
ÖVP – Keri: KIJA braucht eigenes Gesetz – Emmerling muss Worten rasch Taten folgen lassen
Unabhängigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien muss abgesichert werden – Zahlreiche Missstände in MA 11 brauchen starke Kontrolle
„Die Unterstützung der Wiener Volkspartei für eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (KIJA) durch ein eigenes Gesetz zeigt Wirkung: Trotz mehrerer von SPÖ und Neos abgelehnter Beschlussanträge gibt es nun erste positive Signale, dass ein eigenes Gesetz für die Kinder- und Jugendanwaltschaft tatsächlich Realität werden könnte“, so die Familiensprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Sabine Keri. Im Rahmen eines schriftlichen Antrages der Wiener Volkspartei wurde vonseiten der zuständigen Stadträtin Emmerling nun endlich erklärt, einem eigenen Gesetz für die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft „positiv“ gegenüberzustehen und die „Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes prüfen“ zu wollen. „Das sind gute Nachrichten für die Unabhängigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft in unserer Stadt“, so Keri weiter: „Allerdings müssen auf Worte nun auch Taten folgen. Wir werden es nicht zulassen, dass SPÖ und Neos das Projekt auf die lange Bank schieben. Die zahlreichen Missstände in der MA 11 brauchen eine starke Kontrolle.“
Der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist derzeit in § 16 des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes (WKJHG) geregelt. Wie jedoch die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien erneut auch im aktuellen Tätigkeitsbericht 2025 ausführt, bestehe weiterhin die „dringliche Empfehlung“, ein „eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz“ umzusetzen, um auch künftig unabhängig, niederschwellig und wirksam die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in Wien nachhaltig abzusichern. „Als Wiener Volkspartei unterstützen wir die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien in diesem Anliegen, sich institutionell und rechtlich weiterzuentwickeln und damit aus dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz herauszulösen. Gerade in Wien gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe zahlreiche Missstände aufzudecken, weshalb die Kinder- und Jugendanwaltschaft vollkommen unabhängig agieren können muss“, so die ÖVP-Familiensprecherin.
Eine eigenständige gesetzliche Grundlage würde die Unabhängigkeit der KIJA stärken, ihr Ziel, ihre Bestimmung und ihre Aufgaben klarer und eindeutig definieren sowie ihre Rolle als unabhängige Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig absichern. Hinzu kommt, dass auch andere vergleichbare Einrichtungen in Wien bereits auf eigenen gesetzlichen Grundlagen basieren. So verfügen etwa die Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft oder die Wiener Umweltanwaltschaft über eigenständige gesetzliche Verankerungen. „Es ist daher sachlich nachvollziehbar und systematisch konsequent, auch für die Kinder- und Jugendanwaltschaft ein eigenes Gesetz zu schaffen. Ein eigenständiges Gesetz würde zudem das öffentliche Bewusstsein für Kinderrechte stärken und die besondere Stellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft innerhalb der Wiener Verwaltung klarer sichtbar machen“, so Keri abschließend.
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