
UVP-Novelle: Greenpeace warnt vor Demokratie-Abbau und Völkerrechtsbruch
Umweltschutzorganisation fordert von Minister Totschnig den Entwurf der neuen Umweltverträglichkeitsprüfung dringend zu überarbeiten
Vor dem Ende der Begutachtungsfrist für die UVP-Novelle am 1. November übt Greenpeace scharfe Kritik am Gesetzesentwurf von Minister Norbert Totschnig und hat eine Stellungnahme eingebracht: Die geplante Reform höhlt den Umwelt- und Beteiligungsschutz bei Bauprojekten aus, verletzt EU-Recht und bricht die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention. Anstatt Transparenz bei Projekten zu fördern, errichtet die Bundesregierung neue bürokratische Hürden, um Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erschweren und Bürger:innen gezielt auszuschließen. Greenpeace fordert Umweltminister Totschnig auf, die demokratiefeindlichen Paragrafen sofort und ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich: _„Mit dieser UVP-Novelle sollen künftig Bauprojekte durchgewunken und die Zivilgesellschaft mundtot gemacht werden. Schnellere Verfahren scheitern nicht an engagierten Bürgerinnen und Bürgern, sondern an unvollständigen Konzern-Unterlagen und chronisch unterbesetzten Behörden. Wer die Mitsprache der eigenen Bevölkerung derart abwürgt, gefährdet unsere Demokratie. Minister Totschnig muss die Bedenken der Menschen in Österreich ernst nehmen, anstatt sie abzuwürgen.”_
GESETZESENTWURF BAUT BARRIEREN AUF UND MISSACHTET VÖLKERRECHT
Die Novelle bringt deutliche Verschlechterungen für Demokratie und Umwelt. Sie entmachtet etwa von umweltrelevanten Projekten betroffene Gemeinden: Diese dürfen künftig nicht mehr als Schutzschild für ihre eigene Bevölkerung auftreten und keinen allgemeinen Umwelt- und Anrainerschutz einfordern. Auch Bürgerinitiativen können in Zukunft während eines laufenden Verfahrens ihre Parteistellung verlieren, wenn sie von weniger als 200 Menschen unterstützt werden – etwa wenn Projektbetreiber:innen Druck auf Einzelpersonen ausüben. Zudem beschneidet dieser UVP-Entwurf das Völkerrecht: Die Aarhus-Konvention – an die Österreich gebunden ist – hat bereits klar festgestellt, dass etwa die angedachte Hürde von mindestens 100 Mitgliedern für Umweltschutzorganisationen völkerrechtswidrig ist. Eine Korrektur im Gesetz fehlt jedoch nach wie vor.
WEITERE KRITIKPUNKTE DER UVP-NOVELLE
Auch bei Rechenzentren versagt der Gesetzesentwurf und verkommt zur Symbolpolitik: Nur Mega-Bauprojekte mit mindestens 100 Megawatt Leistung fallen unter das neue Gesetz. Zum Vergleich: Das entspricht dem jährlichen Strombedarf aller rund 250.000 Haushalte im Bundesland Salzburg. Die meisten Rechenzentren bleiben unter diesem Wert und sind somit de facto ausgeklammert. Auch der enorme Kühlwasserverbrauch und die Abwärme werden bei Rechenzentren ignoriert.
Réka Tercza
Pressesprecherin
Greenpeace Österreich
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E-Mail: reka.tercza@greenpeace.org
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