
AVISO PK: ORF – Schleichwerbung und Wettbewerbsverzerrung
Erneute Verurteilung des ORF durch das Bundesverwaltungsgericht
Ausgerechnet in der Nachrichtensendung „ZIB 13“ positionierte der ORF mitten in der Corona-Zeit Schleichwerbung für einen Luftfilter von Philips – dies wurde mithilfe einer Popularbeschwerde der Bürger- und Unternehmerplattform „Wir EMUs“ beanstandet. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27. Juli 2026 die Feststellung „unzulässiger Produktplatzierung in einer Nachrichtensendung“ . Der ORF wurde dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung in der „ZIB 13“ öffentlich bekanntzugeben. „Wir EMUs“ nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Werbepraxis des beitragsfinanzierten Senders öffentlich zu hinterfragen.
WIEDERHOLTE GESETZESVERSTÖSSE – WO BLEIBEN WIRKSAME KONSEQUENZEN?
Der Fall steht in einer Reihe behördlich und gerichtlich festgestellter Verfehlungen: Für 2025 sind mindestens sieben belastende Entscheidungen wegen ORF-Rechtsverletzungen dokumentiert, für 2026 wurden bis Mitte Oktober mindestens 13 ermittelt. Darunter befinden sich Werbeverstöße, unzulässige Produktplatzierungen und Verletzungen journalistischer Verpflichtungen. Die Entscheidungen betreffen aufgrund der langen Laufzeit vor Gericht teilweise Jahre zurückliegende Vorgänge. Trotz wiederholter klarer Urteile und unmissverständlichere Regelung im ORF-Gesetz scheint der ORF unbeirrt weiterzumachen.
REINHARD JESIONEK BERICHTET AUS DEM INNEREN DES ORF
Wie wurde innerhalb des ORF mit der Grenze zwischen redaktioneller Information und kommerziellen Interessen umgegangen? Der ehemalige ORF-Publikumsliebling Reinhard Jesionek kennt die Praxis aus seiner langjährigen Tätigkeit. Bei der Pressekonferenz wird er schildern, welches Selbstverständnis zu seiner Zeit im Sender herrschte. Seine Erfahrungen ermöglichen einen Blick hinter die Kulissen eines Medienunternehmens, das aufgrund seines öffentlich-rechtlichen Auftrags besonderen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegt.
GESETZLICHER AUFTRAG UND RECHTE DER BEITRAGSZAHLER
Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik erläutert die Verpflichtungen des ORF nach dem ORF-Gesetz, die konkreten Verfehlungen im vorliegenden Fall und die Bedeutung der gerichtlichen Entscheidung. Dabei geht es auch um die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten Beitragszahler haben, wenn der Sender seine gesetzlichen Pflichten verletzt. „Wir EMUs“ fordert eine wirksame Kontrolle: Wer verpflichtende Beiträge einhebt und zugleich am Werbemarkt auftritt, muss für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen einstehen.
ORF MUSS ANTWORTEN: WO BLEIBEN DIE KONSEQUENZEN FÜR FORTWÄHRENDEN RECHTSBRUCH?
Die Plattform „Wir EMUs“ verlangt deshalb Antworten: Welche Konsequenzen tragen die Verantwortlichen? Wie wird verhindert, dass Unternehmen durch gesetzeswidrige Präsenz im öffentlich finanzierten Programm Wettbewerbsvorteile erhalten? Weshalb muss ein Medienunternehmen mit 1 Milliarde Jahresbudget, großteils aus der verpflichtenden Haushaltsabgabe, Schleichwerbung betreiben? Wie ist das den Beitragszahlern gegenüber zu rechtfertigen, wie gegenüber anderen Medienbetrieben, die dadurch eine Wettbewerbsverzerrung erleben. Und es muss auch die Frage an die Justiz gestellt werden: Wie ist es mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar, wenn ein Unternehmen womöglich vorsätzlich jahrzehntelang gegen die Gesetzeslage agiert und somit auch die Gerichtsbarkeit missachtet?
Dazu sprechen:
REINHARD JESIONEK, Ex-ORF-Publikumsliebling
DR. MAG. GEORG PRCHLIK, Rechtsanwalt
BERNHARD COSTA: Unternehmer, Sprecher „Wir EMUs“
MODERATION: FLORIAN MACHL, Journalist
Datum: 29. Oktober 2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: Presseclub OÖ, Landstr. 31, 4020 Linz
ÜBER „WIR EMUS“
Wir EMUs –
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