Veröffentlichung von Chat-Nachrichten zu brutalem Missbrauch und Tod einer Frau Ethikverstoß

Nach Auffassung des Senats 3 des Presserats verstoßen mehrere Artikel zum brutalen Missbrauch und Tod einer Frau im oberösterreichischen Marchtrenk, die Anfang September 2026 auf „krone.at“, in der „Kronen Zeitung“ und auf „heute.at“ erschienen sind, gegen die Punkte 5 und 6 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre). Die Entscheidungen in der Langfassung sind auf www.presserat.at abrufbar.

In der Berichterstattung geht es um eine 39-jährige Mutter aus Oberösterreich, die von ihrem Ehemann systematisch betäubt, sexuell missbraucht, einem weiteren Mann zum sexuellen Missbrauch überlassen und schließlich getötet worden sein soll. Die zuständigen Mordermittler hätten „noch nie so einen Fall“ gehabt, die zuständige Staatsanwältin spreche intern von „Pelicot 2.0“, wobei der Unterschied sei, dass der Hauptverdächtige laut Zeugenaussagen teils sogar 500 Euro kassiert habe und das Opfer nicht mehr lebe. Er und ein Komplize würden in U-Haft sitzen.

In den Artikeln werden vor allem Chat-Nachrichten zwischen dem Hauptverdächtigen und einem mutmaßlichen Mittäter wörtlich zitiert, in denen sich die beiden Männer herabwürdigend über das Opfer äußern, detailliert über Missbrauchshandlungen unterhalten und sich über das Leid des Opfers freuen. So schrieb der Hauptverdächtigte etwa davon, dass er das Opfer vor dem Missbrauch betrunken und bewusstlos machen wolle. Es seien den Artikeln zufolge nur einige von hunderten brutalen Chat-Nachrichten, beginnend zwei Wochen vor dem Tod des Opfers.

Darüber hinaus werden in jeweils einem Artikel auf „krone.at“ und in der „Kronen Zeitung“ Angaben der Schwester zu brutalen Aussagen des Tatverdächtigen zur Tat wörtlich aus dem Polizeiakt gebracht.

Der Hauptverdächtige hat mit dem verstorbenen Opfer eine gemeinsame Tochter. In Artikeln auf „krone.at“, der „Kronen Zeitung“ und auf „heute.at“ werden zudem Zitate aus Briefen des Tatverdächtigen aus dem Gefängnis an die Tochter veröffentlicht, in denen er um das Opfer trauere.

Mehreren Artikeln auf „krone.at“ und in der „Kronen Zeitung“ sind schließlich Fotos beigefügt, die das Wasserbett zeigen, auf dem die Frau gestorben ist, ein Blutfleck auf einer Decke ist verpixelt. Auf einem weiteren Bild liegt das Opfer im Bikini auf einer Luftmatratze in einem Swimmingpool, das Gesicht ist mit einem Smiley-Emoji verdeckt. Jeweils in einem Artikel auf „krone.at“ und in der „Kronen Zeitung“ werden auch Faksimile mit Auszügen aus den Briefen des Hauptverdächtigen an seine Tochter veröffentlicht.

Mehrere Leserinnen und Leser kritisieren die Berichterstattung als grausam und sensationsheischend. Die Veröffentlichung der Chats, in denen in menschenverachtender Art und Weise sexuelle Missbrauchshandlungen an einer Frau geschildert worden seien, verletze den Persönlichkeitsschutz und die Würde des Opfers. Die veröffentlichten Briefpassagen des Tatverdächtigen an seine Tochter seien ein Eingriff in die Privatsphäre.

In einer schriftlichen Stellungnahme hielt der Chronik-Ressortleiter von „krone.at“ fest, dass die Geschichte einzigartig sei und dass es das zuvor in dieser Form in Österreich noch nicht gegeben habe. Die Chats und die Berichterstattung seien wichtig, um die Gesamthaftigkeit dieser Monstrosität darzustellen. Die Würde des Opfers habe schon der mutmaßliche Täter verletzt. Er sehe keine Möglichkeit, den Fall anders zu schildern. In Bezug auf die Briefe heißt es von Seiten des Ressortleiters, dass die kruden Worte des Vaters an die Tochter wichtig für die Leser seien, um auch den Charakter und die offenkundige Kaltblütigkeit des Hauptverdächtigten zu verstehen. Die Briefe seien für das Verständnis der Geschichte unerlässlich. Das Medium sehe hier keine Verletzung des Ehrenkodex.

