BGH schafft Klarheit: VW muss beim EA 189-Motor Schadensersatz leisten
Hamburg (ots) - Der beim Bundesgerichtshof für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zustehen. Der Kläger kann Erstattung des Kaufpreises verlangen, muss sich aber für die gefahrenen Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen. "Das BGH-Urteil schafft Klarheit insofern, als!-->…