
WKÖ-Smuk begrüßt geplante Vereinfachungen der Verpackungsverordnung
E-Commerce-Branche atmet auf: Die vom Bundesgremium des Versand- und Internethandels geforderten Erleichterungen für KMU sollen zeitnah umgesetzt werden
Das Europäische Parlament hat sich in dieser Woche klar für eine Aussetzung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten nach der Verpackungsverordnung ausgesprochen. Die Verpflichtung soll vorerst ausgesetzt und im Rahmen eines neuen EU-Gesetzes zur Kreislaufwirtschaft vereinfacht werden. Die Position des Parlaments dient nun als Grundlage für die weiteren Verhandlungen.
„Wir begrüßen diesen richtigen und wichtigen Schritt aus Brüssel sehr. Die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten ist in ihrer derzeitigen Form eine massive finanzielle und bürokratische Belastung für unsere Unternehmen. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Forderungen nun auch auf europäischer Ebene Gehör finden und konkrete Schritte gesetzt werden“, so Alexander Smuk, Berufsgruppenvorsitzender des Versand- und Internethandels der WKÖ.
WEITERE BEDENKEN UND KRITIK AN DER VERPACKUNGSVERORDNUNG BLEIBEN BESTEHEN
Trotz der jüngsten positiven Entwicklungen in Brüssel enthält die Verpackungsverordnung jedoch weiterhin problematische Vorschriften, die insbesondere KMU vor große Herausforderungen stellen. Ausnahmen für geringe Verpackungsmengen sowie ein einheitliches europäisches Registrierungssystem müssen ebenfalls rasch umgesetzt werden.
Darüber hinaus sieht die Verpackungsverordnung zahlreiche Bestimmungen vor, die zeitlich gestaffelt erst in den kommenden Jahren in Kraft treten. Viele davon bergen ein ähnlich hohes Belastungspotenzial. Auch hier müssen die europäischen Institutionen dringend nachschärfen.
„Trotz dieses wichtigen Teilerfolgs ist es unsere Aufgabe als Branchenvertretung des E-Commerce, den Finger weiterhin in die Wunde zu legen. Wir werden uns wie gewohnt mit Nachdruck dafür einsetzen, dass unsere Mitglieder spürbar entlastet werden“, so Smuk abschließend. (PWK565/DFS)
Wirtschaftskammer Österreich
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