUNGSDATEN
Der Arbeit der IEF-Service GmbH wird grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgestellt, allerdings würde sie über keinen direkten Zugang zu den Lohnverrechnungs- und Buchhaltungsdaten des insolventen Unternehmens verfügen, wird kritisch angemerkt. Die Ansprüche seien somit vor allem auf Basis der Angaben der betroffenen Beschäftigten ermittelt worden, informierte Präsidentin Margit Kraker im Ausschuss. Der Rechnungshof schlägt daher laut dem Bericht vor, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der Unterlagen geben sollte. Außerdem sollte eine Handlungsanweisung für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen erstellt und eine grundsätzliche Festlegung zur Vertretung der Interessen des IEF in Verfahren getroffen werden.
UNTERSCHIEDLICHE ZUGÄNGE ZUR VERBESSERUNG DER INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNG
Er könne das Risiko von überhöhten Auszahlungen nicht nachvollziehen, da es sich um erworbene Ansprüche der Beschäftigten handle, meinte Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ). Michael Fürtbauer (FPÖ) erkundigte sich danach, warum das vom Geschäftsführer zu viel bezogene Gehalt in der Höhe von 30.000 nicht zurückgefordert wurde. Für sie stelle sich die zentrale Frage, wann die Beitragssätze endlich erhöht werden, zumal die Ministerin dazu gesetzlich verpflichtet sei, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). Fehlanreize würde es offenbar auf beiden Seiten geben, urteilte Johannes Gasser (NEOS). Da es sich teilweise um sehr hohe Auszahlungen handle, frage er sich schon, ob die Abgeltung von Abfertigungs- und Betriebspensionsansprüchen nicht auf eine andere Weise möglich sei. Harald Servus (ÖVP) plädierte für ein „Sparen im System“, das offenbar sehr großzügig sei. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten sollte jedenfalls vermieden werden.
RECHNUNGSHOF: ERHÖHUNG DER BEITRAGSSÄTZE WIRD ERFORDERLICH SEIN
Der Rechnungshof nahm auch zur finanziellen Situation des IEF Stellung. Nach Jahren der Überschüsse seien die Einnahmen ab 2022 deutlich zurückgegangen, was auf die starke Absenkung der Beitragssätze auf 0,1 % zurückgeführt werde. Somit habe sich 2024 bereits ein Jahresfehlbetrag von 149,6 Mio. Ꞓ ergeben. Nachdem die Auszahlungen 2025 noch weiter auf 300 Mio. Ꞓ angestiegen seien, werde laut Rechnungshof in den nächsten beiden Jahren eine Anhebung der Beitragssätze erforderlich sein, rechnete Präsidentin Margit Kraker vor.
Es sei generell Aufgabe des Rechnungshofs, jene Punkte aufzuzeigen, über die man nachdenken könnte, meinte Kraker. So zeichne sich das österreichische System der Insolvenz-Entgeltsicherung etwa durch lange Abgeltungszeiträume und eine hohe betragliche Grenze beim zu berücksichtigenden Bruttoentgelt aus. Es sei aber Aufgabe der Politik, daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.
SCHUMANN SIEHT SICH BEI EINER MINDERBEDECKUNG ZUM HANDELN VERPFLICHTET
Ministerin Schumann sprach von sehr hilfreichen Verbesserungsvorschlägen für die Bereiche Verwaltung und Kontrolle, die sehr ernst genommen würden. Was die Finanzierung angehe, so würde eine konservative Schätzung (Stand heute) davon ausgehen, dass im Jahr 2027 mit einem Minus von 154,9 Mio. Ꞓ zu rechnen sei. Wenn eine Minderbedeckung gegeben sie, dann sei sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragssätze anzuheben. Die frühere Regierung hätte eine Absenkung vorgenommen, die nun zu dieser Finanzierungslücke geführt habe, gab Schumann zu bedenken. Es gehe in dieser Frage immer um das Schicksal von Menschen, weshalb sie dafür plädiere, die schon bestehende Verunsicherung nicht noch zusätzlich zu befeuern.
Ein Vertreter des Ministeriums stellte gegenüber Abgeordnetem Fürtbauer (FPÖ) fest, dass sich aufgrund einer Anpassung des Besoldungsdienstalters des Geschäftsführers Nachzahlungen in der Höhe von 30.000 Ꞓ ergeben hätten. Nachdem sich diese als zu hoch herausgestellt haben, sei es dennoch zu keiner Rückforderung gekommen, da man von einem „gutgläubigen Verbrauch“ ausgehen musste. Dies sei die Rechtsmeinung des Ressorts. Bezüglich der Handlungsanweisungen teilte er mit, dass es diese zwar gebe, aber noch nicht in kompilierter Form.
