Kosten fürs Home-Office in der Corona-Krise absetzen?
Neustadt a. d. W. (ots) - Nach aktuellem Steuerrecht lassen sich die Kosten fürs Home-Office nur dann absetzen, wenn der Arbeitnehmer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hat. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) empfiehlt, die Bestimmungen angesichts der Corona-Krise zu lockern, sodass auch die Kosten für eine Arbeitsecke absetzbar sein können.
Vorübergehendes Home-Office in der Corona-Krise
Die meisten Arbeitnehmer, die jetzt aufgrund der Corona-Pandemie teilweise oder ganz von zu!-->…