Subsidiäre Kundmachung von VfGH-Erkenntnissen: Breite Unterstützung für Vorstoß von Grabenwarter

Verfassungsausschuss diskutiert über Tätigkeitsberichte des VfGH und des VwGH

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hat heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats seinen Vorschlag bekräftigt, in der Verfassung Vorsorge für den Fall zu treffen, dass ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf die Aufhebung eines Gesetzes nicht wie vorgesehen vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird. Es gehe ihm nicht um eine grundsätzliche Änderung des Status quo und es gebe auch keinen konkreten Anlass für den Vorstoß, betonte er, es brauche aber Resilienzregelungen für Ausnahmefälle. Diese würden auch für die Landesgesetzgebung gelten. Unterstützung erhielt Grabenwarter unter anderem von Muna Duzdar (SPÖ), Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Nikolaus Scherak (NEOS), FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger zeigte sich hingegen skeptisch.

Was das Thema Massenverfahren betrifft, berichtete Grabenwarter, dass es beim Verfassungsgerichtshof aktuell drei Fälle gebe. Dabei geht es zum einen um den Energiesicherungsbeitrag und zum anderen um den ORF-Beitrag von Unternehmen bzw. die Frage der Beitragsbefreiung von der ORF-Gebühr. Das Problem sei, dass es zahlreiche parallele Verfahren bei den Verwaltungsgerichten gebe. Ein ähnliches Massenverfahren schlug laut Grabenwarter zuletzt 2023 beim VfGH auf, und zwar in Zusammenhang mit der Pensionsaliquotierung.

Von Abgeordneten auf KI-generierte Anträge angesprochen, wies Grabenwarter darauf hin, dass es beim VfGH eine Anwaltspflicht, ergänzt durch das System der Verfahrenshilfe, gebe. Im VfGH selbst findet KI bei der richterlichen Entscheidungsfindung ihm zufolge keine Anwendung. Es gebe aber elektronische Assistenz bei der Protokollführung, zudem würde KI – in einem Inhouse-System – bei Übersetzungen eingesetzt. Grundsätzlich gut funktioniert Grabenwarter zufolge auch der bereits im Jahr 2012 eingeführte Elektronische Akt, allerdings langten Verfahrenshilfeanträge bei Asylverfahren oft in Papierform ein. Generell hob der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hervor, dass der VfGH einen internationalen Spitzenplatz einnehme, was die Dauer von Verfahren betrifft.

ZAHL DER FÄLLE BEIM VWGH GING 2025 WIEDER ZURÜCK

Auch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kann sich die Verfahrensdauer laut dessen Präsident Albert Posch „sehen lassen“. Heuer rechne man – trotz vieler komplexer Angelegenheiten – mit einer durchschnittlichen Dauer von 5,1 Monaten, schildert er. Noch schneller würden Asylbeschwerden abgewickelt: bei diesen hat die durchschnittliche Verfahrensdauer 2025 demnach 1,6 Monate betragen. Die Zahl der neu anhängigen Verfahren ist Posch zufolge 2025 wieder auf den Durchschnitt der letzten 12 Jahre zurückgegangen, nachdem es in den Jahren 2023 und 2024 zu deutlich steigenden Fallzahlen gekommen sei.

Etwas hinten nach hinkt der VwGH laut Posch hingegen bei der Digitalisierung. Allerdings gebe es auch dort seit 1. Oktober einen authentischen Elektronischen Akt. Herausfordernd bleibe die Akten-Zulieferung: Gerade von den Landesverwaltungsgerichten würden noch viele Papierakte geliefert.

Eine gute Entscheidung sei es gewesen, dem Verwaltungsgerichtshof im Zuge der Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu geben, Beschwerden abzuweisen. Damit sei sichergestellt, dass nur noch Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung zum VwGH gelangen. Der VwGH habe sich zu einer Art Leitgeber entwickelt, so Posch. Die Zurückweisungsrate liegt ihm zufolge bei „unter 40 %“.

Die budgetäre Situation beim VwGH nannte Posch „angespannt“. Die Budgetmittel seien aber ausreichend, um der Tätigkeit nachgehen zukönnen. Das gelinge auch mit dem Doppelbudget 2027 und 2028. Eines seiner Ziele sei es, den Verwaltungsgerichtshof sichtbarer zu machen und das Haus zu öffnen, daher nehme der VwGH heuer auch erstmals am Tag der offenen Tür teil.