AUVA: ÜBERBLICK ÜBER MITTEL- UND LANGFRISTIGEN INVESTITIONS- UND SANIERUNGSBEDARF FEHLT
Die AUVA ist ein Sozialversicherungsträger mit Schwerpunkt Unfallversicherung. Sie und ihr Tochterunternehmen AUVB verfügten u.a. mit Traumazentren und Krankenhäusern an sieben Standorten, Rehabilitationseinrichtungen an vier Standorten und 15 Personalwohnhäusern über ein bedeutendes Liegenschaftsportfolio. Die AUVA habe Neubauprojekte in Höhe von 1,028 Mrd. Ꞓ geplant, ihr fehle jedoch ein Überblick über den mittel- und langfristigen Investitions- und Sanierungsbedarf ihrer Liegenschaften, geht aus dem Bericht des Rechnungshofs hervor (III-121 d.B.). Erst im Dezember 2023 sei eine AUVA-weite Stelle für die Immobilienverwaltung eingerichtet worden, obwohl die interne Revision dies schon 2018 empfohlen habe, zeigte RH-Präsidentin Margit Kraker auf. Weitere Kritikpunkte betrafen unter anderem einen Liegenschaftstausch, bei dem ein privater Unternehmer finanzielle Vorteile lukrieren konnte, unzureichende Kostenplanungsinstrumente sowie die Vergabe von Beratungsleistungen an Externe.
Die grundsätzliche Empfehlung des Rechnungshofs laute, dass sich die AUVA einen vollständigen Überblick über den baulichen und technischen Zustand all ihrer Gebäude verschaffen sollte. Offen sei auch noch die Frage, ob das Gebäude in Adalbert-Stifter-Straße als Denkmal eingestuft wird. Nach Klärung dieser Angelegenheit müssten die Optionen für einen neuen AUVA-Standort (Hauptstelle und Landesstelle Wien) auf Grundlage konkreter Markterhebungen neu bewertet werden, wobei die wirtschaftlichste Variante umzusetzen wäre, betonte Kraker. Kritisch sei auch zu sehen, dass bei sieben von acht Vergabefällen mit einer Summe über 100.000 Euro nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung angewandt worden seien.
Wolfgang Zanger (FPÖ) zeigte sich fassungslos angesichts der Ahnungs- und Planlosigkeit, mit der bei der AUVA vorgegangen worden sei. SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner interessierte sich vorallem für den Liegenschaftstausch. Auch Nina Tomaselli von den Grünen wollte mehr dazu wissen und fragte, warum nur ein einziger Anbieter übrig geblieben sei. Johannes Gasser (NEOS) sprach die brandschutzrechtlichen Probleme und deren Folgen an.
BERNART VERWEIST AUF AUFBAU VON EIGENER EXPERTISE UND ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIEN
AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart war überzeugt davon, dass alle Häuser „stets korrekt gewartet“ und notwendige Sanierungsmaßnahmen eingeleitet worden seien. Einige Gebäude seien jedoch schon bis zu 40 Jahre alt und hätten ihren Lebenszyklus erreicht. Er versicherte zudem, dass in der Zwischenzeit auch schon viel interne Expertise aufgebaut werden konnte und eine eigene Abteilung zur Optimierung des Portfolios eingerichtet worden sei.
Die AUVA habe 2019 beschlossen, das Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg mit dem Rehabilitationszentrum Meidling zusammenzuführen. Es sollen dabei nicht nur Synergieeffekte genutzt werden, sondern auch neue Leistungsangebote hinzukommen, die vorher in Österreich noch nicht möglich waren, versicherte Bernart den Abgeordneten. Mit dem Land Niederösterreich sei etwa bereits vereinbart, dass der Weiße Hof zur Einrichtung von Übergangspflegebetten genutzt werden könne.
Was den Standort Brigittenau (vormaliges UKH Lorenz Böhler) betrifft, so soll der Betrieb ab dem ersten Quartal 2027 in geänderter Form wieder aufgenommen werden. Dann werden die ambulanten und tagesklinischen Strukturen auch wieder um Bettenabteilungen ergänzt. In Sachen Trauma- und Rehabilitationszentrum Wien müsse noch eine entsprechende Kooperation mit der Stadt Wien gefunden werden.
Zur Kritik am Liegenschaftstausch der AUVA mit einem privaten Unternehmen wies Bernart darauf hin, dass dieser europaweit und transparent inseriert worden sei. Es hätte zunächst neun Interessenten gegeben, am Ende sei aber nur ein einziger übrig geblieben. Man habe sich aber dazu entschieden, dass es in Zukunft derartige Tauschgeschäfte nicht mehr geben werde. Bezüglich der offenen Verfahren gab Bernart zu bedenken, dass diese insbesondere für kleine und mittlere Betriebe mit einem extremen Aufwand verbunden seien. Die diesbezügliche Anregung soll aber in die neuen Richtlinien eingearbeitet werden.
SCHUMANN: AUFSICHTSBEHÖRDE WIRD ANREGUNGEN DES RECHNUNGSHOFS AUFNEHMEN
Ministerin Schumann dankte für die Anregungen, da sie ihrem Ressort als Aufsichtsbehörde helfen würden, noch besser zu werden. Es soll daher in Hinkunft noch mehr darauf geachtet werden, dass von den SV-Trägern transparente und formal lückenlose Entscheidungsgrundlagen übermittelt werden. Die konkrete Durchführung der Kernaufgaben obliege der Selbstverwaltung, unterstrich die Ministerin. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sue
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