Der Chefredakteur von „heute.at“ teilte dem Presserat schriftlich mit, dass sich die Redaktion aufgrund der Brutalität der Tat dazu entschlossen habe, unter Zitierung der „Kronen Zeitung“ diese Geschichte zu übernehmen – allerdings ohne die Fotos von Täter und Opfer aus dem Ermittlungsakt. Der Chatverlauf sei nicht abgebildet worden, es seien exemplarisch einige Passagen, die keine Rückschlüsse auf die Identität des Opfers zulassen, zitiert worden – auch, um die Abscheulichkeit des Verbrechens greifbar zu machen. Um die tiefen seelischen Abgründe des Tatverdächtigen, der einer Frau unglaubliches Leid zugefügt und in perfider Art um Mitgefühl bei seiner Tochter geworben habe, aufzuzeigen, habe sich die Redaktion dazu entschieden, aus dem Brief des Tatverdächtigen aus der Haft zu zitieren (ohne Abdruck eines Faksimiles). Der Chefredakteur könne jedenfalls den Vorwurf von Verstößen gegen Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre des Opfers nicht nachvollziehen.

Der Senat hält zunächst fest, dass Berichte über Femizide bzw. Gewalttaten gegen Frauen für die Allgemeinheit von Interesse sind. Aus dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung ergibt sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz der Opfer und der nahen Angehörigen missachtet werden darf (Punkt 5 des Ehrenkodex).

Die Berichterstattung wurde vor allem deshalb beanstandet, weil sie eine Reihe von Chat-Nachrichten der mutmaßlichen Täter enthält, in denen der Missbrauch detailliert beschrieben und das Opfer verhöhnt wird, in einigen Nachrichten kommt auch die Freude der mutmaßlichen Täter am Leid des Opfers zum Ausdruck. Es werden Gewalthandlungen gegen das Opfer beschrieben.

Der Senat stimmt mit dem Chronik-Ressortleiter von „krone.at“ und dem Chefredakteur von „heute.at“ darin überein, dass der vorliegende Kriminalfall außergewöhnlich brutal ist. Die „Monstrosität“, wie es der Krone-Ressortleiter formuliert, rechtfertigt jedoch nicht die Veröffentlichung zahlreicher brutaler Chatnachrichten im Wortlaut.

Wenn sich die beiden Medien schon dafür entscheiden, eine brutale Chat-Nachricht wörtlich zu veröffentlichen, wäre es nach Meinung des Senats erforderlich gewesen, die Entscheidung dafür zu begründen und die Brutalität des Falles in Zusammenhang mit dem gesellschaftspolitischen Thema „Gewalt gegen Frauen“ zu bringen. Die Tat hätte also entsprechend kontextualisiert werden müssen. Ohne diese Einordnung tritt der Effekt des Auf- und Wachrüttelns der Öffentlichkeit nach Ansicht des Senats gegenüber den Sensationsinteressen mancher Leserinnen und Leser in den Hintergrund.

Wäre eine einzelne brutale Chat-Nachricht als wörtliches Zitat herausgegriffen und kontextualisiert worden, hielte es der Senat für diskussionswürdig, dem Argument, dass dadurch die Öffentlichkeit aufgerüttelt wird, etwas abzugewinnen. Der Senat betont noch einmal, dass dafür eine einzelne brutale Nachricht jedoch ausgereicht hätte.