FUNKTIONSFÄHIGE HÖCHSTGERICHTE

Die beiden SPÖ-Abgeordneten Muna Duzdar und Selma Yildirim gaben im Ausschuss zu bedenken, dass der demokratische Rechtsstaat global gesehen am Rückzug und es immer weniger liberale Demokratien gebe. Man müsse sich daher überlegen, wie eine liberale Demokratie resilienter gestaltet werden könne, hob Yildirim hervor. Auch für Duzdar und Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer ist es von großer Bedeutung, dass Höchstgerichte uneingeschränkt funktionsfähig sind.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) bekräftigte, dass Höchstgerichte einen wesentlichen Beitrag für den Rechtsstaat leisten. In diesem Sinn unterstützte er den Vorschlag Grabenwarters, dem Verfassungsgerichtshof eine subsidiäre Zuständigkeit einzuräumen, wenn ein Bundeskanzler die Aufhebung eines Gesetzes durch den VfGH nicht kundmacht. Auch für andere Sachverhalte – etwa wenn sich ein Bundeskanzler weigert, ein Gesetz gegenzuzeichnen – könnte ihm zufolge eine subsidiäre Regelung sinnvoll sein.

Eine Diskussion über derartige subsidiäre Regelungen habe nichts mit einem Misstrauen gegenüber aktuell handelnden Personen zu tun, betonte Nikolaus Scherak (NEOS). Es sei generell sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob geltende Bestimmungen noch zeitgemäß seien.

FPÖ SIEHT KEINEN HANDLUNGSBEDARF

Keinen Handlungsbedarf sieht hingegen FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger. Es gebe keine Probleme bei der Kundmachung von VfGH-Entscheidungen, sagte er. Zudem wäre die Verweigerung einer Kundmachung seiner Meinung nach ein Akt des Amtsmissbrauchs.

Hinterfragt wurde von Schilchegger außerdem die Aussagekraft der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Asylbeschwerden beim VwGH: Dabei würden auch Verfahren mitgezählt, in denen der VwGH eine Entscheidung zur neuerlichen Verhandlung an das Bundesverwaltungsgericht zurückweise, weil dieses keine mündliche Verhandlung durchgeführt habe, mutmaßte er. Damit würden Asylentscheidungen aber erheblich verzögert.

Was Massenverfahren betrifft, merkte Grünen-Abgeordnete Prammer an, dass immer mehr Personen glaubten, sie würden keinen Anwalt brauchen, da sie ohnehin „die KI haben“. Ergebnis seien „ewig lange Schriftsätze“, die oft am Thema vorbeiführen würden und mit denen sich die Gerichte dennoch befassen müssten. Yildirim hält es bei Massenverfahren für wichtig, eine Balance zwischen Effizienz und Beibehaltung des Rechtsschutzes zu finden.

UNTERSCHIEDLICHE ERFOLGSAUSSICHTEN BEI BESCHWERDEN

Basis für die Diskussion im Ausschuss bildeten die Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofs (III-170 d.B., III-302 d.B.) und des Verwaltungsgerichtshofs (III-171 d.B., III-303 d.B.) für die Jahre 2023 und 2024, die jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Zahl der Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 deutlich gestiegen ist. So fielen im Jahr 2024 7.324 neue Rechtssachen an, im Jahr 2022 waren es noch 6.158 gewesen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte mit 5,5 Monaten dennoch stabil gehalten werden. Zudem ist es dem VwGH gelungen, coronabedingte Rückstände weiter aufzuholen und mit 7.628 Erledigungen deutlich mehr Fälle abzuschließen als neu eingelangt sind.

Durchschnittlich gab der VwGH in den vergangenen Jahren rund 15 % bis 17 % der Beschwerden statt, wobei die Chance, Recht zu bekommen, bei ordentlichen Revisionen deutlich höher ist als bei außerordentlichen Revisionen. Hier betrug die Quote im Jahr 2024 41 % und im Jahr 2023 29 %.

Weniger gut sind die Erfolgsaussichten beim Verfassungsgerichtshof. Er hat im Jahr 2024 lediglich 2,9 % der Beschwerden stattgegeben, im Jahr davor waren es 8,8 % gewesen. Neu anhängig wurden 2024 5.376 Verfahren, annähernd gleich viele (5.346) konnten abgeschlossen werden. Rund zwei Drittel der Verfahren betrafen Asylbeschwerden, in insgesamt 356 Normenkontrollverfahren wurden 221 Mal Gesetze, 134 Mal Verordnungen und einmal ein Staatsvertrag geprüft. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist im internationalen Vergleich nach wie vor bemerkenswert niedrig und lag 2024 bei 79, 2023 bei 95 Tagen. (Schluss Verfassungsausschuss) gs

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