Familienbonus Plus: Ab 2027 neue Regeln für die Aufteilung zwischen den Elternteilen

Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 ändert sich beim Familienbonus Plus die Aufteilung zwischen den Eltern. Für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr kann der Bonus nicht mehr zur Gänze einem Elternteil zugewiesen werden. Erlaubt sind dann nur noch die Aufteilungen 75:25 oder 50:50. Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt Familien, sich rechtzeitig zu informieren und bei Fragen die Lohnsteuerberatung der AK zu nutzen.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
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