Im vorliegenden Fall überwiegen nach Auffassung des Senats folglich eindeutig die Persönlichkeitsinteressen des Opfers gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse. Die Vielzahl der in den Artikeln zitierten, zwischen den Tatverdächtigen ausgetauschten brutalen Chat-Nachrichten stellt einen klaren Eingriff in die Menschenwürde des Opfers dar. Die Menschenwürde betrifft den Kernbereich des Persönlichkeitsschutzes. In seiner Stellungnahme schrieb der „Krone“-Ressortleiter, die Würde des Opfers habe schon der mutmaßliche Täter verletzt. Diese Auffassung greift zu kurz. Der Senat sieht in den vorliegenden Fällen eine sekundäre Viktimisierung durch die Medienberichterstattung: Das getötete Opfer wurde aufgrund der Berichterstattung noch einmal zum Opfer gemacht. Aus Respekt gegenüber dem Opfer hätten die zahlreichen brutalen Chatnachrichten zumindest umschrieben werden müssen. Die Grausamkeit der Taten wäre den Leserinnen und Lesern auch so klar gewesen.

Das in Artikeln auf „krone.at“ und in der „Kronen Zeitung“ veröffentlichte Foto der Decke mit einem verpixelten Blutfleck und dem Bett, auf dem die Frau gestorben ist, stellt ebenfalls eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes dar. Zudem ist die Veröffentlichung des Bikini-Fotos der Frau auf einer Luftmatratze in einem Swimmingpool, ihr Gesicht mit einem Smiley-Emoji verdeckt, nach Meinung des Senats ein eklatanter Eingriff in die Persönlichkeitssphäre: Das Bild der Frau im Bikini, das die Tatverdächtigen mit einem Smiley versehen und offenbar dafür eingesetzt haben, sich sexuell zu erregen, hätte aus medienethischer Perspektive auf keinen Fall veröffentlicht werden dürfen.

Die Veröffentlichung der zahlreichen Chatnachrichten und der Fotos verletzt auch die Intimsphäre des Opfers (Punkt 6.1 des Ehrenkodex). An dieser Stelle weist der Senat noch darauf hin, dass die Menschenwürde und die Intimsphäre auch postmortal Schutz genießen. Darüber hinaus wurde auch der Persönlichkeitsschutz der Tochter der Verstorbenen missachtet.

Für den Senat liegt es auf der Hand, dass „krone.at“ und „Kronen Zeitung“ – anders als vom Chronik-Ressortleiter behauptet – auch mit mehr Zurückhaltung über diesen außergewöhnlichen Kriminalfall hätten berichten können. Dies gilt auch für die Berichterstattung auf „heute.at“.

Schließlich sieht der Senat in der Veröffentlichung von Passagen aus Briefen des Hauptverdächtigten, die er aus dem Gefängnis an seine Tochter geschickt hat, eine Privatsphärenverletzung (Punkt 6 des Ehrenkodex). Diese betrifft insbesondere die Tochter, die aufgrund ihres minderjährigen Alters aus medienethischer Sicht besonders schutzwürdig ist. Nach Ansicht des Senats hat das Medium ohne Not das Briefgeheimnis verletzt, das auch die Tochter des verstorbenen Opfers als Briefadressatin schützt.

Sowohl der Chronik-Chef der „Krone“ als auch der Chefredakteur von „heute.at“ argumentieren in ihren Stellungnahmen, dass die kruden Worte des Vaters an die Tochter wichtig für die Leserinnen und Leser seien, um die seelischen Abgründe und die offenkundige Kaltblütigkeit des Hauptverdächtigten zu verstehen. Dieser Auffassung kann der Senat nicht folgen: Die Auszüge aus den Briefen liefern keine wesentlichen Informationen, um die Hintergründe der Tat bzw. das Motiv des mutmaßlichen Täters besser zu verstehen.

Nach Ansicht des Senats diente die Veröffentlichung der Chats, Fotos und Briefe vor allem der Befriedigung des Voyeurismus und der Sensationsinteressen gewisser Leserinnen und Leser (Punkt 10.3 des Ehrenkodex). Vor diesem Hintergrund wurden die betroffenen Medien ihrer Filterfunktion nicht gerecht.

Der Senat fordert die jeweilige Medieninhaberin dazu auf, über die festgestellten Ethikverstöße freiwillig zu berichten.

Presserat
Alexander Warzilek
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