
Kärnten: Selbst Fischotter-Mütter wieder zum Abschuss freigegeben
Tierschutz Austria kritisiert Jagd auf streng geschützte Fischotter – grausame Unterwasserfallen bleiben bis Dezember zumindest bis Ende des Jahres erlaubt.
Seit 1. November werden in Kärnten wieder Fischotter-Mütter und trächtige Weibchen zur Tötung freigeben. Während andere Fischotter ganzjährig bejagt werden, entfällt damit auch der zeitlich begrenzte Schutz für Muttertiere. Bis zu 55 Fischotter dürfen laut Verordnung jährlich getötet werden – die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte höher liegen, da verwaiste Jungtiere verhungern und angeschossene Tiere ins Wasser flüchten und dort verenden können.
„Wer Fischotter-Mütter tötet, nimmt billigend in Kauf, dass ihre hilflosen Jungtiere qualvoll verhungern. Kärnten macht den Fischotter zum Sündenbock für unsere geschädigten Gewässer, statt die menschengemachten Probleme anzugehen. Das Burgenland zeigt, dass es anders geht: mit geförderten Schutzzäunen und Beratung statt Tötungen“, kritisiert Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein.
Dabei widerlegt selbst eine vom Land Kärnten beauftragte Studie (Kranz et al., 2019) die Wirksamkeit der Otterentnahme: Trotz der Entfernung von sechs Fischottern aus einem untersuchten Flussabschnitt wurde keine Erholung der Bachforellenbestände festgestellt.
INTERNATIONALES VERFAHREN GEGEN KÄRNTNER OTTERJAGD
Der Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria kämpft seit Jahren gegen die Otterjagd und reichte bereits 2022 Beschwerde bei der Berner Artenschutzkonvention ein. Besonders umstritten sind die grausamen Conibear-Totschlagfallen: Sie werden unter Wasser aufgestellt und können Fischotter schwer verletzen, statt sie sofort zu töten. Den Tieren droht ein qualvoller Ertrinkungstod.
Im Dezember 2025 kritisierte das Ständige Komitee der Berner Konvention die Fangmethoden sowie pauschale Tötungsquoten und forderte Kärnten auf, die Verordnung zu ändern oder zurückzunehmen. Dennoch bleiben die Fallen in Kärnten bis Dezember 2026 erlaubt. Das Verfahren bleibt anhängig. Im Dezember 2026 tagt das Komitee erneut.
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer, MSc.
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